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Ausbildungsstelle ca. 50 km entfernt


enis45

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Dann hast Du leider nicht richtig gelesen!

Der TE schreibt, dass er von einer Behörde (Jobcenter/Arbeitsagentur) die Info bekommen hat, dass sein zukünftiger Ausbildungsbetrieb verpflichtet sei ihm seine Wohnung während der Ausbildungs wenigstens teilweise zu finanzieren. Das ist nicht nur falsch. Das ist auch frecht.

Es gibt hunderttausende Azubis die auch keine Wohnung durch ihren Ausbildungsbetrieb finanziert bekommen. Warum soll es bei dem TE in diesem Thread anders sein.

Wenn ich dann den Thread in diesem Forum lese in dem die Umfrage gestellt wird, wie lange wir alle jeden morgen zur Arbeit fahren und wie lang unser Arbeitsweg ist, dann finde ich es frech das ein 18 jähriger (der ja noch nicht mal eine Ausbildungsstelle hat) von den deutschen Bürgern eine eigene Wohnung finanziert bekommen möchte, nur weil ihm der Weg zur Arbeit etwas zu weit ist.

Ich finde 50 km sind bei dem guten Öffentlichen Nahverkehr in NRW noch absolut im Rahmen. Da fahren andere Leute noch weiter. Ich sehe da absolut keinen Grund, dass ich und Du ihm eine Wohnung mit finanzieren sollen.

Hier im Forum habe ich letzte Tage ein Posting einer jungen Dame gelesen, die alleinerziehende Mutter eines Kindes ist und mit über 30 noch eine Ausbildung zur Fachinformatikern durchzieht. Sie bekommt keine Unterstützung vom Staat.

Warum soll dann bitte ein 18 jähriger schon eine eigene Wohnung durch den deutschen Steuerzahler finanziert bekommen?

Weil wir nunmal in einer sozial ungerechten Marktwirtschaft leben? Nur weil es anderen besser geht und diese Unterstützung bekommen, ist dies kein Grund hier rumzuwettern wie frech doch derjenige sei, wenn er diese Auskunft von ner öffentlichen Behörde erhält, oder?

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Gast Gesperrt_61948
Weil wir nunmal in einer sozial ungerechten Marktwirtschaft leben? Nur weil es anderen besser geht und diese Unterstützung bekommen, ist dies kein Grund hier rumzuwettern wie frech doch derjenige sei, wenn er diese Auskunft von ner öffentlichen Behörde erhält, oder?

Er hat hier GESCHRIEBEN, dass er die Auskunft bekommen hat. Das er sie wirklich bekommen hat, glaube ich nicht! Denn so einen Quatsch wird ihm keine Behörde gegeben haben.

Ich drücke hier gerne meine Meinung aus, wenn ich sage das ich einem 18 jährigen nicht mit meinen Steuern eine Wohnung bezahlen möchte, nur weil ihm der Weg zur Ausbildungsstelle ein paar km zu weit ist!!!!

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Er hat hier GESCHRIEBEN, dass er die Auskunft bekommen hat. Das er sie wirklich bekommen hat, glaube ich nicht! Denn so einen Quatsch wird ihm keine Behörde gegeben haben.

Ich drücke hier gerne meine Meinung aus, wenn ich sage das ich einem 18 jährigen nicht mit meinen Steuern eine Wohnung bezahlen möchte, nur weil ihm der Weg zur Ausbildungsstelle ein paar km zu weit ist!!!!

Siehst Du und ich will auch nicht zahllosen Schmarotzern Ihren Alkohol- und Tabakkonsum bezahlen mit meinen Abgaben, mache dies oh Wunder aber dennoch ;)

Er hat hier GESCHRIEBEN, dass er die Auskunft bekommen hat. Das er sie wirklich bekommen hat, glaube ich nicht! Denn so einen Quatsch wird ihm keine Behörde gegeben haben.

Was hat der TE davon das hier zu schreiben? Hier aus dem Forum wird ihm keiner ne Stütze bewilligen können, er wird nicht der tolle Hecht mit 20 Geliebten, nur weil er das hier postet und im Übrigen, was hat sein Alter eigentlich damit zu tun?

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Er hat hier GESCHRIEBEN, dass er die Auskunft bekommen hat. Das er sie wirklich bekommen hat, glaube ich nicht! Denn so einen Quatsch wird ihm keine Behörde gegeben haben.

Stimmt, weil einem beim Amt auch noch nie die Story vom Pferd erzählt wurde.

Ich drücke hier gerne meine Meinung aus, wenn ich sage das ich einem 18 jährigen nicht mit meinen Steuern eine Wohnung bezahlen möchte, nur weil ihm der Weg zur Ausbildungsstelle ein paar km zu weit ist!!!!

D.h. weil du es ihm nicht "gönnst", darf es nicht sein?

Wenn die Angabe vom Amt korrekt ist steht es ihm zu, egal wie du das findest...

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Gast Gesperrt_61948
Stimmt, weil einem beim Amt auch noch nie die Story vom Pferd erzählt wurde.

D.h. weil du es ihm nicht "gönnst", darf es nicht sein?

Wenn die Angabe vom Amt korrekt ist steht es ihm zu, egal wie du das findest...

Dann beschäftige dich doch mal mit dem SGB II. Dann siehst Du das ich Recht habe.

Siehst Du und ich will auch nicht zahllosen Schmarotzern Ihren Alkohol- und Tabakkonsum bezahlen mit meinen Abgaben, mache dies oh Wunder aber dennoch ;)

Was hat der TE davon das hier zu schreiben? Hier aus dem Forum wird ihm keiner ne Stütze bewilligen können, er wird nicht der tolle Hecht mit 20 Geliebten, nur weil er das hier postet und im Übrigen, was hat sein Alter eigentlich damit zu tun?

Ich finde es immer wieder lustig: Wenn die Menschen keine sachlichen Argumente mehr haben, fangen sie an völligen Blödsinn zu schreiben!

Bearbeitet von Gesperrt_61948
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Oh Gott, der Thread schweift ins Lächerliche ab. Maloja, du setzt dem Ganzen aber noch die Krone auf. Anstatt hier deine unnötige Meinung kund zu tun, solltest du dich lieber einmal richtig informieren und dich nicht auf eine "gut informierte" Personalerin berufen.

Das Arbeitsamt fördert die berufliche Ausbildung gem. §§ 59-76 SGB III n.F. und §§ 235, 240-247 SGB III durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Arbeitsamtes, der etwa dem BAföG für Studenten entspricht.

SGB II hat damit rein garnichts zu tun.

Ich finde es immer wieder lustig: Wenn die Menschen keine sachlichen Argumente mehr haben, fangen sie an völligen Blödsinn zu schreiben!

Wie recht du doch hast...

@TE: Du hast durchaus das Recht und die Möglichkeiten BAB zu beantragen. Vorraussetzung ist ein weiter Arbeitsweg (Definitionssache), Eltern die keine Kohle haben & eine Wohnung in der Nähe deiner Arbeitsstelle. Anteilig werden seit Ende 2010 auch die Fahrtkosten angerechnet.

Bearbeitet von trollr
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.. Anteilig werden seit Ende 2010 auch die Fahrtkosten angerechnet.

Hast Du dafür eine Quelle? Ich fahre auch jeden Tag 60km pro Strecke und habe deshalb versucht BAB zu beantragen. Mir wurde von der netten Dame aber leider nur ein 'Fahrtstrecke wird nicht angerechnet' patzig entgegen geworfen.

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Gast Gesperrt_61948
Oh Gott, der Thread schweift ins Lächerliche ab. Maloja, du setzt dem Ganzen aber noch die Krone auf. Anstatt hier deine unnötige Meinung kund zu tun, solltest du dich lieber einmal richtig informieren und dich nicht auf eine "gut informierte" Personalerin berufen.

SGB II hat damit rein garnichts zu tun.

Wenn Du dir den Thread und die Postings des TE RICHTIG durchglesen hättest, dann hättest Du das hier gelesen.

1. meine Ausbildungsstelle ist ca. 50 km von mir entfernt und es gäbe eine Möglichkeit, dass ich dorthin ziehen darf (Staatliche Unterstützung bzw. ein Teil wird vom Arbeitgeber bezahlt laut Jobcenter) soll ich dies meinen Ausbildern nennen, der Vertrag wurde noch nicht unterschrieben.

2. Wie sieht es mit der Wohnungssuche aus (1-2 Zimmer würden ausreichen) ?

Dann wiederum wüsstest Du folgendes:

Es geht hier um das Jobcenter und nicht die Agentur für Arbeit. Das Jobcenter unterliegt in NRW der Kommune ist für Hartz4 zuständig. Es arbeitet nach SGB II und NICHT SGB III.

Wenn Du weiter richtig gelesen hättest, dann hättest Du gelesen das noch gar keine Ausbildungsstelle und gar keine eigene Wohnung vorhanden ist.

Hartz4 nach SGB II und BAB nach SGB II lassen sich somit im Moment gar nicht erst beantragen.

Hartz4 nach SGB II würde gar nicht in Frage kommen. Für BAB nach SBG III wäre der Weg zur Arbeit von 50 km in NRW nicht weit genug, um eine eigene Wohnung zu rechtfertigen. Das ist ein ganz normaler "Pendelweg" zur Arbeit.

P.S.

belästige uns doch bitte nicht mit uralten Zitaten. Das Arbeitsamt (welches Du zitiert hast) gibt es schon seit 8 Jahren nicht mehr!

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Ich habe nicht das Arbeitsamt zitiert sondern eine andere Seite. Gerne kannst du Arbeitsamt durch Agentur für Arbeit/Arbeitsagentur oder Jobcenter ersetzen. Der Sachverhalt bleibt der gleiche.

Es geht hier um das Jobcenter und nicht die Agentur für Arbeit. Das Jobcenter unterliegt in NRW der Kommune ist für Hartz4 zuständig. Es arbeitet nach SGB II und NICHT SGB III.

Interessant, dass sich staatliche Institutionen aussuchen können welche SGB's sie beachten und welche nicht... *hust*

Wenn Du weiter richtig gelesen hättest, dann hättest Du gelesen das noch gar keine Ausbildungsstelle und gar keine eigene Wohnung vorhanden ist.

Es ist fast so als hätte ich in meinem Post nicht aufgezählt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen...

Diskussion ist beendet! Niveau ist schon tief genug.

Bearbeitet von trollr
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Hast Du dafür eine Quelle? Ich fahre auch jeden Tag 60km pro Strecke und habe deshalb versucht BAB zu beantragen. Mir wurde von der netten Dame aber leider nur ein 'Fahrtstrecke wird nicht angerechnet' patzig entgegen geworfen.

Das ist sogar seit 2009 mindestens schon der Fall, da ich das damals auch im Antrag mit angeben musste. Fahrt zur Arbeit, Fahrt zur Schule und monatliche Heimfahrt.

Von daher ist die Antwort totaler Unfug.

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Gast Gesperrt_61948

Diskussion ist beendet! Niveau ist schon tief genug.

Ich habe nur sachliche Argumente geliefert. Wenn Du damit nicht klar kommst, dann liegt das an dir und nicht am mir.

LG

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Was mich aber im Gegensatz zu einigen Zwischenbeiträgen deutlich mehr interessieren würde: Wie ist der Fall ausgegangen? Hast du lieber Threadstarter nun eine Unterstützung in Aussicht bekommen? Und wie hat sich dein neuer Arbeitgeber zu dem Thema verhalten?

Ich find es immer klasse, wenn man die Chance hat, sich aus einer misslichen (sozialen) Lage hochzuarbeiten. Viel Erfolg dabei!

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