Skuzzle Geschrieben 23. Januar 2012 Geschrieben 23. Januar 2012 Hallo alle zusammen, Meine Ausbildung endet im Zeitraum Juni/Juli da dort meine Mündliche Prüfung ist. Ich habe mich entschlossen nach der Ausbildung ein Vollzeit Studium anzutreten. Der Beginn des Studiums ist erst im Oktober. Mein Betrieb hat mir jedoch ein Angebot gemacht das ich als Nebenjob hier weiter arbeite und an verschiedenen Projekten mitarbeite als Studentische Aushilfskraft. Die Bezeichnung Werkstudent ist hier schon mal gefallen. Frage 1: Was muss man als Werkstudent besonders beachten? Frage 2: Was kann man sich vorstellen wie viel Gehalt man bekommt? Zudem habe ich gehört das man nur als Werkstudent arbeiten kann wenn man Student ist. In der Zeit zwischen Juli bis Oktober bin ich allerdings mehr oder weniger Arbeitslos. Gibt es die Möglichkeit in der Firma ein bezahltes Praktikum zu absolvieren und anschließend als Werkstudent übernommen zu werden? Ich habe ende dieser Woche ein Gespräch mit unserem Team Leiter. Er wollte sich auch mal bei unserer Personalabteilung schlau machen. Für Tipps und Rat bin ich sehr dankbar! Mfg Skuzzle Zitieren
blubbla Geschrieben 23. Januar 2012 Geschrieben 23. Januar 2012 Du kannst als Student auch auf Minijob-Basis arbeiten - als Werkstudent ist es aber auf jeden Fall besser, da du hier nicht nur 400/450 Euro im Monat verdienen darfst. Für dich selbst gibt es nur eine Verdienstgrenze, falls du noch Kindergeld bekommst. Dann solltest du im Jahr unter dem Freibetrag (8004 Euro) bleiben. Falls du drüber bist, hast du keinen Anspruch auf Kindergeld. Ansonsten gibt es kein Obergrenze für dein Einkommen. Die einzige Beschränkung ist die Arbeitszeit. Diese darf - während des Semesters - nicht mehr als 20 Std. /Woche betragen. In den Semesterferien darf man als Werkstudent ohne Beschränkung arbeiten. Als Werkstudent zahlst du von deinem Bruttolohn nur den Rentenversicherungsbeitrag ( < 10% ) - sonst keinerlei Abgaben. Lohnsteuer nur, wenn du über dem Freibetrag bist. Bzgl. Studenlohn: Ich habe als Werkstudent immer so zwischen 9 und 15 Euro die Stunde bekommen - bei meinem letzten Job in der Softwareentwicklung waren es bei 15-20 Std. die Woche 13 Euro die Stunde. Ich denke alles ab 10 Euro ist ok. Zitieren
Fraggla Geschrieben 23. Januar 2012 Geschrieben 23. Januar 2012 Ab 2012 keine Einkommensprfung beim Kindergeld mehr Wurde zwar in erster Instanz dank der SPD im Bundesrat geblockt, mittlerweile findet aber eine Neu-Prüfung der Kindergeldbewilligung statt. Falls jemand aktuellere Infos hat, obs mittlerweile durch ist oder nicht, wäre es schön zu erfahren. Konkret würde das bedeuten, dass man A) Ansprüche auf das Kindergeld '11 nachträglich einreichen kann und Im Nebenjob mehr verdienen darf, ohne dass das Kindergeld gestrichen wird. Zitieren
1mcbane Geschrieben 23. Januar 2012 Geschrieben 23. Januar 2012 des mit dem Kindergeld und dem maximalen einkommen von 8004 € habe ich anders verstanden. Laut meinen Informationen darf man als Student oder Azubi mehr als 8600€ verdienen ohne eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Des mit dem Kindergeld wäre ja nur ein schnitt ins eigene Fleisch weil dann alle zu viel arbeiten und gleichzeitig auch noch Kindergeld abkassieren. oder bin ich jetzt da Falsch informiert???? Zitieren
turboloader Geschrieben 23. Januar 2012 Geschrieben 23. Januar 2012 Moin, Die Einkommensgrenze ist dieses Jahr weggefallen. Siehe auch : Kindergeld - www.arbeitsagentur.de "Infolge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 haben sich jedoch für volljährige Kinder Änderungen ergeben, wie z.B. durch den Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab 01.01.2012." Gilt natürlich nur wenn man sich in Ausbildung oder Studium befindet. Zitieren
Skuzzle Geschrieben 25. Januar 2012 Autor Geschrieben 25. Januar 2012 Danke für die bisherigen Informationen! hab trotzdem noch ein paar fragen. Zudem habe ich gehört das man nur als Werkstudent arbeiten kann wenn man Student ist. In der Zeit zwischen Juli bis Oktober bin ich allerdings mehr oder weniger Arbeitslos. Gibt es die Möglichkeit in der Firma ein bezahltes Praktikum zu absolvieren und anschließend als Werkstudent übernommen zu werden? Dann noch die Frage: -Kann man die Arbeitszeit in der Vorlesungsfreien Zeit mit dem Arbeitgeber frei festlegen? Also z.B. 30 Std/Woche ? Mfg Skuzzle Zitieren
blubbla Geschrieben 25. Januar 2012 Geschrieben 25. Januar 2012 Ja - allerdings musst du natürlich immatrikuliert sein. Dann kannst du auch 40 Stunden die Woche arbeiten bzw. eben ohne Einschränkung. Zitieren
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