PATIX Geschrieben 26. Januar 2012 Teilen Geschrieben 26. Januar 2012 Hallo liebe Fachinformatiker-Gemeinde, ich hätte da eine Frage an Leute die sich mit dem Thema "Freiberuf" auskennen. Erst mal, ich bin 18 Jahre alt und bin im zweiten Lehrjahr meiner Ausbildung zum AEler. Jetzt habe ich ein Angebot von einem Verein bekommen, für sie eine Homepage zu schreiben/gestalten und ich bekomme als Gegenleistung natürlich Geld. Jetzt kommt eben noch dazu das ich Jährlich einen festen Betrag bekomme damit ich immer zur Verfügung stehe, um die Webseite dann zu warten oder zu überarbeiten wenn es Fehler gibt o.ä. UND ich bekomme einmalig einen höheren Betrag, damit ich ihnen eben diese Webseite schreibe. So, soweit dazu. Jetzt hätte ich gehört diese Tätigkeit müsste ich als "Freiberuf" beim Finanzamt melden. Meine Frage jetzt eben dazu: Stimmt das? Muss ich diese Tätigkeit tatsächlich melden? Oder brauch ich da nichts beachten? Vielen lieben Dank schon einmal im voraus! Grüße PATix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lilith2k3 Geschrieben 26. Januar 2012 Teilen Geschrieben 26. Januar 2012 Gewerbe anmelden. "Freiberuf" wäre es, wenn Du lediglich künstlerisch tätig werden würdest; e.g. das Design per Tuschzeichnung auf Papier abgibst und den Rest jemand anders erledigt. Dir steht die Möglichkeit offen, am Ende des Jahres eine vereinfachte Einnahme- Überschußrechnung abzugeben, quasi Einnahmen-Ausgaben=Gewinn und das dann zu versteuern. Anmeldung dürfte so um die 15-20€ liegen. Aber genaueres kannst Du auch erfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fisimatente Geschrieben 26. Januar 2012 Teilen Geschrieben 26. Januar 2012 (bearbeitet) Allgemein kann man sagen, zu den Freiberuflern zählen Ärzte, Anwälte, Unternehmensberater, Künstler und Publizisten. Im IT-Bereich gelten Ingenieurstätigkeiten, gestaltende und publizistische Tätigkeiten, Beratungstätigkeiten mit Hochschulabschluss, Lehrtätigkeiten, sowie Programmiertätigkeiten (Systemsoftware) zu den Freien Berufen. Im IT-Bereich gibt es wieder Ausnahmen. Als publizistisch Tätige gelten: Online Journalisten, Online-Publizisten, Texter, Ghostwriter und literarische Übersetzer, sie sind somit Freiberufler. Gewerbe betreiben laut Finanzamt aber zum Beispiel Graphiker, Werbetexter und Designer, wenn sie sich an präzise Vorgaben des Auftraggebers halten müssen und somit nicht genügend eigenschöpferisch tätig sind. Quelle Gewerbe anmelden und Überschussrechnung machen ist korrekt. Vergiss nicht, dass Du Einkommensteuer abführen musst, das vergisst man leicht in der ersten Zeit. Leg mal prophylaktisch ca. 30% Deiner Einnahmen auf die Seite, damit Du bei der Einkommensteuer keinen Schock bekommst. Bearbeitet 26. Januar 2012 von Fisimatente Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 Lediglich als freiberuflicher Schulungs-Dozent braucht man im IT-Bereich kein Gewerbe anmelden hatte mir das Finanzamt mal mitgeteilt, als ich mich selber informieren wollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 Generell geht es darum ob die Tätigkeit eher dem Sinne eines Gewerbes oder freien Tätigkeit im Sinne des ESTG entspricht (die beiden Legaldefintionen sind irgendwo in den ersten 20 Paragraphen zu finden). Webseite erstellen ist grenzwertig, die Supporttätigkeit aber klar Gewerbe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 (bearbeitet) Also ich würde es einfach einmal ausprobieren, ob der "Job" als Freiberuflich akzeptiert wird. Verlieren kannst du nicht wirklich etwas, sondern ansonsten musst du halt die Gewerbesteuer entsprechend nachzahlen. Es geht dabei jedoch nicht unbedingt nur um "k+nstlerisch" tätig sein, sondern eine andere Möglichkeit ist eine ingenieursähnliche Tätigkeit. Darunter versteht das Finanzamt (?) jedoch nicht nur typische Ignenieursjobs, sondern generell Jobs, für die man ein bestimmtes Fachwissen benötigt, um sie auszuführen. [...]Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).[...] Der Vorteil dabei ist halt, dass keine Gewerbesteuer anfällt. In dem Verdienstbereich, in dem du dich bewegst (bis 24.500€/Jahr), wird jedoch eh noch keine Gewerbesteuer fällig. Von daher hätte es für dich keinen großen Vorteil. Einen Vorteil hätte es für dich eigentlich erst dann, wenn du über diesen Betrag kommst im Jahr. Bearbeitet 27. Januar 2012 von Crash2001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 2. Februar 2012 Teilen Geschrieben 2. Februar 2012 Hallo ich würde dir auch empfehlen ein Gewerbe anzumelden, dann bekommst auch später keine Probleme, wenn du z.B. weil die Anfrage kommt einen PC zusammenstellen und Verkaufen willst. Und solange du (wie Crash2001 geschrieben hat) nicht allzuviel Gewinn machst, zahlst eh keine Gewerbesteuer. Und ein Gewerbe anmelden ist wohl das einfachste was es gibt 1. Zur Gemeinde Gehen und Gewerbe anmelden 2. Falls du Umsatzsteuer ausweisen musst / willst musst auch noch zum Finanzamt, da du dann eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst 2.1 falls dein Umsatz nicht allzuhoch ist, musst du 1 Jahr lang jeden Monat abgeben, dann wirds verlängert auf 3 Monate und dann musst es irgendwann überhaupt nicht mehr vorab machen sondern nur noch mit der Steuererklärung 2.2 Umsatzsteuervoranmeldung kann man über ELSTER machen. Für den jährlichen FESTEN Betrag würde ich einen Pflegevertrag abschließen der dann x Euro kostet und von beiden seiten gekündigt werden kann. Gruß Hans-Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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