hans_wurst Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Hi Gestern hat mir mein Chef (überraschend) gesagt das keine Übername nach Ausbildung erfolgt. Ich in Verkürzer und bin (wenn ich jetzt die Prüfung bestanden hab:) ) Ende Januar fertig. Jetzt stelle ich mir die Frage wie ich vorgehe. Da ich nicht mehr bei Mom & Dad wohne ist es zunächst wichtig das ich mich finanziell absichere -> kann ich, wenn ich jetzt schon weiss das ich nach aktuellem Stand ab 1.Februar arbeitslos bin jetzt schon zum Arbeitsamt gehen und Arbeitslosengeld für dann beantragen? Wenn ja, was muss man da vorlegen? Brauche ich da irgendwas von meinem Arbeitgeber das er mich nicht übernimmt? (Ist ja keine Kündigung im eignetilchen Sinne, der Vertrag ist ja mit Ende der Ausbildung vorbei...)? Thx schonmal für die Hilfe. Greets, Hans Wurst EDIT: Hoffe, die Forenwahl war nicht falsch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
u0679 Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Du bist sogar verpflichtet Dich umgehend (nach Kenntnisnahme einer angekündigten Entlassung oder Nichtverlängerung) arbeitssuchend zu melden. Sonst kann es passieren, dass Dir Zahlungen gestrichen werden. Was Du alles brauchst beim Arbeitsamt, sagt Dir das selbe wenn Du da anrufst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 -> kann ich, wenn ich jetzt schon weiss das ich nach aktuellem Stand ab 1.Februar arbeitslos bin jetzt schon zum Arbeitsamt gehen und Arbeitslosengeld für dann beantragen? Wenn ja, was muss man da vorlegen? Ja, auf jeden Fall. Und am besten gleich anrufen und einen Termin abmachen. SGB 3 - Einzelnorm Aufmerksam lesen. Die 3-Monatsfrist gilt zwar üfr dich glücklicherweise nicht. Aber es läuft alles "glatter" wenn man sich rechtzeitig meldet. Was du vorlegen musst sagen sie dir dann schon. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hans_wurst Geschrieben 1. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Hmm Ok - Statt anzurufen werde ich wohl morgen mal beim Arbeitsamt vorbeischauen. Das ist mir sicherer als ein Anruf... Gilt für mich nicht weil: "Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis"? Ich versteh den Text nicht ganz, in der ersten Zeile steht aber "Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet , sich spätestens drei Monate ...." Was den jetzt? Wenn ich morgen da hingehe - kann ich da auch schon einen Arbeitslosengeld Antrag ausfüllen? Ich hab kp wie lange da die Bearbeitung dauert, lieber zu früh als das ich dann ohne Gold dastehe. Muss ich da irgendwas mitbringen(dann nehm ichs gleich mit und muss nicht 2mal rennen)? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Wenn du einfach vorbei gehst wirst du eventuell ziemlich lange warten müssen. Oder nach kurzer Terminvereinbarung gleich wieder weggeschickt werden. Ruf einfach an. Die sagen dir dann was du mitbringen sollst. Ich würde auf jeden Fall mal meine Sozialversicherungsnummer raussuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MamiMembi Geschrieben 2. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2011 Anrufen, Termin geben lassen. Die sind idR kurzfristig erhältlich. Aber vor allem solltest du dich nun auf deine Bewerbungen konzentrieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lilith2k3 Geschrieben 3. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2011 Im Grunde steht da nichts anderes als: »Wer früh genug Bescheid weiss, muss sich früh genug melden.« Theoretisch denkbar ist, dass Du bis zum letzten Tag wartest, da Dein Chef für nachmittags ein Gespräch angesetzt hat, in dessen Verlauf Du erst erfährst, dass Du nicht übernommen wirst. Dann kommt keiner auf dem Arbeitsamt auf die Idee, Dir einen Strick draus zu drehen. Wichtig ist, dass Du den Zeitpunkt glaubhaft machen kannst. Es geht in erster Linie auch um die Klientel, die ordnungsgemäß ihre Kündigung bekommen haben und erst auf den letzten Drücker vorbeigerauscht kommen und sich arbeitssuchend melden. Und selbst dann, wenn Du eine gute Begründung hast, passiert nüscht. * Finanziell gesorgt sollte auch für Dich sein: Vor Jahren gab es die Regel, dass zwei Geldbeträge zugrunde gelegt worden sind (60% von deinem Lehrlingssalär vs. ca. 30% vom Branchennetto), wobei Dir der höhere zugesprochen worden ist (damit niemand nach der Ausbildung in ein Loch fällt). Ob das immer noch aktuell ist, weiß ich nicht. * Was brauchst Du? Im Grunde eigentlich nichts ausser Deinem Perso. Wenn Du Dich arbeitslos meldest gibt es in der Regel ein erstes Vorgespräch. Du erhälst dann ersteinmal einen "Einkaufszettel" wo draufsteht, was alles benötigt wird. Anschließend besorgst Du Dir einen Termin, zu dem Du alle Unterlagen und den fertig ausgefüllten Antrag mitbringst. Parallel möchte bestimmt jemand mit Dir über Deine berufliche Zukunft sprechen;) Die Bearbeitung ist recht schnell. Da Du Dein AzuBi Gehalt gegen Ende des letzten Monats in welchem Du arbeitest noch erhälst, kannst Du gut den Monat überbrücken. Und am Ende des ersten ALO-Monats hast Du in der Regel auch schon Dein Geld - vorausgesetzt, Du pennst nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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