odelodelodel Geschrieben 5. Januar 2012 Geschrieben 5. Januar 2012 (bearbeitet) Hallo Leute, es wird öfter mal gefragt, wie Fachinformatiker als Angestellte im öffentlichen Dienst eingruppiert werden. Da es verdammt viele schwarze Schafe gibt, die einen aus Neid oder Geiz gerne auf TVL/TVöD EG5-EG8 oder noch niedriger sehen, möchte ich hier mal ein paar Tipps (welche aber auch von schwarzerEngel schon in ähnlicher Form mehrmals kamen) geben. Denn niedrige Entgeltgruppen schrecken vielleicht den Ein oder Anderen ab (auch wenn der öD neben seinen Nachteilen auch zahlreiche Vorteile bietet, wenn man etwas tiefer bohrt). Ich selbst stamme aus dem öD, hatte FiSE Ausbildung und bin mit unter 20 Jahren direkt nach der Berufsausbildung aus der freien MW relativ gut bereits eingestiegen (BAT5b/4b Bewährung nach nur 4 Jahren => Überleitung auf EG9) in der Netzwerktechnik (jedoch auch mit Seminare abhalten, Anwenderbetreuung, Programmierung) und bin nun dabei, mich schlau zu machen für eine Höhergruppierung (Wechsel in anderes Sachgebiet: Programmierung + berufliche Höherqualifizierung nach BBiG etc.). Ich möchte meine Erfahrungen mit euch teilen und hoffe, so dem Ein oder Anderen auch helfen zu können. Ich gehe jetzt einmal von TVL aus, TVöD ist jedoch ziemlich ähnlich. Vorweg: - Vor TVL/TVöD-Zeiten gab es den BAT. Und aus diesem BAT sind noch einige Regelungen gültig. - Es ist MÖGLICH (wenn auch seltenst), als Fachi mit 2760 Brutto (E11/1 TVL) einzusteigen und gemütlich alleine durch reinen zeitlichen Stufenaufstieg mit 4097 Brutto (E11/5 TVL) in die Endstufe zu gehen (7-10 Jahre Dauer), hierzu unten mehr. Aber es gibt auch schwarze Schafe, die EG5 geben und man somit auf 1936 Brutto und 2485 Brutto Endstufe (dazu 3-4 Jahre mehr durch 1 Stufe mehr) kommt Wichtiger Grundsatz: Seit TVL/TVöD ist eigentlich Bezahlung nach Tätigkeit angedacht, u.a. da es vorher zig definierte, starre und unübersichtliche Fallgruppen (teils auch total veraltet, siehe Eingruppierung EDV BAT aus dem Jahre 1981) im BAT gab. Aussicht: Im TVL wird es ab Ende März zu einer Tarifeinigung für die Eingruppierung von IT-Fuzzys kommen (theoretisch), die dann ab 1.1.2012 rückwirkend gilt. Angeblich mit dem Ziel, auch die Wertigkeiten noch etwas zu erhöhen. Aber erst einmal abwarten. TVöD wird sicherlich dann sich daran anlehnen. Grundlagen: - Tarifvertrag öffentlicher Dienst für Länder: TVL - Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Entgelttabelle TVL West = soviel gibts je nach Entgeltgruppe und Stufe , weitere Tabellen findet ihr ebenfalls bei oeffentlicherdienst.info Nun zur eigentlichen Problematik: Viele Personaler gehen bei der Eingruppierung her, und richten sich nach einer Grundlage vom TVL: E1-4 = ungelernter Arbeiter E5-E8 = abgeschlossene Berufsausbildung E9-E12 = Bachelor oder FH Dipl. Dies trifft aber NICHT auf die EDVler zu. Es gab damals im BAT eine extra Richtlinie für EDVler und diese gilt bis heute, da es noch keine Ablöse hierfür gibt (siehe oben: ab Ende März Neuregelung EDV-Fuzzys). Link: Eingruppierung DV-Systemtechnik, Anwendungsprogrammierung, Organisation nach BAT Dort kann man klar erkennen, dass für jeden EDVler mind. die Vergütungsgruppe BATVc zutrifft (=E8). Nun gibt es aber noch die Klausel mit dem Studium Zitat folgt Hier kann man sich an der Gleichwertigkeit aufhängen. Hierfür kommt unten noch ein Tipp für die Stellenbeschreibung, welche sich an einen Vorschlag der ZIK richtet. => Siehe auch Grundsatz tätigkeitsbezogener Bewertung. Vorschlag für mehrdimensionale Eingruppierung der ZIK Link: ZIK-Vorschlag Eingruppierung ITler Hiernach kann ich euch raten, euere Stellenbeschreibung anzulehnen. Dazu auch die Richtlinien aus der alten BAT-Regelung beachten. Grundsätzlich: - Je mehr Handlungsspielraum, desto besser - Je mehr Eigeninitiative als Vorraussetzung, desto besser - Je mehr Verantwortung, desto besser - Je mehr Führungstätigkeiten, desto besser Für Komplexität bspw. bei Programmierern gibt es im BAT auch genaue Definitionen. z.B. Anzahl veknüpfter Datenbestände, viele logische Abhängigkeiten etc.. Wer übrigens sich mal genauer die ganzen Sonderregelungen aus dem BAT ansieht, wird erkennen, dass es auch dort Tätigkeiten gibt, welche ohne Studium bis umgerechnet E10 gehen würden (Laborassistenten). Also lasst euch nicht verunsichern mit den oftmals geforderten Hochschulzwang. Übrigens gibt es auch eine Sammlung Gerichtsurteile, auf die ich gestoßen bin zwecks Höhergrupppierungen von Leuten, welche nicht eine erforderliche Bildungsgrundlage hatten: Link: Gerichtsurteile Höhergruppierungen Sieht im ersten Moment negativ aus, derzeit ist dort jedoch kein EDV-Fall. Zwecks "Gleichwertigkeit" probiere ich es derzeit auf dem Gebiet einer beruflichen Höherqualifizierung, welche mein Wissensspektrum erweitert und vertieft, was ich auch als Argumentationsgrundlage hernehmen werde. Oftmals wird sich einfach daran festgehangen, dass jemand vielleicht in seinem Gebiet in der EDV einem von der Hochschule ebenbürtig ist, dieser jedoch bspw. keine Grundlagen der Informatik/Mathematik etc. hatte. Starr gesehen jedoch ist die Fachinformatikerausbildung zwar eine Ausbildung mit Fachspezifizierung (Sys oder Anwe), allerdings wird doch auch über den Tellerrand hinaus gelehrt, zumindest war es bei meiner Ausbildung so. Auch ein Anwendungsentwickler musste Netzwerke planen können, was er als Programmierer später vielleicht nie wieder braucht. Ob dies akzeptiert wird, werde ich euch berichten. Dann wird auch oft argumentiert mit der fehlenden Kentniss vom "wissenschaftlichen Arbeiten". Auch wenn man es in der Praxis für seine Tätigkeit nicht brauchen würde. Sollte dies bei mir zur Diskussion stehen, werde ich mit einem anschließenden Zertifikatsstudium ("Ministudium" zum reinschnuppern) gegenkontern. Auch darüber werde ich berichten. Wird fortgesetzt Bearbeitet 5. Januar 2012 von odelodelodel Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 5. Januar 2012 Geschrieben 5. Januar 2012 Zählt für die Dauer denn die Berufserfahrung oder die Zeit die man im ÖD angestellt ist? Ich vermute mal letzteres und dann ist der ÖD halt nur dann interessant wenn man direkt mit oder nach der Ausbildung da beginnt weil man sonst Jahrelang riesige Gehaltseinbußen hätte. Zitieren
blubbla Geschrieben 5. Januar 2012 Geschrieben 5. Januar 2012 Ich kenne eine Lehrerin, die gleich auf der höchsten Alterstufe (Stufe 5 oder 6 glaub ich) im Tvöd auf E13 eingruppiert wurde. Sie hat davor ca. 20 Jahre lang im Ausland als Lehrerin gearbeitet - dies wurde dann anerkannt. Allerdings erst nach einigem hin und her - sie hat also schon Druck machen müssen. Arbeitgeber ist der Freistaat Bayern. Zitieren
Connor1980 Geschrieben 5. Januar 2012 Geschrieben 5. Januar 2012 Sehr interessant, die Infos sind hilfreich, bei uns steht demnächst auch eine Höhergruppierung an, mal sehen was rauskommt. Hier der direkte Link zum ZKI-Vorschlag ohne Googledocs Grüße Zitieren
odelodelodel Geschrieben 5. Januar 2012 Autor Geschrieben 5. Januar 2012 Normal ist es die Berufserfahrung im öD, zumindest bei EDVler. Normal kann man aber zwischen Stufe 1 und 2 verhandeln. Lehrer haben aber extra Tarifbestimmungen: Öffentlicher-Dienst.Info - TV-L Lehrer Kenn mich da aber nicht aus. Alternativ kann man immer eine Eingruppierungsklage machen, allerdings kann aufgrund vom Haushalt dann auch eine höher bewertete Stelle zurückgehalten werden. @Connor1980: Danke für den Link. Bei deiner Höhergruppierung auch immer Arbeitsbeispiele mit im Hinterkopf haben, um bspw. eine hohe Eigeninitative / hohen Gestaltungsspielraum etc. begründen zu können (am Besten gleich mehr Beispiele). Zitieren
smilodon Geschrieben 5. Januar 2012 Geschrieben 5. Januar 2012 Hey, Danke für die Infos, es waren viele informative dinge für mich dabei. ich bin zurzeit auch FiSi Auszubildender im Öffentlichen Dienst. In meinem Betrieb werde ich nach der Ausbildung direkt mit E8 besoldet. Natürlich steigt die Bezahlung nach absolvierten Jahren in der Firma. Cheers, smilodon Zitieren
Pergon Geschrieben 16. Januar 2012 Geschrieben 16. Januar 2012 Hmm, wo genau kann ich sehen, dass mir mindestens Vc, sprich EG 8, zusteht? Zitieren
odelodelodel Geschrieben 16. Januar 2012 Autor Geschrieben 16. Januar 2012 Ganz oben: Link: Eingruppierung DV-Systemtechnik, Anwendungsprogrammierung, Organisation nach BAT Die am niedrigsten bewertete Tätigkeit ist dort nach 5c wenn du dir mal alles durchliest, ist nach Überleitungstabelle E8 Informationsseiten für den Öffentlichen Dienst Zitieren
Pergon Geschrieben 16. Januar 2012 Geschrieben 16. Januar 2012 Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte es steht im BAT. Das andere ist doch keine offizielle Stellungsnahme, oder? In dem von dir verlinkten Bild ist auch die Rede von EG6 für Fachinformatiker (Seite 2 des Dokuments). Das Problem ist, dass demnächst eine Übernahme ansteht und derzeit nicht feststeht, wie ich eingruppiert werde. Schaut nach EG 6 aus. Ich brauche also ein offizielles Dokument oder so, was mir ein wenig Rückendeckung gibt. Zitieren
odelodelodel Geschrieben 16. Januar 2012 Autor Geschrieben 16. Januar 2012 Hallo Pergon, das Dokument der ZIK ist lediglich ein Vorschlag, der gar nicht mal so abwegig ist (siehe unten). Die EG6-EG8 = Grundstufe. In Verbindung mit Tätigkeit (Handlungsspielraum, Führung, Komplexität) etc. ergibt sich dann mindestens EG8, oder kennst du einen Fachinformatiker im öD der reine Datentippse ist? Wie gesagt, Ende März 2012 muss für TVL rückwirkend zum 1.1.2012 eine Einigung stattfinden zwecks Eingruppierung der ITler erfolgen. Bis dahin gilt das alte Dokument aus dem Bundesanzeiger von 1981 (Eingruppierung DV-Systemtechnik, Anwendungsprogrammierung, Organisation nach BAT), das ist offiziell und das ist die Grundlage. Ich hoffe mit der neuen Einigung im TVL springt noch das Ein oder Andere für uns Binärknechte heraus. Mach dir doch eine eigene Arbeitsplatzbeschreibung und nimm von den Wortlauten her die noch gültige BAT-Regelung her sowie den Vorschlag der ZIK. Und dann schau einmal, was dein Arbeitgeber dir als Arbeitsplatzbeschreibung zugesteht. Notfalls Eingruppierungsklage. Zitieren
odelodelodel Geschrieben 30. Januar 2012 Autor Geschrieben 30. Januar 2012 http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/tvl/vergo/teil2b/t2b.htm hier nochmals die derzeitig gültige Grundlage in querverlinkter Form. Achtung! Ab Ende März gibt es eine neue Eingruppierungsrichtlinie. Wenn irgendso ein Personaltroll mit "keine Kohle aus dem Haushaltstopf": Tarifautomatik! Tarifautomatik Zitieren
mistro Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 (bearbeitet) Immer bei Einstellung dran denken euch die bisherige Berufserfahrung anrechnen zu lassen: §16 Abs 2 / TVÖD 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Der Arbeitgeber macht es idR nicht gerne, aber es gibt auch die Möglichkeit des Vorzeitigen Stufenaufstiegs: §17 Abs 2 / TVÖD 1Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. 2Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. 3Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen. 4Für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden von Beschäftigten gegen eine Verlängerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zuständig. 5Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie müssen dem Betrieb/der Dienststelle angehören. 6Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll. VG mistro (FiSi Abschluss 1 /2007, seit 1/2008 im TVöD ohne Studium, aktuell mit E11 / Stufe 4) Bearbeitet 31. Januar 2012 von mistro Zitieren
sightwalker Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 Habe im letzten Jahr meine Ausbildung zum FiSi mit gutem Ergebnis abgeschlossen. Mein Arbeitsvertrag ist, nach erneuter Halbjahresverlängerung, bis Mitte 2012 befristet und mit EG5/1 eingestuft. Ist das also im Endeffekt garnicht vertretbar? Zitieren
Kwaiken Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 EG5... wow. Knapp nach ungelernten Arbeitern. Finde ich eine bodenlose Frechheit. Vor ellem mit einer Befristung. Zitieren
odelodelodel Geschrieben 31. Januar 2012 Autor Geschrieben 31. Januar 2012 Spätestens mit einer Eingruppierungsklage hättest du dein E8 Minimum. Wie gesagt, noch gilt die Regelung aus dem BAT. Und die neue Regelung wird vielleicht aufgrund der aktuellen (statistisch geschönten) guten Arbeitsmarktlage (Bundeswehr klagt ja auch an IT-Fachkräftemangel) wohl eher noch einen Ticken besser ausfallen. Besteht ne Möglichkeit der Übernahme nach deiner Befristung? Zitieren
sightwalker Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 Eine unbefristete Übernahme ist nicht ausgeschlossen. Jedoch auch nicht wirklich sicher. Mit einer Einklagung würde ich mir, im Falle einer geplanten unbefristeten Übernahme, vermutlich selbst ins Knie schießen. Ist sowas eigentlich Rückwirkend verhandelbar/ einklagbar (z.B. falls das Beschäftigungsverhältnis nicht fortgeführt werden sollte)? Was würdet ihr machen? Habe ich denn einen wirklichen, rechtskräftigen Anspruch auf die Beschäftigung in der EG8? Zitieren
odelodelodel Geschrieben 31. Januar 2012 Autor Geschrieben 31. Januar 2012 6 Monate rückwirkend bei einer Höhergruppierung und "unbegrenzt" rückwirkend bei einer Eingruppierungsklage. Allerdings ist letzeres ziemlich eklig, da musst genau in Prozente aufschlüsseln und ggfs. nachweisen, welche Tätigkeiten du verrichtet hast und noch verrichtest. Ohne Chef auf der Seite ist sowas immer eklig. Aber wenn man eine sichere Stelle hat, kann man dies in Anspruch nehmen, weil es ja bei EG5 zu EG8-11 doch ne ganze Latte an Moos ausmacht. Bei einer Arbeitsplatzbeschreibung einfach an die Wortlaute aus des hier verlinkten ZIK-Vorschlag sowie der alten (hier ebenfalls verlinkten) BAT-Eingruppierungsregelung halten, wenn dies dir bestätigt wird als dein Aufgabenspektrum, sieht es gut aus => Tarifautomatik Aber da du befristet angestellt bist, musst vorsichtig "pokern". Ich an deiner Stelle würd dies erst nach einer unbefristeten Anstellung anstreben. Zitieren
odelodelodel Geschrieben 1. Februar 2012 Autor Geschrieben 1. Februar 2012 Und wieder Neuigkeiten: https://docs.google.com/viewer?url=http%3A%2F%2Fwww.tdl-online.de%2Ffileadmin%2Fdownloads%2Frechte_Navigation%2FA._TV-L__2011_%2F01_Tarifvertrag%2F%25C3%2584nderungstarifvertrag_Nr._4_zum_TV-L.pdf In Punkt 11 werden wir EDV-Fuzzys behandelt, derzeit leider noch leer. Aber genau an dieser Stelle wird man die neuen Eingruppierungsrichtlinien finden. Tarifvertrag | TV-L | Tarifgemeinschaft der Länder ( TdL ) Näheres dort Zitieren
odelodelodel Geschrieben 2. Februar 2012 Autor Geschrieben 2. Februar 2012 Die Tätigkeitsmerkmale für die Beschäftigten in der Informationstechnik (bisher Teil II Abschnitt B der Anlage 1a zum BAT, neu Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung) sollen bis zum 31. März 2012 grundlegend überarbeitet (s. oben Nr. 1) und dann rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden. Bis dahin verbleibt es bei der Anwendung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale über § 17 TVÜ-Länder (vergl. § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2 TVÜ-Länder). Quelle: http://homepage.rub.de/Michael.Jost/EO-Erlaeuterungen_zu_der_Entgeltordnung_zum_TV-L_20111230.pdf Sorry für die Doppelposts, schad, dass man nur eine begrenzte Zeit hier die Posts abändern kann. Aber diese ganzen Grundlagen sind sicherlich für den Ein- oder Anderen nützlich, da einfach zu viele von den Personalern was Eingruppierungen angeht ********t werden. Zitieren
count71 Geschrieben 25. März 2012 Geschrieben 25. März 2012 Moin, heute ist ja schon der 25.3., gibt es schon Neuigkeiten in Sachen Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale? Grüße, Helge Zitieren
odelodelodel Geschrieben 27. März 2012 Autor Geschrieben 27. März 2012 Bisher leider nicht, Frage wurde aber nun auch in einem öD-Forum gestellt. Mal sehen, was daraufhin kommt. Zitieren
schwip Geschrieben 17. April 2012 Geschrieben 17. April 2012 Finde ich sehr interessant. Ich habe öfters gegrübelt in den öffentlichen Dienst zu gehen, da besonders für Eltern einige Vorteile vorhanden sind. Zu meinen Eckdaten: Schulabschluss: Fachabitur Berufsausbildung: Bürokaufmann und FiSi Berufserfahrung: als FiSi sind 6 Jahre Berufsbereiche FiSi: Linux Administration, Mailserver (Postfix), HA Lösungen, Tomcat, Firewalling, IDS, Virtualisierung unter Xen, Vmware und KVM, Datenbanken MSSQL 2000, 2005, 2008, MySQL, Postgres, Oracle 9i, 10g, 11g Letztes Jahr habe ich mich dann beim Bundesverwaltungsamt in Köln als Linuxadmin mit Hauptgebiet Oracle beworben. Den Einstellungstest habe ich erfolgreich bestanden und kam nach dem sehr netten Gespräch des Abteilungsleiters zum weiteren Gespräch mit den Personalrat. Als es schließlich um das Gehalt ging, war das Angebot E8 Stufe 1. Ich fragte was mit vorherigen Erfahrung im Bereich der Systemadministration sei, O-Ton: "Man fängt immer in der ersten Stufe an, egal wie viel Erfahrung man besitzt." Zudem wurde ich gefragt was meine Gehaltsvorstellungen seien, worauf ich 37000 - 40000 brutto pro Jahr angab. Für diese Vorstellung wurde ich beinahe ausgelacht. Also eine sehr schlechte Erfahrung meinerseits. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 17. April 2012 Geschrieben 17. April 2012 (bearbeitet) O-Ton: "Man fängt immer in der ersten Stufe an, egal wie viel Erfahrung man besitzt." Das ist nicht ganz richtig. Man kann durchaus auch in Stufe 3 einsteigen. Ist alles eine Frage des Willens. Wenn man sehr am Bewerber interessiert ist, dann kann man auch in einer höheren Stufe einsteigen. Auch sind die Eingruppierungen selbst ab einer bestimmten Karrierestufe nicht bindend. Die Leute am oberen Ende (kenne z.B. eine kaufmännische Direktorin eines Krankenhauses) gehen problemlos mit ihren 130k + Boni nach Hause. Spricht hier jemand noch von irgendwelchen Eingruppierungszwängen? Die gelten nur für das Fußvolk. Zudem wurde ich gefragt was meine Gehaltsvorstellungen seien, worauf ich 37000 - 40000 brutto pro Jahr angab. Für diese Vorstellung wurde ich beinahe ausgelacht. Also eine sehr schlechte Erfahrung meinerseits. Wundert sich jemand, dass man Probleme hat im ÖD gutes Personal zu finden? Mit dem TVÖD versucht man junge Leute zu ködern, denn der Aufstieg geht verhältnismäßig schnell. Aber was ist mit den Leuten, die aus der Wirtschaft ggf. in den ÖD wechseln wollen weil die Tätigkeitsbeschreibung toll ist? Die können nicht einfach auf ~50% ihres Gehalts verzichten nur um das zu tun, was man gerne möchte. Der ÖD hat andere Vorteile und ist für einen bestimmten Menschenschlag oder für Menschen in bestimmten Situationen oder Rollen gedacht. Wenn mir Geld relativ egal ist und ich lieber geregelte Freizeit und einen sicheren Job habe, mein Partner gut verdient und ich nur den Supporter spielen muss, mich irgendwann länger in die Mutter- oder Vaterschaft verabschieden möchte oder einen Angehörigen pflegen muss, etc. Diese verzichten gut und gerne auf 50% des Gehalts für eben diese Vorteile. Bei einigen Abteilungen sitzen drei Leute für eine Aufgabe, die in der freien Wirtschaft problemlos einer alleine bewältigen kann. Man kann hier auch gerne nach Effizienz streben und mehr zahlen. Nur was machst Du dann mit den zwei "unnötigen" Leuten auf dem Posten? Die Arbeitslosenquote würde in die Höhe schnellen. Das will jedoch niemand. Also richtet man lieber schlecht bezahlte, aber mehr Stellen ein. Dann sitzen eben drei Luftnummern und erledigen die Arbeit von Einem. Ist nur ein weiteres Instrument am Arbeitsmarkt. Ich möchte das nicht missverstanden wissen: ich habe durchaus Leute erlebt, die würden so manchen Typen in der freien Wirtschaft in den Schatten stellen. Die meisten waren jedoch ob der typischen Gangart im ÖD ziemlich gefrustet (Eingruppierung, Stellenbewertung, Aufgaben, Langsamkeit, pünktliches Stift-fallen-lassen, etc.). Viele haben sich dann was anderes gesucht oder haben sich damit abgefunden und studieren in Vollzeit neben dem Beruf ;-) Bearbeitet 17. April 2012 von Kwaiken Zitieren
odelodelodel Geschrieben 17. April 2012 Autor Geschrieben 17. April 2012 (bearbeitet) Wie mein Vorredner schon sagte, die Stufen von 1-3 bei Neueinstellung sind leider äußerst willkürlich vom AG zu handhaben. Hast du jedoch einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kannst du immer deine Eingruppierung überprüfen lassen. Und hier gilt eben noch das alte aus dem BAT. Allerdings gibt es eine Neuigkeit bei Eingruppierungen von Leuten ohne entsprechende (akademische) Vorbildung: Man wird eine Gruppe unter der eigentlichen angesiedelt. Auch wissenswert: Im Laufe der Jahre können sich deine Tätigkeiten natürlich (zu höherwertigeren) ändern bzw. ergänzen. Wenn der Chef mitspielt, ist alles kein Thema. Nur leider gibt es bei Personalabteilungen im ÖD leider sehr viele Betrüger und inkompetente Leute, die einem auch aus Neid gerne nichts gönnen. Weil es steht schwarz auf weiß, was einem zusteht und spätestens nach einer Klage kriegt man das theoretisch auch. Vom Verdienst her musst du auch immer die echte Arbeitszeit sehen. Ich kenn, in meinem Fall, einige Programmierer mit etwa meiner Berufserfahrung, die natürlich mehr wie meine 40k brutto im Jahr haben, aber die meisten haben dann auch definitiv längere Arbeitszeiten. Rechnet man den Stundenlohn raus, steh ich dann auch oft sogar besser da. Und ich kenn natürlich Fälle von Lohndumpern, die ihre Sklaven für 25-30k im Jahr bei 50 Stundenwoche abspeisen. Und mein Vorredner hat Recht, qualifizierte Leute mit Berufserfahrung bietet der ÖD definitiv noch zu wenig vom Gehalt her. Summa summarum ist es jedoch auch wie in der freien Marktwirtschaft: Mit der richtigen Stelle und dem richtigen Chef geht gehaltstechnisch und/oder von der work/lifebalance her einiges. Es gibt auch (wenn nicht oft) Fachinformatiker mit E11er Stellen, die auf Stufe 3 mit sehr kurzer Berufserfahrung eingestellt worden sind. Bearbeitet 17. April 2012 von odelodelodel Zitieren
odelodelodel Geschrieben 18. April 2012 Autor Geschrieben 18. April 2012 Zu der "Neuerung" (gabs in ähnlicher Form doch auch mal im BAT) zwecks Entgeltgruppe ohne die notwendige Qualifikation: Gilt nicht für "sonstige Angestellte". Sorry, mein Fehler. Nächste Woche wird mein Höhergruppierungsantrag von E9 auf E11/E12 abgezeichnet, ich halte euch auf den laufenden zwecks dem ganzen Verfahren. Zwecks der neuen Entgeltordnung für EDVler gibts leider immer noch nichts neues. =/ Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.