jeronimonino Geschrieben 22. November 2011 Geschrieben 22. November 2011 Hallo ich habe mal eine frage zu einem vll trivalen Thema. Ich habe gestern einen O2 Handyvertrag in einem Shop abgeschlossen, habe also Unterschrieben. Da die aber Probleme mit dem Internen System hatten konnte ich die Ware nicht bezahlen und habe somit weder den Vertrag noch die Ware bekommen. Wie ist das jetzt ist der Vertrag nun geschlossen oder nicht?
SilentDemise Geschrieben 22. November 2011 Geschrieben 22. November 2011 was haben sie dir denn gesagt, wie sie das regeln wollen?
jeronimonino Geschrieben 22. November 2011 Autor Geschrieben 22. November 2011 Noch gar nichts ich war noch nicht wieder da um das Handy und den Vertrag abzuholen. Aber mich würde interessieren was passiert wenn ich z.b. einfach nicht mehr hingehen würde.
SilentDemise Geschrieben 22. November 2011 Geschrieben 22. November 2011 hast du unterschrieben oder hast du nicht unterschrieben? Wenn unterschrieben dann ist er gültig.
Wuwu Geschrieben 22. November 2011 Geschrieben 22. November 2011 Verträge sind formfrei, sprich die Unterschrift ist für die Vertragsgültigkeit an sich belanglos, macht den Beweis einer Existenz aber wesentlich einfacher
127.0.0.1 Geschrieben 22. November 2011 Geschrieben 22. November 2011 der vertrag kam zustande. es gab ein angebot und eine annahme. aber es liegen vertragsstörungen vor. deshalb kann es sein, dass du zurücktreten kannst (oder sonstige rechtliche möglichkeit wie nacherfüllung usw.). du solltest mal die agb lesen.
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