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TvÖD - Höherwertige Tätigkeiten


wutzteang15

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Hey Leute,

Beim TvÖD richtet sich die Bezahlung ja nach der Arbeitsplatzbeschreibung. Nun, meine AB wird

neu geschrieben. Jetzt ist meine Frage an euch, ob jemand Ahnung davon hat, welche Tätigkeiten man dort drin niederschreiben muss, um eine möglichst hohe Entgeldgruppe zu erlangen. Ich bin bin Fachinformatiker eingestellt. (Also es geht um IT-Tätigkeiten)

Meine Nächste Frage wäre, ob man die Ausbildung - "FiSi" als Berufsserfahrung im Bezug auf die Stufen im TvÖD anrechen kann, bzw darf. Ich verweise hier mal auf 16§ im TvÖD.

Danke + Gruß :)

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Beim TvÖD richtet sich die Bezahlung ja nach der Arbeitsplatzbeschreibung. Nun, meine AB wird neu geschrieben. Jetzt ist meine Frage an euch, ob jemand Ahnung davon hat, welche Tätigkeiten man dort drin niederschreiben muss, um eine möglichst hohe Entgeldgruppe zu erlangen. Ich bin bin Fachinformatiker eingestellt. (Also es geht um IT-Tätigkeiten)

So viel ich weiß muss die ausgeführte Tätigkeit "nur" als hochwertige Tätigkeit anerkannt sein. Welche Tätigkeiten das genau sind weiß ich leider nicht, habe auch meine Tätigkeitsbeschreibung gerade nicht zur Hand

Meine Nächste Frage wäre, ob man die Ausbildung - "FiSi" als Berufsserfahrung im Bezug auf die Stufen im TvÖD anrechen kann, bzw darf. Ich verweise hier mal auf 16§ im TvÖD.

Die Ausbildung zählt NICHT als Berufserfahrung nach § 16 TVÖD !

Gruß Hans-Jörg

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Hmmm wäre cool wenn du mal nachschauen könntest. Ich denke mal Netzwerk- und Programmier Tätigkeiten bringen "am meisten".

Zur Ausbildung:

"§ 16 (Bund) Stufen der Entgelttabelle

(1) 1Die Entgeltgruppen 9 bis 15 umfassen fünf Stufen und die Entgeltgruppen 2 bis 8 sechs Stufen. 2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (Bund) geregelt.

(2) 1Bei Einstellung in eine der Entgeltgruppen 9 bis 15 werden die Beschäftigten zwingend der Stufe 1 zugeordnet. 2Etwas anderes gilt nur, wenn eine mindes-tens einjährige einschlägige Berufserfahrung aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Bund vorliegt; in diesem Fall erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfah-rung aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis zum Bund."

Und hier noch die Ergänzung:

"Protokollerklärungen zu den Absätzen 2 und 3:

1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertra-genen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.

2. Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergel-tung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. Sep-tember 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung."

Wenn sogar ein Praktikum als Erfahrung gilt, warum dann eine Ausbildung nicht.

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Hallo wutzteang15,

richte dich im Wortlaut nach der noch gültigen BAT-Regelung für die Eingruppierung von EDV-Fuzzys + Vorschlag der ZIK für die neue mehrdimensionale Eingruppierung bei TVL (TVöD wird sicherlich ähnlich kommen).

Siehe auch:

http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/150849-tipps-fuer-interessenten-angestellte-offentlicher-dienst.html

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Die Behörde darf die Ausbildung teilweise oder ganz als Berufserfahrung anerkennen, macht dies häufig auch, aber sie muss es nicht.

Dies steht auch nicht im Widerspruch zum §16, da es der Tarifvertrag erlaubt, einen Mitarbeiter freiwillig höher einzugruppieren als vorgesehen.

Momentan gibt es viele offene Stellen für ITler und Behörden können besonders froh sein, wenn sie genügend qualifizierte Leute bekommen. Sie können entweder Zugeständnisse bei der Eingruppierung machen oder ihnen bleiben bei der Auslese der Bewerber am Arbeitsmarkt nur die Schlechtesten. Und das wissen sie meistens auch.

Umgekehrt kenne ich aber auch einen Fall, bei dem jemand über 10 Jahre Berufserfahrung bei der Kirche gesammelt hat, dabei in Anlehnung an BAT verdient hat und zu einer Behörde wechseln wollte. Man wollte nur Stufe 1 bieten (Berufserfahrung zwar vorhanden aber nicht bei einer Bundesbehörde, sondern woanders - sollte nicht zählen).

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