hydraulik Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 Moin, Ich habe nach meinem Realschulabschluss eine schulische Ausbildung (eher Berufsfachschule) als Technischer Assistent für Informatik (heute: Informationstechnischer Assistent) absolviert, welche ich 2009 nach einer Dauer von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen habe. Seit dem war ich arbeitssuchend. Ich habe echt nichts gefunden und so sah das Ganze für mich perspektivenlos aus. Ich entschied mich zu einer Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung und habe nächste Woche tatsächlich einen Termin zu einem Vorstellungsgespräch. Ich wohne derzeit in Niedersachsen und würde dann nach Bayern umziehen (was ich aus persönlichen Gründen sowieso vorhatte). Während meiner Recherche im Internet habe ich folgendes gefunden: Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice "BAYERN-RECHT Online" Sehe ich das richtig, dass ich laut Abschnitt 1 (§2, Abs. 5) direkt ins dritte Lehrjahr einsteigen würde? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast alexC++ Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 Was spricht dagegen den relevanten teil hier zu posten! :-) Meines wissens kannst du ins 2te jahr einsteigen und wenn du gut bist die prüfung ein halbes jahr vorziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hydraulik Geschrieben 27. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 Wollte das hier nicht unnötig übersichtlich machen. Dachte eigentlich auch immer, dass es ein Jahr ist. Aber scheint wohl irgendwie in Bayern anders zu sein. (5) Der einjährige oder zweijährige Besuch einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Berufsfachschule nach § 3 Abs. 1 wird bei einem Wechsel in die duale Berufsausbildung im entsprechenden Beruf mit einem Jahr oder zwei Jahren angerechnet. Quelle: gesetze-bayern.de Also, ich habe ja eine zweijährige Berufsfachschule besucht. Aus dem Kontext schließe ich nun, dass diese mit 2 Jahren auf die Ausbildung angerechnet wird und ich demzufolge bereits nach einem Jahr die Ausbildung fertig hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast alexC++ Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 Sieht so aus ja! Meinst du dein zukünfitiger Arbeitgeber macht das mit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hydraulik Geschrieben 27. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 Da bin ich überfragt. Weiß auch nicht, ob das nicht vielleicht unverschämt kommt, wenn ich das im Vorstellungsgespräch anspreche. Und wenn die das mitmachen, hätte ich den Vorteil, dass ich bereits nach einem Jahr die Ausbildung in der Tasche hätte und sogar direkt von der höheren Vergütung des 3. Lehrjahres profitieren könnte. Der Nachteil ist dann halt, dass ich keine Ahnung habe, wie es nach dem Jahr aussieht. Im Worst-Case-Szenario würde ich also nach einem Jahr ohne alles dastehen. (Hätte aber meine Ausbildung in der Tasche!) Ich weiß auch gar nicht, ob das für mich Sinn machen würde, im dritten Jahr einzusteigen. Das zweite Jahr halte ich schon noch für sinnvoll, um den Stoff ein wenig aufzufrischen, da mein TAI-Abschluss immerhin schon mehr als 2 Jahre zurück liegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeronimonino Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 In dem gesetzt steht das du und ein dein Ausbildungsbetrieb einen Antrag schreiben müsst. Wenn also dein Betrieb damit nicht einverstanden ist kannst du da ein paar Probleme bekommen. Aber genauere Infos würdest du wohl von der zuständigen IHK bekommen. Ausserdem steht da nicht das du 2 Jahre überspringen darfst sondern nur 1 Jahr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hydraulik Geschrieben 27. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 (bearbeitet) Du beziehst dich hier gerade auf §2, 2. Das ist aber für mich nicht zutreffend, da meine Berufsfachschule zweijährig war (dort ist nur die Rede einer einjährigen BFS) und außerdem hatte meine BFS nichts mit "Wirtschaftskooperation" zu tun. Ich beziehe mich aber auf §2, 5. Da steht (ich zitiere nochmals) [...] mit einem Jahr oder zwei Jahren angerechnet. Und dort steht nichts von einem Antrag. Edit: Ich denke, es ist sinnvoller, wenn ich das im Vorstellungsgespräch nicht erwähne, sondern erst im Falle einer Zusage zur Sprache bringe. Bearbeitet 27. Januar 2012 von hydraulik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeronimonino Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 Jau stimmt, du hast recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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