Fruttini Geschrieben 29. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 Hallo, ich nehme Bezug auf folgenden Link: http://www.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/105619-pruefungstermin-kuendigung.html Ich befinde mich in ähnlicher Situation. Ende Januar/Anfang Februar hätte ich meine mündliche Prüfung. Die schriftliche habe ich bereits erfolgreich hinter mich gebracht. Nun habe ich eine fristlose Kündigung zugeschickt bekommen, soweit ich mich bisher auf Interntseiten informiert habe wäre die Kündigung nicht 100%ig gültig. Nun hier meine Fragen: Kann ich an der mündlichen Prüfung teilnehmen, auch wenn mir fristlos gekündigt wurde? Wie gehe ich am besten dabei vor? Soll ich gleich mit dem Gericht drohen, oder nochmal das Gespräch suchen? Wie lange würde das mit dem Gericht dauern? Ich will mich schon noch die nächsten Wochen auf meine mündliche Prüfung konzentrieren und mich nicht mit dem Gericht rumstreiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 29. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 Erstens: geh zur IHK. Zweitens: ist die fristlose Kündigung denn gerechtfertigt? Drittens: Anwalt und Kündigungsschutzklage. Viertens: Fristen zur Kündigungsschutzklage beachten! Die sind extrem kurz! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fruttini Geschrieben 29. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 Erstens: Leider ist die für mich zuständige Bearbeiterin im Urlaub. Kommt erst 2. Woche Januar wieder. Zwei Andere von der IHK meinten es ginge, das ich problemlos teilnehme. (Traue der positiven Aussage nur schwer) Zweitens: Tja, das ist das Problem. Ich hab allgemein eine Beleidigung abgelassen in einer E-Mail die an meinen Freund ging. Während ich Pause hatte ging unglücklicherweise die Fraundin meines Chefs an meinen PC. In diesem Moment antwortet mein Freund. So sind sie an die E-Mail gelangt. Beleidigung an sich ist ein wichtiger Grund. Auf folgender Internetseite habe ich mich dann durchgewühlt: Fristlose Kndigung - was tun? Auf der Seite steht: • einen geeigneten wichtigen Kündigungsgrund haben, Ja, muss ich zugeben. • regelmäßig ein Verschulden des Arbeitnehmers dartun, Das war das erste mal • des weiteren geprüft haben, ob vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung mögliche und angemessene mildere Mittel erschöpft waren wurde nicht gemacht. Ich hab mir seit dem ich bei Ihnen sind (2 3/4 Jahren) nicht zu schulden kommen lassen.und • er muss eine Interessenabwägung vornehmen, die ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen.Ich wäre allerspätestens mitte Februar fertig mit Ausbildung. Gesehen hätte er mich evtl. 10 Tage, da ich noch über 23 Urlaubstage habe, die ich ihm gesagt habe das ich die nehmen möchte da ich nicht vorhabe zu bleiben (das war bevor er die Beleidigung gelesen hat und mich fristlos kündigt.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 29. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 Und was war jetzt der Kündigungsgrund? Das dein Freund dich beleidigt, kann ja wohl kaum der Grund gewesen sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fruttini Geschrieben 29. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 Nein, ich hab eine E-Mail an meinen Freund gesendet in der ich geschrieben habe "das sind *********** mit denen ich es zu tun habe." Als mein Freund auf meine E-Mail geantwortet hat, war der Verlauf ersichtlich. Die Beleidigung nehmen sie nun als Grund für eine fristlose Kündigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 29. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 Und was war jetzt der Kündigungsgrund? Das dein Freund dich beleidigt, kann ja wohl kaum der Grund gewesen sein. Das frage ich mich auch. Eine/n Auszubildenden nach der Probezeit fristlos zu kündigen ist nicht so einfach. Das würde ich mal ganz genau klären. Chief Wiggum hat dir dazu ja was geschrieben. Dazu macht es so für einen neuen Job nach der Ausbildung auch nicht gerade gut, wenn man kurz vor Ende der Ausbildung fristlos gekündigt wurde. Ich verstehe die ganze Geschichte nicht so richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 29. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 Nein, ich hab eine E-Mail an meinen Freund gesendet in der ich geschrieben habe "das sind *********** mit denen ich es zu tun habe." Als mein Freund auf meine E-Mail geantwortet hat, war der Verlauf ersichtlich. Die Beleidigung nehmen sie nun als Grund für eine fristlose Kündigung. Da ist schon mal strafrechtlich KEINE Beleidigung, weil Du ja niemanden direkt beleidigt hast. Erstrecht nicht öffentlich. Ich würde mich eher fragen ob die "Freundin des Chefs" überhaupt deine E-Mails lesen durfte. Da sehe ich schon seher einen Verstoß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pfadiopa Geschrieben 29. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 @Fruttini: Du hast drei großen Fehler gemacht! Nämlich: 1. den Computer nicht gesperrt (böses Foul) 2. Emil für jeden ersichtlich, nicht minimiert (und dann auch noch mit Voransicht!) 3. eventuell über den Betriebsaccount (die geschäftliche E-Mailadresse) geschrieben (ganz böses Foul!) Aber, um deinen Blutdruck mal zu senken, mal meine Gedanken dazu: - so einfach wird man einen Lehrling, sorry, Azubi, nicht los. - private Mails, auch wenn es erlaubt sein sollte, immer vom Betrieb fernhalten. Genauso Skype, ICQ und Konsorten..... - was hat die Freundin des Chefs an deinem PC zu suchen während du Pause machst? Hat die keinen eigenen PC oder soll sie "schnüffeln"? - warum hast du deinen PC nicht gesperrt? Zum entsperren ist dein Passwort von Nöten und dieses dürfte die Freundin vom Chef gar nicht wissen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 29. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 Also wenn das tatsächlich so gelaufen ist, wie du es schilderst, hast du dich zwar dumm verhalten, das rechtfertigt aber noch lange keine fristlose Kündigung. Wenn der AG diese nicht zurück nimmt würde ich auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage anstregengen. Eventuell reicht aber auch schon die Ankündigung dieser. Wie auch immer, du solltest dich auf jeden Fall noch einmal von einem Anwalt beraten lassen, denn ein Web-Forum kann diesen nicht ersetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 30. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2011 Also wenn das tatsächlich so gelaufen ist, wie du es schilderst, hast du dich zwar dumm verhalten, das rechtfertigt aber noch lange keine fristlose Kündigung. Wenn der AG diese nicht zurück nimmt würde ich auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage anstregengen. Eventuell reicht aber auch schon die Ankündigung dieser. Wie auch immer, du solltest dich auf jeden Fall noch einmal von einem Anwalt beraten lassen, denn ein Web-Forum kann diesen nicht ersetzen. Das kann ich nur so unterschreiben. OT: Wenn ich ehrlich bin, glaube ich die Story nicht so, wie sie uns hier beschrieben wurde. Da würde selbst die IHK wenige Tage vor der mündlichen Prüfung schon gegen eine fristlose Kündigung angehen. Da die fristlose Kündigung aber wohl einfach so angenommen und akzeptiert wurde, wie wir hier lesen können, scheint da noch etwas ganz anderes hinter zu stecken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fruttini Geschrieben 30. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 30. Dezember 2011 Hab mich mit der IHK in Verbindung gesetzt und die hat mir auch geraten zum Arbeitsgericht zu gehen. Die mündliche Prüfung darf ich auch mitmachen. :-) @Maloja: Von meiner Seite aus gab es wirklich nur die "Beleidigung". Es gibt hat zigtausend Gründe wieso schlussendlich es so weit kam. Zu den ganzen Problemen wollen nun meine ehemalige Auszubildende (dieses Jahr Februar fertig geworden) und ich uns an die IHK wenden. So gehts wirklich nicht weiter. Bloss blöd, das ausgerechnet jetzt alle in den Urlaub sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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