waynekayne Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Hallo zusammen, ich war bis vor kurzem über einen Dienstleister an eine Firma verliehen. Dort habe ich etwa 1 Jahr gearbeitet. Die Firma an die ich verliehen war, bot mir einen Arbeitsvertrag an welchen ich auch angenommen habe. Jetzt habe ich von meiner alten Firma mein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, was unterdurchschnittlich ausgefallen ist. Das haben mir auch befreundete Personaler bestätigt. Da meine ehemalige Firma mich eigentlich gar nicht kennt, ich nie in den Räumlichkeiten der Firma war und ich auch keinen Kontakt mit Angestellten hatte (bis auf Vertragsunterzeichnung), habe ich bei meiner jetzigen Firma nachgefragt, ob sie nach meinen Leistungen befragt worden. Dies ist war nicht der Fall. Jetzt die Frage: Wie kann jemand ein Arbeitszeugnis ausstellen der mich bis auf 2-3 Telefonate gar nicht kennt. Dieser Mann kann nie und nimmer meine Arbeitsqualität und Leistungen objektiv einschätzen. Würdet Ihr hier rechtlich gegen das Arbeitszeugnis vorgehen? Mein ehemaliger Vorgesetzter weigert sich das Arbeitszeugnis zu korrigieren. Er meint dieses Arbeitszeugnis spiegelt seinen Eindruck von mir wieder. Wie? Nach 3 Telefonaten kann man ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen? Ich glaube es ist eher eine Racheaktion da ich die Firma verlassen habe und gewechselt bin. Was würdet ihr tun? Ich danke euch schon einmal Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Würdet Ihr hier rechtlich gegen das Arbeitszeugnis vorgehen? wenn reden nicht hilft, definitiv JA. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Habe ich anno 2001 mit meinem damaligen Zeugniss zum Ende der Ausbildung versucht. Problem bei der Sache ist, es gibt keine offizielle Liste mit Schlagwort = Note. Es gibt nur die gesetzliche Vorgabe, dass man nichts negatives formulieren darf bzw. das man Anspruch auf einfaches respektive qualifziertes Zeugnis hat. Ob ein möglicher Anwalt natürlich mehr Eindruck hinterlässt sei dahingestellt. Kurzum ich habe damals so lange genervt bis sie von mir vorgegebene alternative Formulierungen verwendet haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Nunja - ein Arbeitszeugnis kann nur jemand geben, der die erforderlichen Informationen dazu hat. Im Normalfall läuft es, wenn man "ausgeliehen" ist so, dass die Firma, wo man tagtäglich war, ein Arbeitszeugnis für dich schreibt und dieses an die Firma, wo du angestellt warst weiterleitet. Diese passt es dann an ihre Vorlage an und sendet es dir zu. Von daher denke ich einmal schon, dass ich an deiner Stelle dagegen vorgehen würde. Denn wenn noch nichtmals bei der Firma ein Arbeitszeugnis o.ä. von deiner alten Firma angefordert wurde, können sie wohl kaum deine Leistung beurteilen. Alternativ kannst du dir von deiner jetzigen Firma natürlich auch noch ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen... Alternativ eine Relativierung des Arbeitszeugnisses, bzw eine Stellungnahme dazu, dass dies nicht deine Leistungen widerspiegelt von deiner neuen Firma für den Zeitraum. An deiner Stelle würde ich mich deswegen einfach mal an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht deines Vertrauens wenden. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die das abdecken würde, würde ich es dann eventuelll (je nach Einschätzung des Anwalts - wir kennen ja dein Arbeitszeugnis nicht) auf ein Verfahren ankommen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Wow, Frechheit. Ich würde das genauso argumentieren und denke auch, dass ein Arbeitsgericht das genauso sieht (wie soll der Herr deine Leistung bewerten können, wenn er dich noch nie gesehen hat?). Als Alternative (wenn Du eine Auseinandersetzung scheust) würde ich Dir emfehlen zu deinem jetzigen AG zu gehen, der auch eig. dein ehemaliger AG ist und darum zu bitten für die Zeit, wo Du bei ihm eingesetzt warst ein Zeugnis zu schreiben ("Herr XY war bei uns über eine Zeitarbeitsfirma im Zeitraum vom 01.01.11 - 31.10.11 eingesetzt, machte einen super Job und deswegen haben wir ihn ab dem 01.11.11 bei uns eingestellt). Fertig. Zusätzlich kannst Du bei deinem Zeitarbeits-Typen nach einem einfachen Zeugnis (Er machte dies und das...) fragen und bei der nächsten Bewerbung beide Zeugnisse vorlegen. Wobei ich nicht einmal denke, dass der nächste Personaller fragen wird wo dein Zeitarbeitszeugnis ist wenn Du für den kompletten Zeitraum bei einem Kunden eingesetzt worden bist und sein Zeugnis vorlegen kannst... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
waynekayne Geschrieben 30. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2011 Danke für Eure Einschätzungen. Ich werde auf jeden Fall ersteinmal versuchen mit meinem Ex-Vorgesetzten zu sprechen obwohl er mir erst klipp und klar gesagt hat: ich habe meinen Standpunkt ausführlich dargelegt, eine Korrektur ihres Arbeitszeugnisses wird es nicht geben. Ich habe keine Rechtsschutz-Versicherung und die Anwaltskosten würden wohl auch nicht gerade wenig sein. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass dieses vorgehen nicht rechtens ist und ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von einer Person habe, die mich nicht nur aus Telefonaten kennt wenn es um Abrechnungen, Schulungen usw kennt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Ich habe keine Rechtsschutz-Versicherung und die Anwaltskosten würden wohl auch nicht gerade wenig sein. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass dieses vorgehen nicht rechtens ist und ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von einer Person habe, die mich nicht nur aus Telefonaten kennt wenn es um Abrechnungen, Schulungen usw kennt. Bist du in einer Gewerkschaft? Gewerkschaften bieten Beratung in diesen Dingen und stellen wenn es darauf ankommt auch Arbeitsrechtsschutz. Ansonsten: Eine erste Beratung beim Anwalt ist nicht soooo teuer. Und wenn man die Wahl zwischen Geld ausgeben und einem schlechten Arbeitszeugnis hat sollte man diese Ausgabe nicht scheuen. Wenn du gar kein Geld hast und auch nur wenig verdienst kannst du eventuell einen Beratungsschein/Beratungshilfeschein beim Amtsgericht bekommen. Beachte, dass um gegen das Zeugnis vorzugehen gewisse Fristen gelten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Ich habe keine Rechtsschutz-Versicherung und die Anwaltskosten würden wohl auch nicht gerade wenig sein. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass dieses vorgehen nicht rechtens ist und ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von einer Person habe, die mich nicht nur aus Telefonaten kennt wenn es um Abrechnungen, Schulungen usw kennt. Der Streitwert für ein Arbeitszeugnis ist glaube ich 500 Euro. Geht der Fall vor Gericht, steht dem Anwalt nach der Gebührenordnung ein Bruchteil dieses Betrages zu. Statt sich Gedanken zu machen, dass eine Klage zu teuer wäre, hast du eher das Problem, dass es schwierig ist, überhaupt einen Rechtsanwalt zu finden, der einem nur wegen einem Arbeitszeugnis vor Gericht vertritt. Der Anwalt verdient fast nichts dran. Allerdings kannst du dich auch selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten. Das kostet in der ersten Instanz garnichts. Gibt es keine gütliche Einigung, dann wird in der Hauptverhandlung von einem mittelmäßigen Zeugnis ausgegangen. Meint der Arbeitnehmer, an einem bestimmten Punkt eine bessere Note zu verdienen, muss er dafür genauso Fakten darlegen, wie der Arbeitgeber, wenn er auf eine unterdurchschnittliche Note beharren will. Es gibt aber einen weiteren Haken und da würde dir ein Gerichtsentscheid absolut nichts nutzen: Auf die Schlussformel hast du keinen rechtlichen Anspruch. Steht am Ende des Zeugnisses nicht "wir wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles gute" o.Ä., gilt das bei vielen Personalern als Hinweis darauf, dass das Zeugnis erklagt wurde. Dennoch nicht als KO-Kriterium werten... Vielleicht gibt die Zeitarbeitsfirma ja im Vorfeld schon nach, da ihr schon allein der Arbeitsaufwand wegen Gerichtsterminen und Zeitaufwand für das Schreiben von Stellungnahmen zu hoch ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Der Streitwert für ein Arbeitszeugnis ist glaube ich 500 Euro. Nein. Siehe hier: http://www.arbeitszeugnis.com/urteile/streitwert.html Geht der Fall vor Gericht, steht dem Anwalt nach der Gebührenordnung ein Bruchteil dieses Betrages zu.Falsch. Nach RVG und bei Mittelgebühr sind es bei 500 Euro Streitwert 302,84 Euro incl. MwST. Hier nachzustellen: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivilstreit.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Warum willst du denn überhaupt von der Firma die dich verliehen hat ein Arbeitszeugnis haben wenn du eh sagst das sie nichts über deine Leistungen aussagen können. Frag doch einfach die Firma für die du gearbeitet hast ob sie dir direkt eins ausstellen. Da sie dich ja eh übernehmen wollen werden sie ja wohl kaum ein Problem damit haben und da können sie ja dann reinschreiben das du von dann bis dann von der Firma sowieso an sie ausgeliehen warst und bei denen gearbeitet hast. Wenn du dich dann irgendwann mal woanders bewirbst sieht man ja das das Zeugnis von der Firma genau auf den Zeitraum passt wo du bei der anderen Firma angestellt warst... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Ich würde auch diesen weg gehen, den guybrush beschrieben hat. das ist am erfolgsversprechendsten. ich habe auch kollegen, die bei einer zeitarbeitsfirma angestellt waren und sich vom betrieb, bei dem sie tatsächlich gearbeitet haben das zeugnis haben schreiben lassen - zusätzlich zu dem, das sie von der zeitarbeitsfirmen bekommen haben. es ist jedem personaler durchaus plausibel, dass der betrieb, bei dem der mensch wirklich gearbeitet hat, dessen leistung besser beurteilen kann. btw: die zeugnisse der zeitarbeitsfirmen waren immer schlechter als die der betriebe. ich vermute, dass die verleiher gar kein interesse haben, gute leute auch so zu benennen. die leben schließlich davon. wenns ständig probleme mit den leuten gibt, dann wechseln die betriebe die verleiher. die verleiher haben ein vitales interesse, dass sie gute leute haben und behalten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Nein. Siehe hier: Arbeitszeugnis.com: Urteile - Streitwert (7 Urteile) Falsch. Nach RVG und bei Mittelgebühr sind es bei 500 Euro Streitwert 302,84 Euro incl. MwST. Hier nachzustellen: Anwaltskosten und Gerichtskosten in Zivilsachen nach dem RVG Mit dem Streitwert magst du Recht haben, wenn es dazu Urteile mit neuartiger Auslegung gibt. Aber die Seite, die du mir genannt hast, ergibt Anwaltskosten von 112,50 Euro netto (ohne MwSt, Telefon- und Portokosten und Anfahrtskosten, wenn ich einen Streitwert von 500 Euro angebe. Und da muss es ein Anwalt schon sehr nötig haben, wenn er für so wenig Geld viele Stunden Arbeit investiert. Da kann er für eine einzelne Erstberatungsstunde ohne Mandatsvergabe schon mehr nehmen (die im Falle eines Klagemandats hingegen inklusive ist). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
waynekayne Geschrieben 1. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Warum willst du denn überhaupt von der Firma die dich verliehen hat ein Arbeitszeugnis haben wenn du eh sagst das sie nichts über deine Leistungen aussagen können. Nunja ich finde es durchaus sinnvoll das Arbeitszeugnis von einem Unternehmen ausgestellt zu bekommen bei dem ich angestellt war. Zumal in dem Arbeitszeugnis nicht der Name des Unternehmens enthalten ist an das ich entliehen war. Okay mal schauen wie es weiter geht. Ich halte euch auf dem laufenden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Arbeitgeber war de Jure die Zeitarbeitsfirma. Damit steht sie in der Pflicht, das Zeugnis zu schreiben und nicht der Entleiher. Der darf aber natürlich freiwillig ein Zeugnis schreiben, wenn er dazu bereit ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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