FildeR Geschrieben 9. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2011 Hi, ich hab da mal ne kleine Frage. Wir haben bei uns in der Firma zwei neue Auszubildende bekommen. Sind also im ersten Lehrjahr. Ich hab durch zufall mitbekommen das diese schon im ersten Jahr 570€ brutto verdienen und im 3 Jahr 680€. Ich im 3 Jahr verdiene 500€ Brutto Die Ausbildungsvergütung is ja an keinen Tarif Vertrag gebunden. Wie soll ich mich da jetzt verhalten ? hab ich da einfach Pech jetzt oder soll ich meinen Chef da drauf ansprechen ? Oder gibt es irgend eine Forschrift die besagt das sowas anzugleichen ist? Gruß FiL Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qordis89 Geschrieben 9. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2011 ansprechen und fragen wieso das so ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hbspike Geschrieben 9. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2011 Vorschrift.. nein. In dem Falle wäre es Pech gehabt. Aber frag nach, normalerweise sollten sie die Gehälter der Azubis gleich bleibend anheben, zumindest war das bei mir der Fall. Einfach fragen, kann ja auch sein das es ein Fehler in der Buchhaltung oder sowas ist. Oder sie mögen dich einfach nich xD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xbox360 Geschrieben 9. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2011 ich sag auch Pech gehabt, so hart das klingt. Zumindest kannst du aber (freundlich+ sachlich) fragen, ob du auch was von Kuchen abbekommen kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FildeR Geschrieben 9. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 9. Dezember 2011 ja das mit dem pech hab ich auch schon angenommen verdammt! schade dass es keine regel gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 9. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2011 schade dass es keine regel gibt.Nicht ganz. Die Ausbildungsvergütung hat jährlich anzusteigen: BBiG § 17 Sie hat angemessen zu sein. Gleicher Paragraph. Über die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt: 5 AZR 226/90 Vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind jedenfalls dann nicht mehr angemessen im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG, wenn sie die in einem für den Ausbildungsbetrieb einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 % unterschreiten.BBiG § 10 entspricht BBiG § 17. Es gab 2005 eine Überarbeitung des BBiG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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