FakeLikeYou Geschrieben 11. Februar 2012 Teilen Geschrieben 11. Februar 2012 Hallo, ich absolviere zur Zeit eine Ausbildung als "Kaufmann für Dialogmarketing" die ich in diesem Sommer abschließen werde. Da ich mich nun entschieden habe eine zweite Ausbildung zu als Informatikkaufmann zu beginnen, hätte ich gerne gewusst, ob ich meine vorherige Ausbildung anrechnen lassen kann? Viele der Kaufmännischen Inhalte, gerade was Berufsschule angeht, ähneln sich stark. Ist es ratsam sich ein Jahr anrechnen zu lassen, oder sind die Informatikthemen in der Berufsschule so wichtig, so dass man lieber doch volle 3 Jahre lernen sollte? Muss so eine Verkürzung vor dem unterschreiben des Ausbildungsvertrages abgeklärt werden? Danke im voraus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 12. Februar 2012 Teilen Geschrieben 12. Februar 2012 Die Verkürzung der Ausbildung um ein halbes Jahr auf Grund von guten Leistungen muss nicht vorher eingetragen sein. Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stellt man einen entsprechenden Antrag. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FakeLikeYou Geschrieben 12. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 12. Februar 2012 Ich möchte ja nicht nach 2 Jahren auf Grund von guten Leistungen verkürzen, sondern so wie ich es oben beschrieben habe: Ich habe eine vorherige Ausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing absolviert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Februar 2012 Teilen Geschrieben 12. Februar 2012 (bearbeitet) Berufsbildungsgesetz § 7 und Berufsbildungsgesetz § 8 (=> normal bis zu 12 Monate möglich) Bearbeitet 12. Februar 2012 von bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 12. Februar 2012 Teilen Geschrieben 12. Februar 2012 Ich möchte ja nicht nach 2 Jahren auf Grund von guten Leistungen verkürzen, sondern so wie ich es oben beschrieben habe: Ich habe eine vorherige Ausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing absolviert. Du kannst die Ausbildung bis auf 18 Monate verkürzen. Das hat mit der vorherigen Ausbildung rein gar nichts zu tun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 12. Februar 2012 Teilen Geschrieben 12. Februar 2012 es gibt prinzipiell zwei möglichkeiten, die ausbildung zu verkürzen. 1. die vorzeitige zulassung zur prüfung 2. eine verkürzte ausbildung wenn du z.b. schon nachweisbare vorkenntnisse hast. was für dich genau zutrifft -vielleicht sogar beides- sagt dir deine ihk. in welcher branche warst du eigendlich tätig? wenn du eine verkürzte ausbildung machst, dann wirst du einiges vom stoff nicht mitbekommen, was du dir dann in deiner freizeit noch lernen musst. auf der anderen seite wirst du total viel altes hören -kaufmann ist kaufmann. ich würde dir empfehlen, dir die zeit zu sparen, arbeiten zu gehen und in deiner freizeit den ccna (oder ein anderes grundlagenzertifikat) zu machen. der ccna ist allgemein anerkannt und bescheinigt dir grundlegende netzwerkkenntnisse. zusammen mit deinem ihk-abschluss als dialogmarketing-kaufmann solltest du gute chancen auf einen job haben, der für it-kaufleute ist. für den ccna lernst du 2000 fragen auswendig und fertig. sollte man in 8-12 wochen schaffen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 12. Februar 2012 Teilen Geschrieben 12. Februar 2012 1. die vorzeitige zulassung zur prüfung 2. eine verkürzte ausbildung wenn du z.b. schon nachweisbare vorkenntnisse hast. was für dich genau zutrifft -vielleicht sogar beides- sagt dir deine ihk. Für die normale vorherige Verkürzung der Ausbildung sind KEINE Vorkenntnisse erforderlich. Für die FOR können 6 Monate anerkannt werden. Für das Abi 12 Monate und für das Alter des Azubis wieder bis zu 12 Monate. Insgesamt kann die Ausbildung auf maximal 18 Monate verkürzt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 (bearbeitet) Das hat mit der vorherigen Ausbildung rein gar nichts zu tun. Das ist nicht korrekt. Wenn jemand kein Abitur hat, dann kann er aufgrund seiner beruflichen Vorbildung (=Ausbildung) verkürzen. Wenn er diese nicht hätte = keine Verkürzung. Aber ob es überhaupt sinnvoll ist zu verkürzen steht auf einem anderen Blatt. Prinzipiell bin ich der Meinung, dass man damit wichtige Grundlagen/Lehrjahre weglässt und damit mehr Nachteile hat als Vorteile (kommt immer ganz auf das Ausbildungskonzept der Firma an). Daher ganz genau den Rahmenlehrplan anschauen, ob tatsächlich so viel Überschneidungen sind. Und falls ja, dann stellt sich wiederum die Frage, warum man die zweite Ausbildung überhaupt machen sollte ... Bearbeitet 13. Februar 2012 von bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 (bearbeitet) Das ist nicht korrekt. Wenn jemand kein Abitur hat, dann kann er aufgrund seiner beruflichen Vorbildung (=Ausbildung) verkürzen. Wenn er diese nicht hätte = keine Verkürzung. Kinder geht das schon wieder los.... Das was DU schreibst ist NICHT richtig. Wenn jemand noch während der Ausbildung 21 Jahre alt wird, kann er dafür schon mal bis zu 12 Monate verkürzen. Das sollte wohl auf 90% der IT-Azubis zutreffen. Für die Fachoberschulreife kann man noch einmal 6 Monate anrechnen. Für das Abitur wiederum 12 Monate. Maximal kann man jedoch nur auf 18 Monate verkürzen. Man kann also auch OHNE Abitur und ohne vorherige Ausbildung auf 18 Monate verkürzen. Bevor Du es jetzt wieder besser wissen willst, ruf bitte bei der IHK an. Wir haben gerade einen Azubi der ohne Abi auf 18 Monate verkürzt hat! Sollten jetzt hier wieder "Besserwisser" die keine Ahnung haben, eine Diskussion beginnen, dann empfehle ich den Leuten die das Ergebnis wirklich interessiert einfach die zuständige IHK anzurufen. Dort wird man meine Daten/Angaben bestätigen. EDIT: Die IHK München schreibt es hier aber auch noch mal "schwarz auf weiß". http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Ausbildungsberatung/Ausbildungszeit.html Schade das sich hier jemand "Moderator Ausbildung im IT-Bereich" nennt und so falsche Angaben postet. Bearbeitet 13. Februar 2012 von Gesperrt_61948 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 (bearbeitet) Wenn jemand noch während der Ausbildung 21 Jahre alt wird, kann er dafür schon mal bis zu 12 Monate verkürzen. Das sollte wohl auf 90% der IT-Azubis zutreffen. Bitte liefere die Rechtsgrundlage dafür. Solange du das nicht machst halte ich es für IHK abhängige Regelungen (ohne Rechtsanspruch), die somit nicht allgemeingültig sind. Somit ist deine Aussage vllt. für eine IHK korrekt, aber für 79 andere falsch. Edit: Hier noch ein Link von der Arbeitsagentur, die ebenfalls die Möglichkeit der Verkürzung ab 21 Jahre beschreibt. (Was eine dämliche Regelung, wenn die bundesweit gelten sollte ...). Das sollte wohl auf 90% der IT-Azubis zutreffen. 50% der FI-Azubis haben "nur" Realschule (= 16 Jahre bei Abschluss). Bei den Kaufmännern noch mehr. (Siehe Statistik berufenet). Wie kommst du auf die These mit den 90%? Sollten jetzt hier wieder "Besserwisser" die keine Ahnung haben, eine Diskussion beginnen, dann empfehle ich den Leuten die das Ergebnis wirklich interessiert einfach die zuständige IHK anzurufen. Das empfehle ich auch. Denn jede IHK ist eigenständig und nur weil z.B. die IHK München (bzw. in Bayern) eine Regelung hat, heisst es nicht, dass die IHK Bremen, es genauso handhabt. Das solltest du inzwischen begriffen haben. P.S.: Wie können Gesetzestexte falsche Angaben sein?! Denk mal drüber nach. Ergänzungen/Anmerkungen/Korrekturen sind immer willkommen, aber blöde Anmachen solltest du dir verkneifen. Bearbeitet 13. Februar 2012 von bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 (bearbeitet) Bitte liefere die Rechtsgrundlage dafür. Solange du das nicht machst halte ich es für IHK abhängige Regelungen (ohne Rechtsanspruch), die somit nicht allgemeingültig sind. Somit ist deine Aussage vllt. für eine IHK korrekt, aber für 79 andere falsch. Edit: Hier noch ein Link von der Arbeitsagentur, die ebenfalls die Möglichkeit der Verkürzung ab 21 Jahre beschreibt. (Was eine dämliche Regelung, wenn die bundesweit gelten sollte ...). 50% der FI-Azubis haben "nur" Realschule (= 16 Jahre bei Abschluss). Bei den Kaufmännern noch mehr. (Siehe Statistik berufenet). Wie kommst du auf die These mit den 90%? Das empfehle ich auch. Denn jede IHK ist eigenständig und nur weil z.B. die IHK München (bzw. in Bayern) eine Regelung hat, heisst es nicht, dass die IHK Bremen, es genauso handhabt. Das solltest du inzwischen begriffen haben. P.S.: Wie können Gesetzestexte falsche Angaben sein?! Denk mal drüber nach. Ergänzungen/Anmerkungen/Korrekturen sind immer willkommen, aber blöde Anmachen solltest du dir verkneifen. Du kannst es wohl nicht leiden, wenn Du mal wieder NICHT Recht hast. Schade... Zu deiner Info: Die IHK Dortmund, Essen, Düsseldorf, Köln, Aachen, hält es genauso wie die IHK München. Jetzt zeige DU mir eine IHK die deine Angaben bestätigt. Und das 50% aller IT-Azubis 16 Jahre alt sind, ist doch absoluter Quatsch. Schreib doch nicht andauernd so einen Mist, wenn Du keine Ahnung hast. Bearbeitet 13. Februar 2012 von Gesperrt_61948 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 (bearbeitet) Jetzt zeige DU mir eine IHK die deine Angaben bestätigt. Welche Angabe? BBIG §7 un §8? Alle. Und das 50% aller IT-Azubis 16 Jahre alt sind, ist doch absoluter Quatsch. Ich sagte 50% (Edit: 2010 noch 44%) haben mittleren Bildungsabschluss (oder weniger) und wie alt ist man da in aller Regel? Schreib doch nicht andauernd so einen Mist, wenn Du keine Ahnung hast. Maloja, letze Warnung. Sachlich bleiben. Bearbeitet 13. Februar 2012 von bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 Maloja, letze Warnung. Sachlich bleiben. DU brauchst mich hier absolut nicht warnen!!! Hier wird durch einen User in diesem Forum eine Frage gestellt. Ich beschäftige mich seit Jahren mit diesen Fragen beruflich und antworte darauf. Du willst wieder alles besser wissen, hast aber absolut keine Ahnung. Sorry, so was kann ich nicht leiden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 Welche Angabe? BBIG §7 un §8? Alle. Diese FALSCHE Angaben! Wenn jemand kein Abitur hat, dann kann er aufgrund seiner beruflichen Vorbildung (=Ausbildung) verkürzen. Wenn er diese nicht hätte = keine Verkürzung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 (bearbeitet) Der erste Teil ist absolut korrekt, der zweite Teil leider nicht zwangsläufig, da es anscheinend eine Regelung gibt, dass man auch ab 21 die Ausbildung verkürzen kann. Ob das für alle IHKs zutrifft sehe ich noch nicht als erwiesen an, auch wenn es wahrscheinlich ist, da die Arbeitsagentur das auch schreibt. Ich finde keine bundesweite Ausbildungsordnung/Richtlinie dazu (ein Gesetz gibt es nicht) - also tue dir kein Zwang an, diese zu posten. Die User sind froh, wenn sie sich auf etwas mehr berufen können als ein Kommentar in einem Forum. Und ich wiederhole mich: Ergänzungen/Anmerkungen/Korrekturen sind immer willkommen, aber dein Umgangston und Provokationen im Forum ist mal wieder unter aller Kanone. Also reiss dich endlich mal zusammen! Bearbeitet 13. Februar 2012 von bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 (bearbeitet) Dann noch einmal freundlich für dich und für alle anderen. Genau wie es schon mehrfach geschrieben wurde, kann man um bis zu 12 Monate verkürzen wenn der Azubi zum Zeitpunkt der Prüfung 21 Jahre oder älter sein wird. Die Fachoberschulreife kann man mit bis zu 6 Monaten anrechnen lassen. Dadurch verkürzt einer unserer Azubis ohne Abi direkt auf 18 Monate. Rechtlich ist das einwandfrei. Ob das gut ist, ist natürlich eine ganz andere Frage. Da gebe ich dir Recht. Die User sind froh, wenn sie sich auf etwas mehr berufen können als ein Kommentar in einem Forum. Sie beziehen sich nicht auf einen Kommentar in einem Forum, sondern auf eine schriftliche Aussage der IHK Münschen, der Agentur für Arbeit, jetzt auch noch der IHK Köln und wenn ich mal ganz viel Langeweile habe, auch noch weiterer Kammern..... http://www.ihk-koeln.de/3763_Verkuerzung_der_Ausbildungszeit.AxCMS Bearbeitet 13. Februar 2012 von Gesperrt_61948 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 (bearbeitet) jetzt auch noch der IHK Köln und wenn ich mal ganz viel Langeweile habe, auch noch weiterer Kammern..... Industrie- und Handelskammer zu Köln :: Verkürzung der Ausbildungszeit Vielleicht überlese ich es, aber wo steht da die Möglichkeit mit 21 Jahren zu verkürzen? Hier ist die Richtlinine des BIBB die für die Verkürzungsregelung massgebend ist (siehe u.a. 1.2.7 wg. 21 Jahren): http://www.bibb.de/dokumente/pdf/empfehlung_027-kriterien_zur_abk_rzung_und_verl_ngerung_der_ausbildungszeit_684.pdf Wichtig ist aber auch: Für die individuelle Verkürzung der Ausbildungszeit wird die Anwendung der folgenden Kriterien empfohlen: Daher hat man mMn kein rechtlichen Anspruch drauf und jede Kammer kann das individuell entscheiden. => Immer IHK anrufen und klären. Bearbeitet 13. Februar 2012 von bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 Vielleicht überlese ich es, aber wo steht da die Möglichkeit mit 21 Jahren zu verkürzen? Hier ist die Richtlinine des BIBB die dafür massgebend ist (siehe u.a. 1.2.7): http://www.bibb.de/dokumente/pdf/empfehlung_027-kriterien_zur_abk_rzung_und_verl_ngerung_der_ausbildungszeit_684.pdf Entschuldige, aber langsam gehst Du mir doch auf Keks! Da kommst Du mit einer Richtlinie von 1974 !!!! !!! !!! Diese ist 38 Jahre alt !!! !!! !!! Ich habe jetzt mehrfach geschrieben, wie das funktioniert. Über deinen Stolz möchte ich NICHT weiter diskutieren. Hier noch mal was von einer HWK Verkürzung der Ausbildungszeit vor Beginn der Ausbildung Hier noch etwas http://www.b6-nürnberg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=144&Itemid=332 Hier noch etwas Ratgeber Recht - Verkürzung & Verlängerung Ausbildung Und deine Aussage, dass man OHNE ABI NICHT VERKÜRZEN kann, ist einfach immer noch so etwas von falsch. Du kannst mich auch gerne hier im Forum sperren. Dann löscht Du aber bitte ALLE Postings von mir. Sonst hast DU übermorgen Post von unserer Rechtsabteilung!!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Februar 2012 Teilen Geschrieben 13. Februar 2012 Da kommst Du mit einer Richtlinie von 1974 !!!! !!! !!! Diese ist 38 Jahre alt !!! !!! !!! Oh man ... jetzt poste ich eine Quelle die deine These stützt und vom BIBB ist und du raffst es nicht. Du kannst mich auch gerne hier im Forum sperren. Wie du wünscht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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