yes_man Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 Wie sieht es mit Haftnotizen im IT- Handbuch zur Abschlussprüfung aus. Ist das erlaubt oder muss mein Buch total clean sein, ohne Notizen & Bemerkungen ? Zitieren
robotto7831a Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 Die einzige richtige Antwort: Kommt auf die IHK drauf an. Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung. Zitieren
xbox360 Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 aber eigentlich sind Notizen tabu Zitieren
Shaggz Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 Darf ich mir Notizen in das IT-Handbuch schreiben? Nein. Sie dürfen sich lediglich unbeschriebene Post-It–s zwecks schnellerem Finden an den Rand kleben. Eingeklebte Seiten, handschriftliche Notizen als auch Ergänzungen, da Ihnen die aktuellste Ausgabe des Buches nicht vorlag, sind nicht erlaubt und können zum Ausschluss von der Prüfung führen. Das steht zumindest in den FAQs der IHK-Berlin Zitieren
robotto7831a Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 Das gilt nur für die IHK Berlin. Bei der IHK XYZ ist es vielleicht erlaubt. Zitieren
Shaggz Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 denke das es trotzdem ziemlich unwahrscheinlich ist könnte mir ja ein halbes Buch dazukleben Zitieren
Mirko3108 Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 In Dresden offiziell verboten, aber es sieht sich keiner so genau an. Zitieren
Wuwu Geschrieben 31. Januar 2012 Geschrieben 31. Januar 2012 In Passau ist es z.B. erlaubt Ergänzungen aus neueren Auflagen in ältere Einzuschreiben, genauso wie beschriftete Einkleber zur leichteren Themenfindung erlaubt waren. Zitieren
devil88 Geschrieben 1. Februar 2012 Geschrieben 1. Februar 2012 Also bei der IHK-Rheinhessen durfte man die Post-its markieren. Viele Grüße Zitieren
ewert59 Geschrieben 7. Februar 2012 Geschrieben 7. Februar 2012 In Passau ist es z.B. erlaubt Ergänzungen aus neueren Auflagen in ältere Einzuschreiben, genauso wie beschriftete Einkleber zur leichteren Themenfindung erlaubt waren. Was ist z.B. mit offensichtlichen Fehlern im Handbuch - dürfen diese korrigiert werden? Bsp.: S. 319, letztes Bild a.d. Seite: IPSec mit ESP ist Tunnel und nicht Transport S. 321: ganz unten, spezielle Adressen, 1. Zeile: Schwachfug RFC 1918- und RFC-3440-Adressen sind unvollständig - einklich ist die 1/2 Seite (Subnetze) sowieso f.d. Katz und nur verwirrend. Nicht einmal der Begriff CIDR taucht auf (schrub ich schon). Meine Schüler haben noch mehr Fehler gefunden. Oder gibt es hier eine IT-Handbuch-Errata-Seite, die kopiert und mit offiziellem IHK-Nicken ausgedruckt und eingeklebt werden kann? Zitieren
allesweg Geschrieben 7. Februar 2012 Geschrieben 7. Februar 2012 auch das muss man mit der örtlich zuständigen IHK/den anwesenden Prüfern abklären... Zitieren
ewert59 Geschrieben 7. Februar 2012 Geschrieben 7. Februar 2012 aber eigentlich sind Notizen tabuDann wäre das Handbuch tabu, da fehlerhaft. Zitieren
Wurzelboert Geschrieben 8. Februar 2012 Geschrieben 8. Februar 2012 Nachtragungeng wie z.B. USB 3.0 sind bei der IHK Nürnberg erlaubt Mit den Markierungen bin ich mir spontan garnicht mal so sicher. Meine aber, dass wir das in der BS auch schon angesprochen haben und dies in Nürnberg wohl erlaubt ist - Angaben ohne Gewähr ^^ Zitieren
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