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Muss der Chef für die Berufsschul-Unterkunft aufkommen?


impressivebeatz

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Hallo zusammen,

ich absolviere seit 1. August 2011 eine Ausbildung zum FIAE. Meine Berufsschulblöcke beginnen erst Mitte Februar nächsten Jahres.

Da die Berufsschule weiter weg ist, habe ich mich für ein Zimmer an die angeschlossene Herberge eingetragen. Hierbei wird von jedem Schüler pro Woche ein Eigenanteil von 25,50 € eingesammelt. Eine Quittung gibts dazu auch.

Meine Frage: Sollte der Arbeitgeber dafür aufkommen oder ist das Sache des Azubis? (Immerhin reden wir bei einfacher Fahrt von knapp 160km...)

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Doch, ich bin der erste Azubi (kein Witz) :-)

Mittlerweile sind wir 3 Azubis, aber ich bin der einzige, der in diese Schule muss.

Soweit ich weiss, ist dabei etwas Verpflegung dabei, was genau weiss ich nicht, dazu werde ich morgen mal bei der Schule nachhaken.

Mein Chef ist kein Unmensch, ich hab ihn heute halt darauf angesprochen und er sagte, dass er sich das überlegen werde, aber eigentlich sei das Sache des Azubis.

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Hast du das vor Einstellung gewusst?

Ich würde an deiner Stelle versuchen die Fahrtkosten und das Geld für die Herberge wieder zu bekommen. Wenn das nicht geht, dann schlage vor, dass du eine andere Berufsschule vor Ort besuchen willst, da dir Kosten aus eigener Tasche als Azubi zu viel sind. Da sollte er Verständis für haben.

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Vor der Einstellung hab ich nur gewusst, dass die Schule so weit weg ist, dass es besser ist, dort zu übernachten. Das die Kosten dafür von irgendjemanden (Arbeitgeber/Behörde) übernommen werden, hielt ich damals (wahrscheinlich etwas blauäugig) für geregelt.

Bezahlt hab ich bis jetzt noch nichts (bis auf den Sprit am Infotag).

Eine Berufsschule, die näher dran liegt, nimmt nur FISIs. Die nächste FIAE-Berufsschule ist sogar noch weiter weg.

(Ironischerweise gehe ich in die Arbeit jeden Tag zu Fuß).

Was mich vor allem interessieren würde, ob das rein rechtlich irgendwo verankert ist, wie das gehandhabt wird...

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naja wie gesagt, dies Schule ist am nähesten.

Den Job wollte ich unbedingt (hab mir auch unheimlich einen ausgerissen, um die Stelle zu bekommen, da mein bisheriger Lebenslauf diese Ausbildung eher nicht rechtfertigt)

Ich glaub eher, dass Problem ist, dass es bei dieser Firma noch keine Erfahrungswerte in dieser Hinsicht gibt, und sie selber erst mal beratschlagen.

Ein klares "NEIN" gibt es ja seitens des Chefs bis jetzt noch nicht. (Allerdings auch noch kein klares "JA").

Für den NEIN-Fall will ich allerdings vorher etwas Bescheid wissen. Sollte es dazu kommen und es gibt keinen anderen Weg, werde ich halt in den saueren Apfel beissen und noch mal nen 100er im Monat abzwacken müssen. Abbrechen werde ich nur wegen der Thematik auf alle Fälle nicht.

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@axxis: Gute Idee!

@bigvic:

Da steht: "Soweit der Ausbilder dem Auszubildendem Kost und/oder Wohnung gewährt, gilt folgende Regelung: Der Auszubildende trägt die Kosten für Maßnahmen ausserhalb der Ausbildungsstätte, soweit sie nicht andersweitig abgedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart."

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3 Möglichkeiten:

x Deine Schule zahlt Dir die Fahrkosten ab einer gewissen Kilometerzahl (ist bei unserer bei 90km einfache Fahrt wohl noch recht schwer durchzusetzen in Landshut)

x Du/Dein unterhalftspflichtiger Vormund zahlt das Ganze

x Du wohnst nicht mehr zu Hause und hast somit Anspruch auf BAB, wo genau solche Kosten mit abgedeckt werden

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Zu sagen er hat Anspruch auf BAB ohne Kenntnis der familiären Verhältnisse ist mutig ;-) Muss nämlich nicht zwingend sein, auch wenn er nicht mehr zu Hause wohnt.

Diese 3 Möglichkeiten waren bei mir gedanklich XOR verknüpft :P

@impressivebeatz: Jap genau die meinte ich, bei mir kommt durch die Schulfahrten und 500 km Heimreise 1 mal im Monat schon einiges zusammen.

Bearbeitet von Wuwu
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kleines Update:

Hab nochmal bei der Berufsschule angefragt. Sie schreiben:

[...] die gesamte Unterbringung kostet pro Tag etwa 27,00 Euro; darin sind Übernachtung und Vollverpflegung mit Frühstück, Mittag- und Abendessen enthalten. Davon muss jeder Schüler den Eigenanteil von 5,10 Euro bezahlen; den Rest übernimmt automatisch der Staat.

Die Höhe des Betrages wird vom Bayerischen Landtag festgesetzt; daher auch so ein „krummer“ Betrag. Argumentation dafür ist, dass Sie ja in dieser Zeit zuhause nicht verpflegt werden müssen und daher den gesparten Betrag als Anteil dazu bezahlen müssen. Sie können die Quittung bei der Steuererklärung einreichen. Einen Rechtsanspruch, dass diese Kosten von einer anderen Stelle übernommen werden, haben Sie nicht. Wir wissen zwar, dass einige Firmen die Kosten übernehmen bzw. etwas dazu bezahlen, aber dies passiert auf freiwilliger Basis der Betriebe.[...]

Die IHK hat zu diesem Thema folgende Stellungnahme

[...]bitte wenden Sie sich an die für Ihren Bezirk zuständige Regierung wegen der Bezuschussung des Eigenanteils der Wohnheimunterbringung. Wegen Übernahme oder Bezuschussung der Fahrtkosten

wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Es kann jedoch sein, dass zur Bemessung der Bezuschussung das Einkommen Ihrer Eltern eine Rolle spielt.

Bitte informieren Sie sich im Internet unter www.stmas.bayern.de/arbeit/bildung/fitforwork11.htm - Schlagwort: Mobilitätshilferichtlinie 2011.[...]

Ich denke, damit ist die rechtliche Seite beantwortet. Mein Chef hat sich zu diesem Thema noch nicht geäußert. Sobald das der Fall ist, werd ich es hier natürlich posten.

Danke schon mal für Euer Engagement, war mein erstes Thema in diesem Forum - aber mit Sicherheit nicht das letzte :-)

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Hallo,

bei mir ist es der Fall, dass die Stadt München für die Unterkunft während des Schulblocks aufkommt, wenn man einen Fahrtweg von mindestens 1,5 Stunden (einfach) hat...

Frag mal bei deiner Stadt nach.. ob es da auch so eine Möglickeit gibt. Ich hatte letztes Jahr einen in der Klasse der das in Anspruch genommen hat und alle Kosten wurden von der Stadt übernommen.

Lg

neinal

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