AndreR2 Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 Hallo zusammen, was stellt sich die IHK denn unter einem »programmierten« Taschenrechner vor? Fällt der CASIO fx-82ES in diese Definition? Leider ist das alles sehr schwammig und eine genaue Zulassungsliste habe ich bisher nicht gefunden. Wäre echt nett, wenn ihr mir helfen könnt. Ich habe morgen früh Zwischenprüfung. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 Normalerweise steht da "programmierbarer Taschenrechner"... Hast du dich nicht verlesen? Zitieren
Leimy84 Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 ich denke nicht, dass der CASIO fx-82ES programmierbar ist. Zumindest ist der FX-82MS und FX-82DE laut Wissenschaftliche Rechner - Schul- und Grafikrechner - CASIO ein wissenschaftlicher Rechner. Im Zweifelsfall einen noch einfacheren Taschenrechner mitnehmen. Ich habe meine Zwischenprüfung ohne Taschenrechner gemacht, geht auch Zitieren
AndreR2 Geschrieben 28. Februar 2012 Autor Geschrieben 28. Februar 2012 In der Einladung steht: Hilfsmittel Zur Zwischenprüfung ist ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten [...] als Hilfsmittel zugelassen. Der Rest des Abschnittes bezieht sich nur auf Schreibmaterial und Tabellenbücher. Zitieren
AndreR2 Geschrieben 28. Februar 2012 Autor Geschrieben 28. Februar 2012 Im Zweifelsfall einen noch einfacheren Taschenrechner mitnehmen. Ich habe meine Zwischenprüfung ohne Taschenrechner gemacht, geht auch Steht bei der Zwischenprüfung denn vorher die Prüfungskommission für Fragen zur Verfügung und schaut sich das Material ggf. nochmal an, um dann ein rechtsverbindliches Urteil zu fällen? Zitieren
Leimy84 Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 an der Zwischenprüfung ist eigentlich so gut wie nichts rechtsverbindlich Aber natürlich stehen Mitarbeiter der IHK zu Verfügung, deren Urteil muss dann erstmal reichen, weil diese dich ja auch deswegen "durchfallen" lassen würden. Zitieren
Gurki Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 Handy darf man auch nicht dabei haben, selbst wenn es aus ist.... naja mal sehen ob ichs mitnehme... lass es dann wohl im Rucksack Zitieren
AndreR2 Geschrieben 28. Februar 2012 Autor Geschrieben 28. Februar 2012 Wo wir gerade beim Essen sind: Ein Getränk dabei zu haben ist aber erlaubt, oder? Und noch etwas: Meine Schwester, die morgen ebenso ihre Prüfung, allerdings in einem anderen Bundesland, schreibt wird in der Einladung dazu aufgefordert, ihr Berichtsheft mitzubringen. Meine IHK (Nürnberg für Mittelfranken) hat keine derartige Erwähnung in der Einladung, die Rede ist nur von Lichtbildausweis und der Einladung selbst. Ich habe keine Möglichkeit, bis morgen an das Berichtsheft heran zu kommen. Wisst ihr da näheres? Im Zweifel auf die Einladung verweisen? Zitieren
Gurki Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 Stimmt, hab ich auch schon drüber nachgedacht, aber bei mir steht auch nichts davon drin. Zitieren
afo Geschrieben 28. Februar 2012 Geschrieben 28. Februar 2012 Das mit dem Berichtsheft kann jeder IHK so machen wie sie will. Und "nicht programmierter" Taschenrechner heißt für gewöhnlich ein Taschenrechner bei dem ein Speicherreset durchgeführt wurde. Und warum Prüflinge wegen dem Handy einen aufstand machen und irgendwas riskieren versteh ich nicht. Das kann man wohl mal einen tag lang daheim lassen. (Oder im Auto) Zitieren
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