member Geschrieben 1. Februar 2012 Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 Hallo Community, ich hab mal eine Frage zur bevorstehenden Steuererklärung. Ich habe mir im Jahr 2011 einiges an Hardware gekauft, z.B. - PC ca. 350€ - Festplatte ca. 80€ - DiskStation + 2 Hdd´s ca. 300€ - Notebook ca. 400€ - Monitor ca. 120€ - Touchpad ca. 450€ Ich arbeite oft von Zuhause da ich z.B. an bestimmte Kunden Systeme erst abends dran kann, ich Warte diese dann in der Woche oder am Wochenende von meinem Arbeitszimmer (ca. 60% nutze ich die Geräte für zum Arbeiten). So nun zu meiner Frage, ich habe mir die Software Wiso Steuer 2012 gekauft und möchte gerne einiges als Hardware abschreiben. Kann ich dazu einen Monitor, PC, Diskstation und HDDS in einem Anschaffungspunkt zusammenfassen? Die Rechnungen haben natürlich alles unterschiedliche Daten. Kann ich mein Notebook sowie Touchpad als Geringwetiges Wirtschaftsgur (bis 487,90€ Sofortabschreibung) angeben? Reicht es wenn ich schreibe das ich PC und Notebook für Fernwartungszwecke sowie für Testzwecke nutze? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 1. Februar 2012 Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 hört sich so an, als wärst du Selbstständig/freiberuflich tätig. Frag doch bitte (d)einen Steuerberater oder geh zur Lohnsteuerhilfe. M.W. kann alles unter 400€ direkt abgesetzt werden. Alles andere wird über die Nutzungsdauer (i.d.R. 3 Jahre) abgeschrieben. Ohne Gewähr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
member Geschrieben 1. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 hört sich so an, als wärst du Selbstständig/freiberuflich tätig. Nein, ich bin in einem Angestellten Verhältins. Frag doch bitte (d)einen Steuerberater oder geh zur Lohnsteuerhilfe. M.W. kann alles unter 400€ direkt abgesetzt werden. Alles andere wird über die Nutzungsdauer (i.d.R. 3 Jahre) abgeschrieben. Ohne Gewähr Das ist meine Frage, kann ich die Artikel (trotz unterschiedlicher Kaufdaten) zusammenfassen oder kann ich z.B. 4 Sachen als Geringwetiges Wirtschaftsgut direkt absetzen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 1. Februar 2012 Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 (bearbeitet) [...]M.W. kann alles unter 400€ direkt abgesetzt werden. Alles andere wird über die Nutzungsdauer (i.d.R. 3 Jahre) abgeschrieben. [...]Afaik hat sich da von 2010 auf 2011 etwas geändert, dass das nur noch mit Sachen unter 120€ geht oder so. Genauer habe ich mich damit seitdem aber auch nicht mehr beschäftigt, da ich einen guten Steuerberater habe, der das alles für mich macht. [...]Das ist meine Frage, kann ich die Artikel (trotz unterschiedlicher Kaufdaten) zusammenfassen oder kann ich z.B. 4 Sachen als Geringwetiges Wirtschaftsgut direkt absetzen ?Wenn sie auf einmal im gleichen Monat oder Jahr komplett abgesetzt werden könenn denke ich mal sollte das gehen. Nur PCs werden z.B. auf 3 Jahre abgesetzt. Von daher ist schon wichtig,w ann es angeschafft wurde, da davon abhängt, wann die Abschreibung auf 0 ist. Wo liegt denn das Problem, bei 4 Sachen. Bei 1000 Sachen könnte ich es ja verstehen (von wegen Aufwand) aber bei unter 10 Teilen - gibs einfach separat ein. Zusammenfassen kann man immer noch. Bearbeitet 1. Februar 2012 von Crash2001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
member Geschrieben 1. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 Wo liegt denn das Problem, bei 4 Sachen. Bei 1000 Sachen könnte ich es ja verstehen (von wegen Aufwand) aber bei unter 10 Teilen - gibs einfach separat ein. Zusammenfassen kann man immer noch. Wollte es nur generell wissen :-). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 1. Februar 2012 Teilen Geschrieben 1. Februar 2012 Soll ich mal böse sein? Ja heute mal. Aaaalso, eine HDD oder ein Touchpad sind zwar dem Werte nach ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Aber dieses ist nur dann sofort abschriebungsfähig wenn es SELBSTSTÄNDIG nutzbar ist. Dies ist weder die HDD noch das Touchpad. Daraus ergibt sich, beides kann nur mit einem anderen Wirtschaftsgut zusammen benutzt werden. Also muss es auf den Wert eben dieses Wirtschaftsgutes draufgeschlagen werden und auf die Restlaufzeit eben dieses abgeschrieben werden. Riochtig Lustig wirds wenn das Ganze Gut aber schon abgeschrieben ist. Für sowas aber am besten wirklich zum Steuerberater oder einem der Vereine gehen. Ausserdem ist die Frage ja noch ob das Finanzamt dir diese Ausgaben überhaupt anerkennt. Im übrigen darf dein Chef dir nen PC auch als Arbeitsgerät zur Verfügung stellen. Steuerfrei. Kannst ja mal bei der nächsten Gratifikation drüber nachdenken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 3. Februar 2012 Teilen Geschrieben 3. Februar 2012 Afaik hat sich da von 2010 auf 2011 etwas geändert, dass das nur noch mit Sachen unter 120€ geht oder so. Genauer habe ich mich damit seitdem aber auch nicht mehr beschäftigt, da ich einen guten Steuerberater habe, der das alles für mich macht. Das gilt aber nur für Unternehmer, bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit bleibt die alte Regel bestehen. Quelle Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
metux Geschrieben 3. Februar 2012 Teilen Geschrieben 3. Februar 2012 Aaaalso, eine HDD oder ein Touchpad sind zwar dem Werte nach ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Aber dieses ist nur dann sofort abschriebungsfähig wenn es SELBSTSTÄNDIG nutzbar ist. Dies ist weder die HDD noch das Touchpad. Moment mal, Du willst jetzt nicht ernsthaft sagen, daß eine einzelne Ersatz-HDD über 3 Jahre abgeschrieben werden muß ?! So lang halten die doch oftmals nichtmal. Daraus ergibt sich, beides kann nur mit einem anderen Wirtschaftsgut zusammen benutzt werden. Also muss es auf den Wert eben dieses Wirtschaftsgutes draufgeschlagen werden und auf die Restlaufzeit eben dieses abgeschrieben werden. Wie soll das funktionieren, wenn man damit zB. eine alte, längst abgeschriebe Kiste repariert ? Riochtig Lustig wirds wenn das Ganze Gut aber schon abgeschrieben ist. Für sowas aber am besten wirklich zum Steuerberater oder einem der Vereine gehen. Oder, im Falle daß *wirklich* mal eine Prüfung kommt und was moniert wird, vernünftig mit dem Prüfer reden. Ausserdem ist die Frage ja noch ob das Finanzamt dir diese Ausgaben überhaupt anerkennt. Warum sollten reguläre Betriebsausgaben nicht anerkannt werden ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.