It-Specialist Geschrieben 1. Februar 2012 Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 Hallo, ich wollte mal nachfragen wie ihr in folgendem Fall verfahren würdet: Ich habe in letzter Zeit viele Artikel für einen Euro ersteigert die einen Straßenwert von ca 150 - 200 Euro haben. Mittlerweile ist es 2x vorgekommen, dass die Verkäufer einfach nach Auktionsende Nachrichten verschicken und behaupten ich solle nicht mehr überweisen, da Sie die Artikel nicht mehr hätten. Es ist hierbei offensichtlich das Ihnen einfahc nur das Endgebot nicht passt. Ich habe bisher immer so verfahren, dass ich diese dann kontaktiert habe, daraufhin wies, dass wir einen rechtsgültigen verbindlichen Kaufvertrag hätten, und dass Sie sofern sie den Artikel nicht mehr haben, die Autkion vor Gebot abbrechen sollten. Ferne wies ich Sie daraufhin, dass Sie nach Ende der Auktion im Zweifel dafür verantwortlich sind für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Negative Bewertungen scheinen diese Leute nicht zu kratzen, geschweige denn eine Meldung bei Ebay. Bei dem einen habe ich am Ende doch noch die Ware bekommen, bei dem anderen bisher nicht. Ich überlege ernsthaft einen Anwalt damit zu beauftragen - rein aus Prinzip, auch wenn wir von einem Streitwert von 200€ sprechen, rein aus Prinzip. Ich verkaufe selbst bei Ebay, und manche meiner Artikel gehen auch für einen Euro weg, trotzdem halte ich mich an die Regeln und versende die Ware. Meint ihr ich bin da zu kleinlich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
a3quit4s Geschrieben 1. Februar 2012 Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 Meint ihr ich bin da zu kleinlich? Nein, finde ich nicht. Unternimmt eBay nichts in der Sache? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
It-Specialist Geschrieben 1. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 Ebay prüft Verkäufer, was dann passiert weiss ich nicht, weil Ebay einen davon nicht in Kentniss setzt. Der Verkäufer hat das lt. negativer Bewertung vor einem Jahr schonmal abgezogen, seitdem verkauft er immer noch fröhlich weiter. Mir steht es lt. Hotline frei mir einen Anwalt zu nehmen. Fertig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 1. Februar 2012 Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 Fragen wir mal so... hast du eine Rechtschutzversicherung? Falls ja, würde ich es an deiner Stelle wohl erwägen, mir einen Anwalt in der Sache zuzulegen. Ansonsten... naja, der Gegenstand kann ja auch kaputt gegangen sein. Keine Ahnung, was in einem solchen Fall zu machen ist. Ob da wirklich der Verkäufer gleichwertigen Ersatz organisieren, den "Schaden" ersetzen muss, oder ob der Kaufvertrag dann einfach rückgängig gemacht wird... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 1. Februar 2012 Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 Hi, Meint ihr ich bin da zu kleinlich? im Gegenteil, das hat was mit Fairness zu tun. Ich würde das genauso machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
It-Specialist Geschrieben 2. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 2. Februar 2012 Rechtschutz habe ich, allerdings mit 150,-SB. Wo ich mir dann wirklich die Frage stelle, will ich mir den Stress und die Vorauskasse die ich erstmal zahlen muss wirklich antun? Rein aus Prinzip bin ich der Meinung ja! Da der Verkäufer sich einfach stumm stellt und mich weitestgehend ignoriert bin ich schon sehr verärgert. Mir geht es ja nicht darum Leute persönlich zu diffamieren, allerdings finde ich es auch im Sinne Ebays unfair, dreist und verlogen. Ich muss mir das mal durch den Kopf gehen lassen... Danke für eure Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 2. Februar 2012 Teilen Geschrieben 2. Februar 2012 Durch den Rechtschutz ist das ganze dann aber auf 150€ begrenzt und kann für dich nicht teurer werden. Hättest du keine Rechtschutzversicherung, könnte es durchaus auch einiges teurer werden, falls das ganze vor Gericht gehen sollte etc... Und die 150€ werden ja nur fällig, falls du verlierst, (ansonsten bekommst du sie wieder zurück) oder die Anwälte sich einigen und jeder seine eigenen Anwaltskosten übernimmt. Solange dein Anwalt < 150€ haben will, muss er das ganze ja auch noch nicht der Rechtschutz melden, sondern erst, wenn der Eigenanteil überschritten wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 2. Februar 2012 Teilen Geschrieben 2. Februar 2012 (bearbeitet) Wie wärst mit einer Anzeige wegen Betrug bei der Polizei? Kostet nix und die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie es strafrechtlich verfolgt. Parallel kannst ja förmlich anmahnen, in Verzug setzen, etc. - danach kannst ja immernoch entscheiden, ob zivilrechtlich vorgehst. Bearbeitet 2. Februar 2012 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
It-Specialist Geschrieben 7. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 7. Februar 2012 Hallo Vic, das geht in dem Fall? Ich dachte ich könnte nur auf dem zivilrechtlichen Wege der Sache nachgehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 7. Februar 2012 Teilen Geschrieben 7. Februar 2012 Klar, Strafanzeige kann man immer stellen KLICK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
It-Specialist Geschrieben 7. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 7. Februar 2012 Ich danke dir! Morgen gehts zur Polizei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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