GoaSkin Geschrieben 30. November 2011 Geschrieben 30. November 2011 Hallo, ich habe einen Firmenwagen bekommen, dessen Gebrauchtwert nur noch etwa 1/10 des Listenpreises zur Zeit der Erstzulassung besteht. Die Unterhaltskosten des Fahrzeuges sind in sofern sehr niedrig, da es keinerlei Versicherungen mit Ausnahme der Haftpflicht gibt, größere Reparaturen nicht absehbar sind, da sie in keinem Verhältnis zum Restwert stehen und die KFZ-Steuer auch nicht sonderlich hoch ist. Da nach der 1% Regelung ein geldwerter Vorteil bestehen würde, der in keinem Verhältnis zum Restwert steht, habe ich mich einmal schlau gemacht, welche Alternativen es gibt, weiss aber nicht, ob die folgenden Aussagen so stimmen. 1.) Stimmt es, dass nur die Unterhaltskosten (Werkstattkosten, Abschreibungswert, Versicherungskosten, Steuern) als geldwerter Vorteil anzusetzen sind, falls diese auf das Jahr bezogen niedriger sind, als der geldwerte Vorteil nach der 1% Regelung+0.03%/Entfernungskilometer (Kostendeckelungsprinzip)? 2.) Ist es wirklich so, dass bei der Fahrtenbuchmethode das Fahrtenbuch vom Finanzamt so gut wie niemals anerkannt wird, auch wenn man es scheinbar richtig pflegt und die Fahrtenbuchmethode damit immer eine Schnapsidee ist? Zitieren
pantsoff Geschrieben 30. November 2011 Geschrieben 30. November 2011 Also ich hab gerad ein Deja Vu Zitieren
bigvic Geschrieben 30. November 2011 Geschrieben 30. November 2011 Zufällig steht zu dem Thema etwas in der aktullen finanztest, daher kann ich dir sogar ein Aktenzeichen geben Aktenzeichen VI R 51/11 => anhängiges BFH Gerichtsverfahren. zu 2) Das höre ich zum ersten Mal. Ich hab ein paar Bekannte die Fahtrenbuch führen und da gibt es keinerlei Probleme Zitieren
Uwe_B Geschrieben 6. Dezember 2011 Geschrieben 6. Dezember 2011 Zufällig steht zu dem Thema etwas in der aktullen finanztest, daher kann ich dir sogar ein Aktenzeichen geben Aktenzeichen VI R 51/11 => anhängiges BFH Gerichtsverfahren. ...interessant, mal schauen, ob das tatsächlich was ergibt (wobei ich eher befürchte, dass nein) zu 2) Das höre ich zum ersten Mal. Ich hab ein paar Bekannte die Fahtrenbuch führen und da gibt es keinerlei Probleme ...ich nicht, das kann in der Tat zum Problem werden...ist wohl regionenabhängig, was die Finanzämter als Fahrtenbuch akzeptieren...in jedem Fall würde ich VORHER mit dem Finanzamt abklären, welchen Anforderungen ein Fahrtenbuch genügen muss... Zitieren
Crash2001 Geschrieben 6. Dezember 2011 Geschrieben 6. Dezember 2011 (bearbeitet) Ein Fahrtenbuch muss leider laut Finanzamt handschriftlich statt in einer Excel-Liste geführt werden. Eine Alternative wäre ein entsprechendes Gerät mit GPS, das die Fahrten aufnimmt und man anhand dessen dann die Abrechnung machen kann. Das wird aber für einen alten Wagen wohl eher zu teuer sein. Fahrtenbücher gibt es in jedem Schreibwarenladen als vorgedruckte Blöcke. Da sind alle nötigen Infos enthalten. Bearbeitet 6. Dezember 2011 von Crash2001 Zitieren
bigvic Geschrieben 6. Dezember 2011 Geschrieben 6. Dezember 2011 So wie Crash es sagt kenne ich es auch - aber wenn man es so macht, dann sollte es keine Probleme geben. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 7. Dezember 2011 Geschrieben 7. Dezember 2011 Man muss halt nur eindeutig den Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Fahrten machen. Kann oder will man das nicht machen, dann sollte man doch lieber die 1%-Regelung in Anspruch nehmen. Da ich damals keinen Bock auf Fahrtenbuch hatte, hatte ich das bei meinem 10 Jahre alten Opel Astra Caravan dann auch mit der 1%-Regel gemacht und so wurde dann pro Monat 155 € "als geldwerter Vorteil abgeschrieben". Da ich im Monat um die 2.500 bis 4.500 km gefahren bin in der Zeit, war das schon okay so, denn alleine der Sprit war um die 400-600 € teuer / Monat. Der lief dann komplett über meine Firma als Ausgaben. Dazu halt alle Wartungen, Verschleißteile, Reparaturen, ... Mit Fahrtenbuch wäre ich zwar bestimmt günstiger weggekommen, aber da hatte ich einfach keinen Bock drauf, eins zu führen. Zitieren
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