Cleo Geschrieben 20. November 2011 Teilen Geschrieben 20. November 2011 Hoi, ich hab mal ne Frage und ein kleines Problem und vielleicht steckte ja jmd in der gleichen oder ähnlichen Situation. Ich habe ein Projekt seit über einem Jahr bei dem ich über einen Sklavenhändler als Freiberufler arbeite. Ich und auch der Kunde sind mit dem Sklavenhändler aber ziemlich unzufrieden und ich würde ihn gerne los werden. Unglücklicherweise hab ich bei Vertragsabschluss nicht so richtig mitgedacht im Rahmenvertrag da Wettbewerbsverbot anpassen zu lassen. Der Sklavenhändler hat das Projekt nur, weil ich schon ein Jahr davon bei dem Kunden tätig war und ich gerade wegen einem anderen Projekt mit der Firma in Kontakt war. Sprich sie waren schlicht und weg zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort. Nun ist es so, dass der Sklavenhändler mit dem Kunden schon einen Vertrag geschlossen hat (Dienstleistungsvertrag) aber er noch keinen mit mir. Der Kunde möchte unbedingt dass ich bleibe und ich würde auch bleiben aber nur mit angepassten Konditionen. Da stellt sich aber der Sklavenhändler ein wenig quer, weil es seinen Anteil schmälern würde, weil der Kunde natürlich einen gültigen Vertrag zu den alten Modalitäten vorliegen hat und diesen so auch behalten möchte. Einen anderen Freiberufler anstatt meiner würde mein Chef beim Endkunden aber nicht azeptieren. Hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben. Jetzt erstmal Auszug aus meinem Vertrag Der PAN verpflichtet sich, für die Dauer von 6 Monaten nach Ende des jeweiligen Projekteinsatzvertrages nicht für den Kunden von xxxx tätig zu werden, dessen Projekt/Geschäftsbereich der Gegenstand der jeweils letzten Beauftragung durch xxx war. Das Gleiche gilt für die Dauer von 3 Monaten in dem Fall, dass kein Projekteinsatzvertrag zwischen xxx und dem Kunden zustande gekommen ist und orientiert sich am Datum der letzten Besprechung mit dem PAN beim Kunden von xxxx. Als Kunde/Projekt/Geschäftsbereich von xxxx im Sinne dieser Vereinbarung gilt diejenige Firma, deren Auftragnehmer xxx für die Beauftragung des PAN ist. Bei einem Geschäftsübergang des betroffenen Projektes/Geschäftsbereiches/Abteilung an einen Outsourcing Partner gilt dieser im Rahmen dieser Kundenschutzvereinbarung als neuer Kunde von xxx. So jetzt ist meine Frage.. Wenn der Projekteinsatzvertrag zwischen Endkunde und xxx von Seiten des Kunden wieder aufgelöst wird, gelten dann die 3 Monate? Und gilt als " diejenige Firma, deren Auftragnehmer xxx für die Beauftragung des PAN ist" auch z.B. ein Tochterunternehmen? Ich hab in anderen Projektenverträgen immer mal sowas wie .. "auch nicht über Dritte".. gelesen. Also man darf auch nicht über Dritte bei dem Kunden arbeiten. Jetzt ist das hier nicht erwähnt. Wenn ich über einen anderen Sklavenhändler gehe werde ich doch nicht im Sinne des Vertrages für den Kunden tätig sondern für ein anderes Unternehmen.. so theoretisch. uff viele viele Fragen vielleicht hatte sich schon mal jemand genauer mit beschäftigt. Im Inet hab ich zwar einiges gefunden aber leider nichts was mir eine Antwort gab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MCCornholio Geschrieben 20. November 2011 Teilen Geschrieben 20. November 2011 Da fragste am besten einen Fachanwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 21. November 2011 Teilen Geschrieben 21. November 2011 Nochmal: Du kennst den Kunden schon länger? Du steht in geschäftlichen Kontakt zum Kunden? SH (Sklavenhändler) steht im geschäftlichen Kontakt zum Kunden? - Es ist gutes Recht des Kunden, verschiedenen Anbieter zu nutzen. Du stehst in geschäftlichen Kontakt zum SH? Du stehst nicht in geschäftlichen Kontakt zum SH in Bezug auf diesen Kunden? Wenn dieses so ist, wo ist das Problem? SH kann dir gar nichts, wenn letzte Frage positiv ist. SH kann dem Kunden nicht seine wirtschaftliche Entscheidungen vorschreiben? SH kann nur erwarten, sofern es den Kontakt zwischen dir und den Kunden herstellt, hier seinen Anteil für seine Leistung abzubekommen. Wichtig ist, dass der Kontakt wischen dir und Kunde nicht über SH läuft. Im Normalfall hat Kunde das recht auf freie Entscheidung, ob es das Projekt über SH oder selbständig vergibt, sofern Sh nicht die erwartete Leistung erfüllen kann (in diesem Fall gekoppelt an deine Person). Ich sehe erstmal kein Problem. Alles andere muss SH dann vor Gericht klären, und über die Chancen kann man nur spekulieren. PS: Guter Fachanwalt ist dann sicher notwendig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 21. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 21. November 2011 Du kennst den Kunden schon länger? Jup ich hatte 2009 schon mal ein Projekt für diesen Kunden durchgeführt Du steht in geschäftlichen Kontakt zum Kunden? Eigentlich nicht. es ging immer über SH SH (Sklavenhändler) steht im geschäftlichen Kontakt zum Kunden? - Es ist gutes Recht des Kunden, verschiedenen Anbieter zu nutzen. Ja der SH steht im geschäftlichen Kontakt zum Kunden. Bin jetzt shcon wieder für fast ein Jahr bei diesem Kunden tätig über den SH. Du stehst in geschäftlichen Kontakt zum SH? Genau! Du stehst nicht in geschäftlichen Kontakt zum SH in Bezug auf diesen Kunden? Doch und das ist das Problem... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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