Klotzkopp Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Wer kann mich aufklären, was dann ganz konkret anders gemacht wird als jetzt ? Das Web ist voll mit Aufklärung, aber ich heb mal einen wichtigen Teil für dich hervor: eine Möglichkeit, Anbietern von Onlinediensten aufzutragen, Rechteinhabern [...] Auskunft [...] zu geben Na, was fehlt da? Stell dir vor, du stellst hier einen Text oder ein Bild ein, der irgendeinem Rechteinhaber sauer aufstößt. Dann kann der sich direkt an den Boardbetreiber wenden, um Informationen über dich abzufragen. Sicherlich steht das ganze immer noch auf rechtlicher Basis, aber ein rechtsstaatliches Organ ist an dem ganzen Vorgang überhaupt nicht mehr beteiligt. Der Rechteinhaber und der Onlineanbieter klären das also zunächst unter sich. Vergleiche jetzt mal das juristische Durchhaltevermögen einen durchschnittlichen Rechteinhabers mit dem eines Webforenbetreibers, dann kannst du dir ausrechnen, was bei der rechtlichen Prüfung, ob da wirklich gegen die Rechte des Rechteinhabers verstoßen wurde, herauskommt: Dass der Onlinedienstanbieter nachgibt, weil er es sich nicht erlauben kann, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Im Endeffekt findet eine rechtliche Prüfung nicht statt, sondern der juristisch und finanziell besser aufgestellte Rechteinhaber kann unliebsame Inhalte entfernen lassen und Daten über vermeintliche Rechtsverletzer sammeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eleu Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Stell dir vor, du stellst hier einen Text oder ein Bild ein, der irgendeinem Rechteinhaber sauer aufstößt. Dann kann der sich direkt an den Boardbetreiber wenden, um Informationen über dich abzufragen. Informationen kann der Boardbetreiber aber nur preisgeben, wenn er Informationen hat. Wenn man will hat der nur ne EMail Adresse. Der einzige der wirklich Informationen über mich hat, ist der Provider (T-Online, Versatel o.ä) Und das ist ja dann schon ne etwas größerer Hausnummer oder ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Klotzkopp Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 (bearbeitet) Das kann der Boardbetreiber aber nur, wenn er Informationen über mich hat.D.h. du surfst immer ohne JavaScript, ohne Cookies, ohne Flash usw.? Ich glaube, du hast keine Ahnung, wieviele Informationen ein Webseitenbetreiber über dich sammeln kann. Der einzige der wirklich Informationen über mich hat, ist der Provider (T-Online, Versatel o.ä) Und das ist ja dann schon ne etwas größerer Hausnummer oder ?Und du hast so viel Vertrauen in deinen Provider, dass er sich in einem Rechtsstreit für dich und deine Rechte stark macht? Du hoffst, dass alle Onlinedienstanbieter, mit denen du so zu tun hast, entweder nichts von dir wissen (das ist naiv) oder sich im Zweifel für dein Recht einsetzen (das ist auch naiv). Bearbeitet 24. Februar 2012 von Klotzkopp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eleu Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 (bearbeitet) Und du hast so viel Vertrauen in deinen Provider, dass er sich in einem Rechtsstreit für dich und deine Rechte stark macht? Du hoffst, dass alle Onlinedienstanbieter, mit denen du so zu tun hast, entweder nichts von dir wissen (das ist naiv) oder sich im Zweifel für dein Recht einsetzen (das ist auch naiv). Also wenn Du es so siehst, dann ist das doch jetzt auch schon so ? Absatz 5 behandelt den zumindest in Deutschland schon vorhandenen Rechtsschutz gegen die unerlaubte Umgehung von Kopierschutzmechanismen. O.k. hierbei muss der Rechteinhaber, wenn ich dich richtig verstanden habe, zuvor eine juristische Instanz anrufen. Aber meinst Du nicht auch, dass die bloße Androhung beim Provider rechtliche Schritte einzuleiten, nicht genausogut auch jetzt schon den gleichen Effekt hat ? Edit: Und hat den nicht ein Rechteinhaber ein Recht darauf sein Recht zu bekommen ? Nur mal so.... Bearbeitet 24. Februar 2012 von Eleu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Also wenn Du es so siehst, dann ist das doch jetzt auch schon so ? Absatz 5 behandelt den zumindest in Deutschland schon vorhandenen Rechtsschutz gegen die unerlaubte Umgehung von Kopierschutzmechanismen. O.k. hierbei muss der Rechteinhaber, wenn ich dich richtig verstanden habe, zuvor eine juristische Instanz anrufen. Aber meinst Du nicht auch, dass die bloße Androhung beim Provider rechtliche Schritte einzuleiten, nicht genausogut auch jetzt schon den gleichen Effekt hat ? Nein weil ein Provider das nur nach richterlicher Anweisung bisher darf. Jeder hat das gleiche Recht, aber was hat das damit zu tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eleu Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Nein weil ein Provider das nur nach richterlicher Anweisung bisher darf.? Äh ja....der Rechteinhaber ruft da an und droht..auch ohne richterliche Anweisung. Also was soll`s ? Jeder hat das gleiche Recht, aber was hat das damit zu tun? Das hat insofern damit zu tun, dass ein Provider gegen den Datenschutz verstößt, wenn er unbegründet Informationen preis gibt. Macht er sich dann nicht sogar strafbar ? Oder ändert ACTA diesen Sachverhalt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Äh ja....der Rechteinhaber ruft da an und droht..auch ohne richterliche Anweisung. Also was soll`s ? Da kann er so viel drohen wie er will der Provider wird nichts rausrücken weil er es nicht darf. Das heißt bisher würde er sich Strafbar machen wenn er die Daten einfach so rausrückt. Mit zum Beispiel Acta wäre es dann eher andersrum. Das hat insofern damit zu tun, dass ein Provider gegen den Datenschutz verstößt, wenn er unbegründet Informationen preis gibt. Macht er sich dann nicht sogar strafbar ? Oder ändert ACTA diesen Sachverhalt ? Ja weil da ja keine gerichtliche Instanz mehr dazwischen hängt die prüft ob das Anliegen begründet ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eleu Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Da kann er so viel drohen wie er will der Provider wird nichts rausrücken weil er es nicht darf. Das heißt bisher würde er sich Strafbar machen wenn er die Daten einfach so rausrückt. Mit zum Beispiel Acta wäre es dann eher andersrum. Ja weil da ja keine gerichtliche Instanz mehr dazwischen hängt die prüft ob das Anliegen begründet ist. Na gut o.k. zugegeben. Wird dem Provider hinterher nachgewiesen das es unbegründet war ist er aber dran... Wird er sich auch gut überlegen, oder meinst Du nicht auch ? Ich will aber zugeben, dass es nicht ganz sauber ist, da hast Du schon recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Wieso soll er dran sein, wenn der Verdacht sich nicht beweisen lies? Der Verdacht alleine würde genügen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eleu Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Wieso soll er dran sein, wenn der Verdacht sich nicht beweisen lies? Der Verdacht alleine würde genügen! Das ist ein guter Einwand. Aber dazu müsste mir sowieso mal einer erklären, was in dem Zusammenhang verdächtig ist und was nicht ? Wenn jemand gestohlenes geistiges Eigentum im web veröffentlicht, dann ist das kein Verdacht. Das ist dann ein Tatbestand, der bei einer Strafanzeige durch den Rechteinhaber, auch strafrechtlich verfolgt wird. Und zwar nach gegenwärtigem deutschen Recht. Man kann es dann ja im web nachlesen. Insofern ist das doch ausnahmslos beweisbar. Insofern würde ACTA imho nur zu einer Rechtsunsicherheit führen. Der Provider würde Gefahr laufen gegen den Datenschutz zu verstoßen und der Rechteinhaber kassiert womöglich eine Verleumdungsklage, falls das nicht richterlich gedeckelt ist und sich als unbegründet herausstellt. Diese Möglichkeit würden vielleicht einige in Erwägung ziehen. Schließlich läßt sich mit einem gewonnenen Rechtsstreit auch Geld machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 25. Februar 2012 Teilen Geschrieben 25. Februar 2012 Zwischen Verdacht und Tatbestand ist rechtlich ein riesiger Unterschied! Aufgrund des Verdachts wird der Tatbestand von den Ermittlungsbehörden nachgewiesen, wenn die rechtlichen Bedingungen für eine solche Ermittlung erfüllt sind. Verdächtig ist alles, wovon der (angebliche) Rechteinhaber behauptet, dass es seine Rechte verletze. Ein Nachweis, dass dem so ist, benötigt der Rechteinhaber dann nicht mehr... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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