FakeLikeYou Geschrieben 11. Februar 2012 Teilen Geschrieben 11. Februar 2012 Hallo, ich möchte in meinem Ort ein Unternehmen per Email anschreiben in der ich meine Dienste für die Erstellung einer Website anbiete. Mir ist klar, dass wenn ich den Auftrag erhalte, ein Gewerbe angemeldet werden muss. Aber wie sieht es bei einer einmaligen Email aus? Muss dafür auch schon ein Gewerbe angemeldet sein? Danke im voraus =) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
It-Specialist Geschrieben 11. Februar 2012 Teilen Geschrieben 11. Februar 2012 Moin, ich möchte dir empfehlen dich grundlegend erstmal über (Klein)Gewerbe und den rechtlichen Pflichten auseinander zusetzen, BEVOR du Werbeschreiben raus schickst. Um auf deine Frage einzugehen: Der rechtlich korrekte Weg ist auch bei einmaliger Sache, ein Gewerbe anzumelden. Von privat irgendwelche Aufträge auszuführen, und damit Geld zuverdienen ist nicht im Sinne des Erfinders und kann ordentlich Ärger geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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