Pixie Geschrieben 21. März 2012 Teilen Geschrieben 21. März 2012 Hallo, ich hätt da mal eine Frage: Als ich nach der Ausbildung von meinem Betrieb übernommen wurde, gab es mehr als 10 Vollzeitangestellte. Es galt also das Kündigungsschutzgesetz. Inzwischen ist die Mitarbeiterzahl geschrumpft. Gilt dann weiterhin der Status bzgl. Kündigungsschutzgesetz aus der Zeit der Vertragsunterzeichnung oder greift der aktuelle? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 21. März 2012 Teilen Geschrieben 21. März 2012 Kndigungsschutz Kndigungsschutzgesetz Kndigung Rechtsanwalt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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