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Geschrieben

Hey Macianer,

also soweit ich weiss darf man einen nicht programmierbaren Taschenrechner benutzen, so stands bei mir in der Einladung zur ZP.

Habe aber auch schon gelesen das Programmierbare Taschenrechner erlaubt sind, aber von einem Prüfer resetet werden muss.

Gruß

Geschrieben

das schlimmst, was an mathe drankommt ist dreisatz und prozentrechnung, da genügt der billigst werbegeschenkstaschenrechner. mein rechner konnte noch von hex nach bin und dez umrechnen - könnte evtl nützlich sein....;-)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

kann ich dir so dezidiert gar nicht sagen. fragt man die ihk, sagt die im zweifel "nein". mein rechner sah aber ganz gewöhnlich aus. einzeiliges display mit 10+2 digits plus eben dieser zusatzfunktion...

da lief aber auch keiner rum und hat sich die reczhner ganz genau angeschaut. wenn das aus der ferne und auf den ersten blick wie ein gewöhnlicher taschenrechner aussieht schaut da glaub ich auch keiner genauer hin.

Geschrieben

Abschliessend wird das wohl nur deine IHK beantworten können. Rein formal ist der Rechner nicht programmierbar und damit zugelassen. Hatte ein vergleichbares Modell bei meinen Uniklausuren. Du solltest dich jedoch auf jeden Fall vorher ausführlich mit dem Rechner und seinen Funktionen vertraut machen. Man wird sonst leicht von den Funktionen erschlagen.

Geschrieben

Ich hatte einen Taschenrechner für 1,49€. Der war mehr als ausreichen. +-*/ mehr braucht man wirklich nicht. Ich habe damit die gesamte BBS überstanden. Durch die wenigen Tasten vertippt man sich auch nicht so oft.

Geschrieben

Ich habe mir o.g. Rechner nun einfach gekauft und meiner Lehrerin (IHK-Prüfungsausschuss) vorgelegt. Sie wüsste nicht, wieso er nicht genehmigt werden sollte.

Heutzutage findet man ja kaum noch Taschenrechner, die nicht Hex -> Bin -> Dez rechnen können. Ich finde allerdings auch, dass es sich sowieso nicht lohnt, da das eintippen, zumindest in meinem Fall, länger dauert, als das Kopfrechnen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich weiß nur das er für die Realschulprüfungen nicht zugelassen ist, da er die "Solve"-Taste besitzt. D.h. man kann einfach Gleichungen auf x auflösen lassen. Das gleiche gilt mit Mitternachts/p-q- Formel usw. Alles eingespeichert in dem 991.

Geschrieben

Es ist nur wichtig, dass er nicht programmierbar ist. Ob der Rechner Gleichungen lösen oder in verschiedene Zahlensysteme umrechnen kann oder nicht, ist irrelevant. Zumal Algebra nicht mal Bestandteil der Abschlussprüfung ist.

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