Korhil Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 Hallo ale zusammen, mein Arbeitgeber und ich haben uns gerade aus "wirtschaftlichen Gründen" im Guten getrennt und deshalb wollte ich euch mal bitten, über mein Zeugnis zu schauen, da mein Arbeitgeber noch für Änderungen offen ist: Herr XXX, geb. am XX.XX.XXXX, war vom 01.02.2011 bis 31.03.2012 in unserem Unternehmen als festangestellter Softwareentwickler beschäftigt. Zu den Aufgaben von Herrn XXX zählten insbesondere die Konzeption und die Entwicklung von unternehmensspezifischer Software für unsere Industriekunden. Herr XXX war dabei u.a. an folgenden Projekten maßgeblich beteiligt: - Entwicklung einer Software zur Verwaltung und Auswertung von Prüf- und Wartungsvorgängen für einen internationales Chemiekonzern - Entwicklung einer Software zur Verwaltung von Kabelstrecken für einen internationalen Chemiekonzern - Entwicklung einer Software zur Zeiterfassung sowie einer Software zu Erfassung von Schichtberichten für einen internationalen Chemiekonzern - Entwicklung einer Software zur Lenkung von QM-Prozessen bei einem Kunststoffhersteller Hierbei zeichnete sich Herr XXX durch fundierte Kenntnisse in folgenden Programmiersprachen bzw. Technologien aus: - Visual C++/C# - Microsoft Foundation Classes (MFC) - Visual Studio 2010 - Microsoft SQL Server, Microsoft Access - Crystal Reports Seine Aufgaben erledigte Herr XXX stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Dabei zeichnete er sich durch eine hohe Auffassungsgabe und großes Verantwortungsbewusstsein aus. Er arbeitete äußerst zuverlässig und engagiert, wobei er stets die Interessen unserer Kunden und die Interessen unseres Unternehmens zu vereinen wusste. Dies hatte zur Folge, dass Herr XXX auch bei unseren Kunden als ein geschätzter Partner angesehen wurde. Herr XXX begegnete neuen Technologien mit besonderem Interesse und hat sich sehr schnell in die ihm gestellten Aufgaben eingearbeitet. Dadurch war er innerhalb kürzester Zeit in der Lage, sowohl neue Softwareprojekte erfolgreich durchzuführen als auch vorhandene, teilweise sehr komplexe Softwareprojekte eigenständig weiterzuführen. Sein Arbeitseinsatz und die Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit zu einer termingerechten Projektabwicklung beizutragen waren jederzeit vorbildlich. Wegen seiner sachlichen und kooperativen Art wurde Herr XXX von seinen Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt. Die Zusammenarbeit mit seinen Kollegen war stets einwandfrei und äußerst kollegial. Sein Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten und der Geschäftsleitung war stets loyal und korrekt. Zu unserem Bedauern mussten wir Herrn XXX aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Wir bedanken uns bei Herrn XXX für die gute und angenehme Zusammenarbeit in unserem Unternehmen und wünschen ihm persönlich und für den weiteren Berufsweg alles Gute und viel Erfolg. Zitieren
Wurmi Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 Hallo ale zusammen, Die Zusammenarbeit mit seinen Kollegen war stets einwandfrei und äußerst kollegial. Sein Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten und der Geschäftsleitung war stets loyal und korrekt. Es gibt da so eine Konvention, daß das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten vor der Zusammenarbeit mit den Kollegen genannt wird. Hier wird das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten an zweiter Stelle benannt und als "loyal und korrekt" bezeichnet. Das könnte vielleicht dahingehend gemeint sein, daß die Beziehung zu den Vorgesetzten nicht ganz so gut und eng war. Allerdings ist am Schluß wieder die Rede von guter und angenehmer Zusammenarbeit und es steht im ersten Satz zur Verhaltensbeurteilung "wurde Herr XXX von seinen Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt", so daß hier kein "Geheimcode" vorliegt. Vielleicht sollte auch die Gesamtbeurteilung "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" vomm Anfang an das Ende des "Leistungsblocks". Ingesamt ist das Zeugnis aber schon eine runde Sache, beschreibt einen tüchtigen Mitarbeiter. Arbeitsbereitschaft, Leistung und Verhalten werden gelobt und es werden keine Selbstverständlichkeiten erwähnt. Damit solltest Du keine Probleme bei der Jobsuche bekommen. Das Zeugnis jetzt noch mit Superlativen und Steigerungsformen zu tunen, ist meiner bescheidenen Meinung nach nicht angesagt. Zitieren
Korhil Geschrieben 28. Februar 2012 Autor Geschrieben 28. Februar 2012 @Wurmi Danke für deine schnelle Antwort. Hatte es in etwa genauso interpretiert. Zitieren
127.0.0.1 Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 Die Zusammenarbeit mit seinen Kollegen war stets einwandfrei und äußerst kollegial. Sein Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten und der Geschäftsleitung war stets loyal und korrekt. so daß hier kein "Geheimcode" vorliegt. naja, ich weiß nicht. ich habe da erst mal gestutzt, als ich den absatz gelesen habe. erstmal sind kollegen und vorgesetzte in der "falschen" reihenfolge und dann noch in zwei sätzen. so stehst "äußerst kollegial" dem "stets korrekt" gegenüber. das deute ich schon so, dass da zum schluss nicht mehr ganz so gute stimmung war in der bude und der TE wohl hinter dem rücken der vorgesetzten stark gelästert hat. Der letzte satz relativiert das ganze dann wieder, so dass es unterm strich wohl nicht ganz so schlimm war und vielleicht der angespannten stimmung kurz vor der sich abzeichnenden kündigung geschuldet war. Zitieren
Wurmi Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 so stehst "äußerst kollegial" dem "stets korrekt" gegenüber. das deute ich schon so, dass da zum schluss nicht mehr ganz so gute stimmung war in der bude und der TE wohl hinter dem rücken der vorgesetzten stark gelästert hat.. Der Unterschied zwischen "äußerst kollegial" und "stets korrekt" ist mir beim Lesen auch gleich aufgestoßen, und auch die ausdrückliche Aufteilung in 2 Sätze. Daß der TE hinter dem Rücken stark gelästert hat, finde ich aber ein bißchen zuviel hineininterpretiert. Meine Phantasie geht eher in die Richtung, daß er mit seinem Chef/in nicht gerade das wärmste Verhältnis hatte (~Nasenfaktor) und vielleicht auch deshalb gehen mußte. Jedenfalls sollte er entweder das im Zeugnis abändern lassen oder sich darauf gefaßt machen, daß das Thema im Vorstellungsgesprächen eruiert wird. Er wird wahrscheinlich eher indirekt und geschickt darauf angesprochen werden, um ihm da was zu entlocken, und er sollte der Versuchung widerstehen, vor dem neuen potentiellen Arbeitgeber schlecht über seinen Ex zu reden. Aber ingesamt finde ich das Zeugnis gelungen, die Aufgabenbeschreibung und die Aufzählung der Skills ist richtig gut. Das Zeugnis ist sachlich, mit Lob ohne Lobhudelei und es wird Bedauern über die Trennung und Dank am Schluß geschrieben. Zitieren
Korhil Geschrieben 28. Februar 2012 Autor Geschrieben 28. Februar 2012 Der Satz hat mich auch ein wenig verwundert. Allerdings ist das, was 127.0.0.1 herein interpretiert hat, in keinster Weise der Fall gewesen. Ich bin bis zum Schluß stets hervorragend bewertet worden und muss jetzt nur meinen Hut nehmen, da unser bedeutendster Großkunde (nicht wegen mir) mit mehr als einem Viertel des Gesamtumsatzes seine Aufträge zurück gezogen hat. Was meint Ihr, würde eine bloße Umstellung des Satzes einem gütlichen und sehr entspannten Abschied näher kommen ? "Sein Verhalten gegenüber der Geschäftsleitung und seinen Vorgesetzten war stets loyal und korrekt, sowie die Zusammenarbeit mit seinen Kollegen stets einwandfrei und äußerst kollegial war." Zitieren
Wurmi Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 Sein Verhalten gegenüber der Geschäftsleitung und seinen Vorgesetzten war stets loyal und korrekt, sowie die Zusammenarbeit mit seinen Kollegen stets einwandfrei und äußerst kollegial war." Ich würde nicht ohne Grund von der Standarformulierung für eine gute Beurteilung abweichen, inbesondere die Differenzierung nicht so explizit machen. Etwa: "Herr xxxs Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen und Kunden war stets vorbildlich." Und dann vielleicht einen Satz zum Verhältnis zu den Vorgesetzen, wo die Loyalität gelobt wird und ein zweiter Satz, wo die Kollegialität gelobt wird. Das reicht. Das gute Standing bei den Kunden wird ja weiter oben im Zeugnis schon angesprochen. Zitieren
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