bigvic Geschrieben 27. November 2011 Teilen Geschrieben 27. November 2011 Anbei ein aktueller Rechtsfall des BAG zum Thema Überstunden. Arbeitsrecht: Bei hohem Gehalt sind Überstunden inklusive - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - KarriereSPIEGEL Für normale Angestellte ist der Absatz interessant: [..] Zu ihrer Entscheidung gelangten die Richter, obwohl sie eine Überstunden-Klausel im Arbeitsvertrag für glatt unwirksam erklärten. Darin hieß es: "Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten" - nach Auffassung des BAG zu intransparent und darum rechtswidrig. Der Formulierung lasse sich nicht einmal entnehmen, dass die Arbeitszeit auf die gesetzlich maximal zulässigen 48 Wochenstunden begrenzt sei. [..] Eine Überstunden-Klausel müsse so verständlich sein, dass ein Arbeitnehmer schon bei Vertragsschluss genau wisse, "was auf ihn zukommt" und welche Leistung er erbringen müsse. [..] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 27. November 2011 Teilen Geschrieben 27. November 2011 Müssen damit jetzt sehr viele Verträge im IT-Umfeld neuverhandelt werden? Hier gilt doch oft das Motto: Überstunden sind im Gehalt enthalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 27. November 2011 Teilen Geschrieben 27. November 2011 Müssen damit jetzt sehr viele Verträge im IT-Umfeld neuverhandelt werden? nein. es ist immer im einzelfall zu prüfen, wie genau die formulierung im arbeitsvertrag ist. und selbst, wenn sie rechtswidrig ist gibt es keine pflicht, den vertrag neu zu schreiben. falls du allerdings jemand bist, der durch solch eine formulierung benachteiligt bist, dann würde ich mal mit dem chef reden. richter urteilen im der regel arbeitnehmerfreundlich. ich hatte in einem früheren arbeitsverhältnis auch einen vertrag, bei dem ich von vorne herein wußte, dass er ungülltige bestandteile enthielt. ich habe trotzdem unterschrieben, weil ich dadurch ein sonderkündigungsrecht hatte, dass ich sonst nicht gehabt hätte. man muss also immer im einzelfall abwägen, ob man ohne not dagegen vorgeht oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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