chablife Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Hallo, ich habe am 01.08 diesen Jahres meine Ausbildung als FIAE angefangen. Habe im Jahr 25 Tage Urlaub. Dieses Jahr hätte ich normalerweise noch 10 Tage Urlaub. Aber mein Chef hat uns allen eine Urlaubssperre gegeben bis zum Ende des Jahres gegeben, da am Ende eines Jahres immer so viel los ist bei uns und wir gerade eh nicht so viele Entwickler sind. Soviel ich weiß, darf ich meine 10 Urlaubstage mit ins nächste Jahr nehmen? Gelten die dann über das ganze Jahr, oder gibt es eine Grenze, bis wann ich die nehmen muss. Und, kommt es nicht irgendwie blöd, wenn ich die 10 Tage im nächsten Jahr noch nachhole + meine 25 "normalen" Urlaubstage. Würde mein Chef nicht, naja, falsch denken von mir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
truebsalgeblaese Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Hallo chablife, warum sollte dein Chef falsch von Dir denken, wenn Du Dir Deinen Urlaub, welcher Dir ja zusteht nimmst? tsg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 In vielen Firmen ist es so, dass die vom letzten Jahr mit rübergenommenen Urlaubstage am ich glaube 31.03. verfallen. Bis dahin müsstest du dann also deine 10 Urlaubstage aus diesem Jahr genommen haben. Alternativ kann man sie sich aber ansonsten auch auszahlen lassen afaik. Schau einfach einmal in deinen Arbeitsvertrag. Dort sollte sich eigentlich eine Klausel befinden, in der dies geregelt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tensor Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Hi, wieso sollte dein Chef dann falsch von dir denken? Ich hatte auch schon Jahre wo ich 12 Tage übrig hatte und dann einfach im nächsten Jahr genommen habe, ist kein Problem. Wann die Tage verfallen kann dir nur dein Chef sagen bei uns gibt es keinen Tag X bis wann man die Tage genommen haben muss, allerdings kenne ich es aus anderen Firmen da ist es dann beispielsweise der 31.3 oder 1.5. Das musst du aber deinen Chef fragen das wird dir hier keiner beantworten können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Bundesurlaubsgesetz: § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Man fragt sich ernsthaft ob die meisten Fragesteller hier im Forum im WISO Unterricht geistig abwesend waren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chablife Geschrieben 27. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Wie gesagt, habe ja neu angefangen. Und dieses Thema hatten wir noch nicht. Danke für die Antworten. Ich dachte mein Chef wird von mir falsch denken, wenn ich einfach mal im Januar 2 Wochen Urlaub nehme. Also kommt es laut Gesetz nur auf meinen Betrieb an, ob die 10 Tage mit ins nächste Jahr übernommen werden dürfen. Dann rede ich mal darüber mit ihm. Nur aus Interesse: Darf der Betrieb so oft er will eine Urlaubssperre erteilen? Oder gibt es ein Gesetz, dass sagt, "nur so oft im Jahr und nur in der Länge" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Danke für die Antworten. Ich dachte mein Chef wird von mir falsch denken, wenn ich einfach mal im Januar 2 Wochen Urlaub nehme. Nachdem Du den Urlaub hoffentlich ordentlich beantragst und er genehmigt wurde. Also beantrage jetzt schon mal deinen Urlaub. Nur aus Interesse: Darf der Betrieb so oft er will eine Urlaubssperre erteilen? Oder gibt es ein Gesetz, dass sagt, "nur so oft im Jahr und nur in der Länge" Bei z. B. Betriebsferien wird dein Urlaub vom Arbeitgeber und dem Mitbestimmungsgremien festgelegt. Eine theoretische Urlaubssperre wäre ein Jahr minus deinen Jahresurlaub. Denn diesen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewähren. Bestimmt gibt es dafür auch Gesetze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Was sind denn in diesem Kontext "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Wenn du keinen Zusammenhängenden Urlaub von 12 Tagen, sondern lieber z.B. 3*4 Tage haben möchtest, dann kannst du die durchaus auch bekommen. Andersrum darf dir der AG aber nicht vorschreiben, dass du z.B. statt 1*12 Tage nur 3*4 Tage nehmen darfst o.ä. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 es ist auch kein zwang, dass der resturlaub nach den 1. quartal verfallen MUSS. es ist wie bei so vielem einfach verhandlungssache. nur vorher DARF er nicht verfallen. vielleicht ist es deinem chef sogar recht oder lieber, wenn du im sommer 35 tage am stück nimmst, als im januar die restlichen 10. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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