kyborgius Geschrieben 17. Januar 2012 Geschrieben 17. Januar 2012 Huhu, ich habe heute meine Zugangsdaten sowie die Prüfungstermine für die IHK (Berlin) bekommen, allerdings stehe ich jetzt vor einem kleinen Problemchen. Situation: Ich habe während meiner Ausbildungszeit 2 mal den Betrieb gewechselt. Im Anmeldeformular für die Abschlussprüfung werden ja die Zeiträume der Berufsschulen/Berufsfachschulen etc. verlangt. Ich habe jetzt mit dem zuständigen OSZ meines ersten Betriebes in Verbindung gesetzt, die meinten dass es nicht mehr möglich ist, nachträglich ein Zeugnis auszustellen - lediglich eine Bescheinigung darüber, in welchem Zeitraum ich diese Berufsschule besucht habe. Ich muss dazu sagen, dass mein altes Zeugnis leider wie vom Erdboden verschluckt ist. Ich hab jetzt nen bisschen Angst, da ja diese "Bescheinigung" zwar die Teilnahme bestätigt und daraus ja auch die Zeiträume hervorgehen, aber man trotzdem diese Bescheinigung nicht als Zeugnis ansehen kann. Ich will nur nicht das meine Zulassung an nem Zeugnis scheitert weil es im Formular für die Prüfung ja explizit verlangt wird. Jemand ne Ahnung wie die das regeln ? Oder ob's überhaupt nen Problem ist ? Danke schon mal für helfende Worte Mfg Kyborgius Zitieren
robotto7831a Geschrieben 18. Januar 2012 Geschrieben 18. Januar 2012 Ich habe jetzt das Problem nicht verstanden. Es wird nach den Zeiträumen der Berufsschule gefragt. Wann Du dort warst, lässt sich doch ermitteln. Oder muss man das bei der IHK Berlin irgendwie mit einem Zeugnis nachweisen? Zitieren
kyborgius Geschrieben 18. Januar 2012 Autor Geschrieben 18. Januar 2012 Das ist eben genau die Sache, die ich nicht weiß. Wenns nur um den Zeitraum ginge, wäre ja eine Schulbescheinigung mit auflistung der Zeiträume ausreichend. Da aber im Antrag zur Anmeldung zur Abschlussprüfung für Sommer 2012 die "Zeugnisse" verlangt werden und ich eben genau dieses von meiner alten Berufsschule nicht mehr besitze, habe ich Angst das genau das zu einem Problem wird - Zwecks Noten, Fehlzeiten etc. -> Sowas steht ja nicht auf ner Schulbescheinigung. Kurz gesagt -> Das Problem ist, dass kein Zeugnis vorhanden ist, sondern nur eine Schulbescheinigung. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 18. Januar 2012 Geschrieben 18. Januar 2012 Hast Du schon mal bei deiner IHK nachgefragt? Nur die können in diesem Fall eine sichere Antwort geben. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.