Deluxe91 Geschrieben 19. März 2012 Geschrieben 19. März 2012 Hallo zusammen, man kann ja bekanntlich nicht durch die Zwischenprüfung fallen aber was passiert, wenn man unter 50% hat? Kann man evtl. abgemahnt oder gekündigt werden? Zitieren
Fraggla Geschrieben 19. März 2012 Geschrieben 19. März 2012 sorry, aber: Dein Ernst? 1. Die Zwischenprüfung war jetzt nicht so umwerfend schwer. 2. Pass besser in Sozialkunde auf, wegen sowas wird man nicht gekündigt. Um das "was nun" zu beantworten: Wach auf, setzt dich auf den hosenboden und fang an zu lernen. Hast noch gut n Jahr zeit das auf die Reihe zu bekommen. Zitieren
from.hell Geschrieben 19. März 2012 Geschrieben 19. März 2012 Hast Du nur ein schlechtes Gefühl oder hast Du wirklich schon dein Ergebnis? Du kannst nicht gekündigt werden wegen der Zwischenprüfung! Du bist Azubi und hast somit einen "besonderen" Kündiungsstatus ( Du müsstest klauen oder deinen Chef prügeln, ehe sie Dich kündigen dürften.. ). Je nachdem wie Dein Verhältnis zum Betrieb ist könnte ich mir höchstens vorstellen, dass sie das so drehen, als würdest Du das Lernen "verweigern" -> hierfür kann man Dich abmahnen. Für schlechte Noten generell kann man Dich aber nicht abmahnen, ist meiner Meinung nach ne ziemliche Grauzone. Grundsätzlich würde ich mir darum nicht zu viele Gedanken machen, wenn Du ne 5 hattest ok, **** happens, nehm es hin und lern einfach super für die Abschlussprüfung, die ist nämlich das, was hinterher zählt. Dein Chef darf Dich nicht dafür schlagen / mobben / etc. Sieh es positiv, es wird nicht gezählt Ich hatte damals eine 3, mein Chef hat sich dafür eigentlich kaum interessiert. Für die Abschlussprüfung tut er hingegen "alles", damit ich im "ersten Anlauf" durchkomme ( längere Betriebsgeschichte meiner Vorgänger.. ). Alles Gute noch und Kopf hoch! Jeder hat mal nen ****** Tag.. Zitieren
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