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In welche Entgeltgruppe (TvÖD,TV-L,..) seid ihr aktuell eingruppiert?


In welche Entgeltgruppe (TvÖD,TV-L,..) seid ihr aktuell eingruppiert?  

332 Benutzer abgestimmt

  1. 1.

    • E14
      2
    • E13
      12
    • E12
      3
    • E11
      33
    • E10
      47
    • E9
      106
    • E8
      49
    • E7
      23
    • E6
      35
    • E5
      17


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Finde ich extrem wie sich diese Umfrage entwickelt. Vor nem halben Jahr - Jahr gab es kaum welche die "EG5" abgestimmt haben und viel weniger mit "EG6" - Die anderen Zahlen haben sich aber kaum verändert. Man könnte ja meinen es wird immer schlimmer als besser

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Letzter Abschluss: Fachinformatiker Systemintegration

Tarfifvertrag: Haustarifvertrag (ÖD Gleichgestellt)

Bundesland: Berlin

Entgeldgruppe: entspricht ziemlich genau der EG 13/1

Berufserfahrung: 2 Monate

Also wenn ich sehe was einige hier für Aufgabengebiete haben und wie sie dafür entlohnt werden, fällt mir dazu nicht mehr viel ein...

Geschrieben
Letzter Abschluss: Fachinformatiker Systemintegration

Tarfifvertrag: Haustarifvertrag (ÖD Gleichgestellt)

Bundesland: Berlin

Entgeldgruppe: entspricht ziemlich genau der EG 13/1

Berufserfahrung: 2 Monate

Also wenn ich sehe was einige hier für Aufgabengebiete haben und wie sie dafür entlohnt werden, fällt mir dazu nicht mehr viel ein...

Auf wen beziehst du dich?

Geschrieben

Auf keinen direkt. Ich hab weitestgehend den Topic gelesen und gerade auf den vorderen Seiten war der ein oder andere der ein recht aufwendiges Aufgabenfeld hat und nur mit der EG 6 oder 7 abgespeist wurde. Wenn man nicht nur gerade den ganzen Tag Tastaturen tauscht oder Calls annimmt, finde ich alles unterhalb der EG 9 als frechheit. Natürlich gibt es auch in der privaten Wirtschaft schlechter entlohnte, von andern Berufsgruppen ganz zu schweigen. Aber um die geht es ja hier nicht.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

habe zurzeit ein angebot erhalten als FiS an einer uni (großstadt).

und wollte nur mal fragen, ob das angebot auch angemessen ist...

dort stand sowas dabei wie "beim vorliegen d. persönlichen & tariflichen voraussetzungen, erfolgt eingruppierung auf E7".

selbst bin ich mit der ausbildung erst fertig geworden.

aufgaben wären:

Clientbetreuung & Administration von User-PCs

Benutzerberatung & Benutzerbetreuung von User

Bearbeitung/Betreuung von Hotline-Anfragen/Helpdesk

Zuarbeit Netzwerkbetrieb

Betreuung Microsoft Client Server Netzwerke

wäre dafür E7 angemessen? oder wie stehen die chancen wenigstens auf E8 zukommen (würde mir reichen)

Geschrieben

E7 ist für diese Stelle angemessen, da es sich im Prinzip um sehr einfache Aufgaben handelt. Viele Leute, die in einem solchen Arbeitsfeld tätig sind, haben entweder garkeine IT-Ausbildung oder ihre Ausbildung mit Mühe und Not abgeschlossen, ohne großartig Spezialkenntnisse dabei erworben zu haben. Teilweise machen das gewöhnlich auch Schüler und Studenten nachmittags oder in den Ferien als Aushilfe.

Du bist im Wesentlichen damit beschäftigt, Rechner zu "betanken" (automatisiert und ohne Intervention Software aufzuspielen), den Leuten ihre Hardware anzuschließen und - wenn ein Anruf kommt - Antworten aus einer Wissensdatenbank abzulegen oder (falls nicht möglich) an höhere Support-Ebenen weiterzuvermitteln.

Du verwaltest eine IT-Infrastruktur, die du nicht selbst aufgebaut hast und bis auf die relevanten Dinge um einen Rollout zu bewerkstelligen auch nicht verstehen musst.

Die Chancen, höher zu kommen sind bei diesen Aufgaben gewiss nicht gegeben. Es sagt allerdings auch niemand, dass du in der Behörde nur in diesem Aufgabenfeld arbeiten könntest.

Geschrieben (bearbeitet)
E7 ist für diese Stelle angemessen, da es sich im Prinzip um sehr einfache Aufgaben handelt. [..].

nach welchen tarif geht das dann? TV-L oder TVöD ?

wäre dann diese entgelttabelle die richtige (TV-L für bayern): Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

ich frag deshalb, weil ich finanziell auch planen müsste...

Bearbeitet von notor1ous
Geschrieben
nach welchen tarif geht das dann? TV-L oder TVöD ?

Ist relativ einfach:

TVÖD wird angewendet bei den Kommunen (Beispiel: Landratsamt, Stadtverwaltung usw.)

TV-L wird bei allen anderen angewendet (Beispiel: Justiz, Uni, Landesämter usw.)

Gruß Hans-Jörg

Geschrieben
Ist relativ einfach:

TVÖD wird angewendet bei den Kommunen (Beispiel: Landratsamt, Stadtverwaltung usw.)

TV-L wird bei allen anderen angewendet (Beispiel: Justiz, Uni, Landesämter usw.)

Gruß Hans-Jörg

gut danke, hatte ich so schon vermutet. war nur nix zu finden wo es klar so steht!

Geschrieben

Grade das hier gefunden:

Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei» Leitartikel Tarif » Tarifeinigung Entgeltordnung Bund

und das:

BMI - Nachrichten -Bund einigt sich mit Gewerkschaften auf neue Entgeltordnung zum TVöD

Für uns Fachinformatiker hört sich das doch sehr gut an. Ist zwar erstmal nur für den Bereich Bund aber das sollte doch dann für die Kommunen 1:1 übernommen werden?

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Letzter Abschluss: Fachinformatiker SI

Tarfifvertrag: TV-L

Bundesland: ST

Entgeltgruppe: 9

Stufe: 1

Berufserfahrung: knapp 2 Jahre

(war vorher noch im Ausbildungsbetrieb, nun neu eingestellt woanders, leider kann man nur einmal abstimmen, bzw. seine Stimme nicht korrigieren)

bin ganz zufrieden. Im Januar ist Tariferhöhung und nach einem Jahr gibt es ja schon Stufe 2.

Bearbeitet von wopwop
  • 4 Monate später...
Geschrieben
Die neue Entgeltordnung (BUND) ist nun rückwirkend zum 1.1.2014 in Kraft getreten :)

BMI - Entgeltordnung TVöD Bund

Die neue EGO gibts dort rechts unter Downloads, viel Spaß beim lesen ;)

Hmm nicht sooo toll für die Betroffenen, da steht jetzt das erste Mal eindeutig drin, dass Fachinformatiker ab EG6 eingruppiert werden... (aber wenigstens auch, dass man auch ohne Studium in die 9b kann)

Geschrieben

Man kann ohne Studium sogar bis 13 kommen.

Jedenfalls Theoretisch!

Entgeltgruppe 10

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben.

Die neue EGO verursacht das die Eingruppierung in der IT noch willkürlicher wird und noch stärker davon abhängt wie stark der Vorgesetzter sich für einen Einsetzt.

Aber mal ehrlich in eine der Beiden höheren Gruppen sollte JEDER Fisi kommen.... Nur mal ein Interpretationsbeispiel:

EG6: Monitor Tauschen, Tastatur Tauschen und das bekommt man vorher gezeigt und gesagt ;)

EG7: Selbständig Monitor Tauschen, selber ne Software installieren, selber einen Benutzer anlegen

EG8: Selber entscheiden das Server XYZ neugestartet werden muss, selber entscheiden das Rechner XYZ von User XYZ neu installiert werden muss....

Nur ein Beispiel, man muss es nur entsprechend interpretieren und der Vorgesetzt muss hinter einem stehen, tut er das nicht würde ich sowieso zu einem Arbeitgeberwechsel raten sonst tritt man ewig auf der Stelle !

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

die ohne Anleitung tätig sind.

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

habe nächste Woch ein Gespräch bei einer Uni. Gesucht wurde ein IT-Admin. Aus dem Text stellte sich dann heraus das man auch Personalverantwortung hat.

Auf Anfrage wurde mir gesagt das es sich um die EG 10 handelt. Stufe hängt von der Erfahrung als IT-Leiter ab.

1. Wieso wird ein Admin gesucht aber ein IT-Leiter soll eingestellt werden? Hört sich für mich so an das man eine IT-Adminstelle mit EG 10 rechtfertigen kann. Oder man sucht einen IT-Leiter aber hat nur Adminbudget.

2. Sprich man kommt auf der Stelle auch nicht über 10 hinaus oder? (Komme nicht aus dem ÖD)

Danke.

Bearbeitet von Iceman75
  • 1 Monat später...
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Wurde jetzt endlich von EG6 in EG8 Höhergruppiert (6 Monate Rückwirkend).

Mit dem Zusatz, dass ich nach einer Fernweiterbildung die ich aktuell mache (geht noch ca 1 1/2 Jahre) automatisch in EG9 höhergruppiert werde.

Bin ganz zufrieden mit der Lösung.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

@Iceman75

Eigentlich gilt die Tarifautomatik.

Das heißt: sind Dir entsprechend hochwertige Tätigkeiten übertragen, bist Du auch in die entsprechende EG einzustufen-unabhängig

ob eine Stelle da ist oder nicht! Stellenplan gilt nur für Beamte.

...eigentlich!

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Bin in EG10 TvöD Bund (arbeite in Bayern).

Generell schneit mir Bayern und NRW recht "großzügig" zu sein, jedenfalls sehe ich öfters in NRW Ausschreibungen in EG 11/12 für Leute mit Ausbildung, in Bayern eher so EG10 bis 11. Oder auch 7-8 :) Aber dann TV-L

Geschrieben (bearbeitet)

Neue Entgeltordnung (TvÖD- BUND):

24. Beschäftigte in der Informationstechnik

Vorbemerkung

1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der

Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische

Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische

Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten

der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie

Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden

Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also

dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test,

Integration in die operative Umgebung, Produk-tion, Optimierung und Tuning, Pflege,

Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der

Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den

informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt

werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der

Produktionssteuerung und im IT-Servicemanagement.

6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme anwenden

oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informationstechnik

schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den ITFachleuten

zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Personalwirtschaft und -

entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder

Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden).

Entgeltgruppe 13

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1,

deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung

erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10

mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,

die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt

sind und denen mindestens

a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder

B) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch

ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 12

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1

mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich

durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der

Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1

mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich

mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder

durch Spezialaufgaben

aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.

3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10

mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,

die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt

sind und denen mindestens

a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder

B) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10

durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 11

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,

deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10

heraushebt.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,

deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus

der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 10

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der

Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,

die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende

Tätigkeiten ausüben.

Entgeltgruppe 9b

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a,

deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert.

Entgeltgruppe 9a

Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,

deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,

die ohne Anleitung tätig sind.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B.

Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung

oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -

informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und

-elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die

aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende

Tätigkeiten ausüben.

Bearbeitet von mistro
Geschrieben
Protokollerklärungen

Nr. 1 Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.

Tjo, was sind denn "besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung"?

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich wurde jetzt in Bayern mit meiner Ausbildung zum Fachinformatiker mit EG8 eingestuft (BAT Vc/Vb), da ich im TVöD-VKA gelandet bin, in dem es noch keine neue Entgeltordnung gibt.

Nun wollte ich wissen, ob es mit meiner Einstufung auch noch für EG9 reichen könnte.

Bewährungsaufstiege gibt es ja seit TVöD leider nicht mehr...

Was mich aber schon nach kurzer Zeit verwundert:

Es gibt Kollegen, die werden nach EG6, andere zum Teil deutlich höher(EG10-12). Irgendwie wird hier in der Behörde ziemlich wahllos eingeordnet. Beispiele:

Kollege #1: Eingestellt vor 2 Monaten mit EG6, hatte noch keine Berufserfahrung. (ITSE)

Kollege #2: Eingestellt vor 5 Jahren mit EG6, seit 2 Jahren mit EG8. Der Kollege verdient aktuell soviel wie ich wie ich. (ITSE)

Kollege #3: Eingestellt vor >15 Jahren, eingestuft mit EG10 (Verwaltungsausbildung).

Laut meinem Chef bearbeiten ALLE die gleichen Dinge, einzelne Spezialisten für bestimmte Fachverfahren etc. soll es nicht geben.

Gehaltsunterschiede sollten dann beim TVöD eigentlich nicht möglich sein, oder etwa doch?

Ich hab ehrlich gesagt keine Lust, mit meiner FISI-Ausbildung auf maximal EG8 zu versauern. Falls jemand Tips und Tricks kennt, bitte einfach bei mir melden.

Geschrieben
Gehaltsunterschiede sollten dann beim TVöD eigentlich nicht möglich sein, oder etwa doch?

Doch, das ist möglich, indem jemand (deutlich) höher eingruppiert ist als er "sollte".

Daraus ergibt sich aber für andere kein Recht auf die gleiche EG.

Hier hat der EG10er bestimmt einfach seine alte BAT Einstufung übernommen, die damals sicher noch recht gut war.

Falls jemand Tips und Tricks kennt, bitte einfach bei mir melden.

Sammel Berufserfahrung und bewerbe dich auf EG10-12 Stellen.

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