inf0rmatiker Geschrieben 2. Januar 2012 Geschrieben 2. Januar 2012 Hallo ein Kollege hat eine Kündigung erhalten, welcher zum Jahresende 2011 mit seiner Probezeit am Ende wäre. Nun handelt es sich nicht um eine fristlose Kündigung, sondern um eine Kündigung zum 31.3.2012, also um 3 Monate verlängert, da der Arbeitgeber nicht sicher mit Ihm ist. Was meint Ihr dazu, kann er es als eine zweite Chance sehen? Hatte jemand sowas gehört? Zitieren
MCCornholio Geschrieben 2. Januar 2012 Geschrieben 2. Januar 2012 Kündigung ausserhalb der Probezeit muss der AG begründen. Die Probezeit ist ja zuende also steht dein Kollege bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ab 1.1.12.. Zitieren
allesweg Geschrieben 2. Januar 2012 Geschrieben 2. Januar 2012 Wieso sollte der AG eine ordentliche Kündigung begründen müssen? Evtl. hat er nur die Kündigung innerhalb der Probezeit terminlich verpasst wählt nun den rechtlich sicheren Weg ohne Aufhebungsvertrag, den AN fristgerecht zum vertraglich vereinbarten nächstmöglichen Termin zu kündigen. Zitieren
inf0rmatiker Geschrieben 2. Januar 2012 Autor Geschrieben 2. Januar 2012 Die Kündigung wurde noch während der Probezeit verkündet. Der AG meinte, wenn er sich gut anstellt, nehmen die die Kündigung zurück. In der Vergangenheit hatten die öfters Probleme mit AN, deshalb diese Situation. Zitieren
allesweg Geschrieben 2. Januar 2012 Geschrieben 2. Januar 2012 Merkwürdiges Verhalten des AG, welches nicht unbedingt das beste Arbeitsklima schafft. Dann ist die Ankündigung der Möglichkeit, dass die Kündigung zurück gezogen werden könnte, die allerletzte Chance für diesen AN bei diesem AG. Zitieren
blubbla Geschrieben 3. Januar 2012 Geschrieben 3. Januar 2012 Wieso sollte der AG eine ordentliche Kündigung begründen müssen? Evtl. hat er nur die Kündigung innerhalb der Probezeit terminlich verpasst wählt nun den rechtlich sicheren Weg ohne Aufhebungsvertrag, den AN fristgerecht zum vertraglich vereinbarten nächstmöglichen Termin zu kündigen. Eine Kündigung - sofern nicht innerhalb der Probezeit ausgesprochen - muss immer begründet werden. Es sind auch nur personen-, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Gründe als Kündigungsgrund zuläßig. Sollte aus einem anderen Grund gekündigt werden, ist die Kündigung unwirksam. Einem gesunden Arbeitnehmer, der keine Abmahnung erhalten hat kann also praktisch nur betriebsbedingt gekündigt werden. Und da muss man auch noch weitere (soziale) Faktoren berücksichtigen. Bin kein Jurist, aber so stehts zumindest in Wikipedia und so hab ichs auch noch in etwa im Kopf. Diese Hire&Fire Mentalität gibt es ja zum Glück so nicht in Deutschland. Zitieren
bigvic Geschrieben 3. Januar 2012 Geschrieben 3. Januar 2012 Wenn dein Kollege sich gerichtlich wehren würde, dann hätter er gute Chancen, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird (siehe blubbla). Ich kann deinem Kollegen dennoch nur empfehlen sich einen neuen Job zu suchen. So ein Umgang mit Mitarbeiter ist unter aller Sau und das ist kein Betrieb in dem man gerne arbeiten möchte. Ausserdem sollte er sich beim Arbeitsamt melden und die Situation erklären. Ansonsten droht nämlich noch womöglich eine Sperre. Zitieren
ToFe Geschrieben 3. Januar 2012 Geschrieben 3. Januar 2012 So ein Umgang mit Mitarbeiter ist unter aller Sau und das ist kein Betrieb in dem man gerne arbeiten möchte. Das schon, aber wir wissen nicht welche Arbeitsmoral (etc.) die ungenannte Person hat. Beispiel: ungewaschene Haare und Löcherjeans kann man als Interner Entwickler bringen, als Kundenservice-Techniker im Aussendienst eher nicht. Zitieren
bigvic Geschrieben 3. Januar 2012 Geschrieben 3. Januar 2012 Das schon, aber wir wissen nicht welche Arbeitsmoral (etc.) die ungenannte Person hat. Beispiel: ungewaschene Haare und Löcherjeans kann man als Interner Entwickler bringen, als Kundenservice-Techniker im Aussendienst eher nicht. Nach 6 Monaten Probezeit? Ich bitte dich - das ist eine billige Ausrede, nicht mehr. Zitieren
ToFe Geschrieben 3. Januar 2012 Geschrieben 3. Januar 2012 Du denkst also, die Möglichkeit der "Rücknahme der Kündigung" soll also nur ein Wohlverhalten eines bereits gekündigten Mitarbeiters "erzwingen"? Zitieren
bigvic Geschrieben 3. Januar 2012 Geschrieben 3. Januar 2012 (bearbeitet) Keine Ahnung was der AG bezwecken will - kontraproduktiv, unmoralisch und vielleicht auch noch unzulässig (, da er eventuell gegen den Kündigungschutz verstösst) ist es allemal. Bearbeitet 3. Januar 2012 von bigvic Zitieren
MCCornholio Geschrieben 4. Januar 2012 Geschrieben 4. Januar 2012 (bearbeitet) Die Kündigung wurde noch während der Probezeit verkündet. Der AG meinte, wenn er sich gut anstellt, nehmen die die Kündigung zurück. In der Vergangenheit hatten die öfters Probleme mit AN, deshalb diese Situation. Genau das verstehe ich nicht. Angenommen der AG hat in der Probezeit eine Kündigung ausgesprochen so gilt diese spätestens zum Ende der Probezeit ohne Frist. (Wenn nicht sogar unmittelbar). Eine Kündigung in der Zukunft ist nicht rechtens aus der Probezeit heraus ! Sollte die Kündigung wirksam sein, dann ist der AN zu behandeln als wenn er bereits aus der Probezeit raus und in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis stehen würde somit ist eine unbegründete Kündigung nicht rechtens. So rein von den Daten her in Deinem ersten Post ist doch die Probezeit am 31.12.2011 beendet ?! D.h. wenn die Kündigung rechtens (wäre!), dann muss der AG das begründen, weil der AN unbefristet beschäftigt ist ab 1.1.12 ! Sonst könnte der AG ja sagen hey deine Probezeit endet morgen aber ich spreche dir für 2013 die Kündigung aus als eine Kündigung während der Probezeit ?? Haha ne also sowas geht nicht ... Der AG will den in Wahrheit nur noch etwas weiterbeschäftigen bis die Arbeitsspitzen erledigt sind Ich würd einfach warten bis der AG den AN dann rauskicken will und dann zum Anwalt gehen die Kündigung kommt niemals durch. @bigvic 6 Monate Probezeit sind mittlerweile erlaubt das wurde verlängert. Bearbeitet 4. Januar 2012 von MCCornholio Zitieren
ToFe Geschrieben 4. Januar 2012 Geschrieben 4. Januar 2012 Genau das verstehe ich nicht. Angenommen der AG hat in der Probezeit eine Kündigung ausgesprochen so gilt diese spätestens zum Ende der Probezeit ohne Frist. (Wenn nicht sogar unmittelbar). Hast Du dafür eine Quelle? a) Hensche Rechtsanwlte spricht unter Bezug auf § 622 Abs. 3 BGB von "mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden." Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD - Kündigungsfristen spricht ebenfalls von "2 Wochen zum Monatsende" Für deine Aussage " ohne Frist. (Wenn nicht sogar unmittelbar)." finde ich einfach keine Quelle. Zitieren
MCCornholio Geschrieben 4. Januar 2012 Geschrieben 4. Januar 2012 Wozu eine Quellenangabe ? Es handelt sich um eine Aussage nach besten Wissen und Gewissen Aber du hast schon recht. Es kommt wohl auch immer darauf an wieviele MA ein Betrieb hat ..ob BR vorhanden oder nicht etc. Zitieren
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