trustno1 Geschrieben 17. Dezember 2011 Geschrieben 17. Dezember 2011 Hallo, derzeit mache ich die Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung. Ich bin im 1. Lehrjahr. Da ich schnell wie möglich die Ausbildung abschließen möchte, stellt sich mir die Frage, unter welchen Voraussetzungen ich das tun kann. Derzeit steht im Ausbildungsvertrag 3 Jahre, solange möchte ich die Ausbildung nicht ausüben. Zudem habe ich keine bereits abgeschlossene Ausbildung und den mittleren Bildungsabschluss. Freue mich auf eure Antworten. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. Dezember 2011 Geschrieben 17. Dezember 2011 Du kannst bei guten schulischen Leistungen und bei Zustimmung vom Betrieb wie auch Berufsschule eine vorzeitige Prüfung beantragen. BBiG § 45 Satz 1. Zitieren
trustno1 Geschrieben 17. Dezember 2011 Autor Geschrieben 17. Dezember 2011 Was sind gute schulische Leistungen? Ich habe derzeit 2,5. Ich will halt mit dem Beruf auch wieder so bald wie möglich aufhören und dannach einen sozialen Beruf ergreifen. Möchte halt möglichst wenig Zeit verlieren. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. Dezember 2011 Geschrieben 17. Dezember 2011 Warum hast du denn dann die IT-Ausbildung überhaupt angefangen? Zitieren
Wuwu Geschrieben 17. Dezember 2011 Geschrieben 17. Dezember 2011 Was sind gute schulische Leistungen? Ich habe derzeit 2,5. Ich will halt mit dem Beruf auch wieder so bald wie möglich aufhören und dannach einen sozialen Beruf ergreifen. Möchte halt möglichst wenig Zeit verlieren. Dann kündige. Zitieren
trustno1 Geschrieben 17. Dezember 2011 Autor Geschrieben 17. Dezember 2011 Warum hast du denn dann die IT-Ausbildung überhaupt angefangen? Ich hab' sonst keine Ausbildung gefunden und ich musste das sozusagen als Bewährungsauflage erfüllen. Das bedeutet auch, dass ich die Ausbildung keinesfalls abbrechen darf. Unter welchen Voraussetzungen kann ich von 3 auf 2 Jahre verkürzen? Zitieren
Wuwu Geschrieben 17. Dezember 2011 Geschrieben 17. Dezember 2011 Das ist von Land zu Land unterschiedlich, aber ohne vorherige Ausbildung und Abitur sind 2,5 Jahre das geringste was Du machen solltest, gerade wenn Du in der Schule nur einen Schnitt von 2,5 hast (was z.B. bei der IHK Passau im übrigen der niedrigste Schnitt ist, bei dem man noch die Prüfung vorziehen darf). Zitieren
neinal Geschrieben 19. Dezember 2011 Geschrieben 19. Dezember 2011 Ich hab' sonst keine Ausbildung gefunden und ich musste das sozusagen als Bewährungsauflage erfüllen. Das bedeutet auch, dass ich die Ausbildung keinesfalls abbrechen darf. Unter welchen Voraussetzungen kann ich von 3 auf 2 Jahre verkürzen? das ist ja mal was ganz Neues.. hab noch nie gehört, dass jemand die FI-Ausbildung als "Notlösung" nimmt... naja.. jedem das seine.. auf 2 Jahre kannst du nur mit Abitur (evtl. auch mit abgeschlossener Ausbildung.. bin mir aber nicht sicher) verkürzen.. ansonsten kannst du nur einen Antrag auf 2,5 Jahre stellen. Bei uns ist dafür der Schnitt mindestens 2,5 (oder besser). Solltest aber vorher mit deinem Unternehmen reden, nicht dass es da schwierigkeiten gibt. Warum kannst du nicht abbrechen und dir was anderes suchen? (Erst suchen und finden, dann abbrechen...!) Zitieren
mHollweck Geschrieben 2. Januar 2012 Geschrieben 2. Januar 2012 auf 2 Jahre kannst du nur mit Abitur (evtl. auch mit abgeschlossener Ausbildung.. bin mir aber nicht sicher) verkürzen.. ansonsten kannst du nur einen Antrag auf 2,5 Jahre stellen. Bei uns ist dafür der Schnitt mindestens 2,5 (oder besser). Solltest aber vorher mit deinem Unternehmen reden, nicht dass es da schwierigkeiten gibt. Also als ich damals bei der IHK wegen meiner Verkürzung nachgefragt habe, meinten die folgendes: 1. 1/2 Jahr aufgrund von Vorbildung (Abitur, Fachabi, aber auch Mittlere Reife in manchen Fällen!) 2. 1/2 Jahr aufgrund von besonderen Leistungen in Schule und Betrieb Mein Betrieb hätte die Verkürzung auf 2 Jahre abgesegnet (habe Mittlere Reife), aber das wäre mir dann doch zu heftig geworden... Einfach bei der IHK anrufen, die weiß Bescheid :-) Zitieren
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