olek07 Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 Hallo zusammen, ich habe vor ab dem Januar 2013 in den Erziehungsurlaub für 6-7 Monate zu gehen. Wann soll ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Ich möchte es möglichst später machen, aber wann? Wäre Oktober-November ok? Danke. Zitieren
127.0.0.1 Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 es gibt seit 10 jahren keinen erziehungsurlaub mehr. wahrscheinlich möchtest du in elternzeit. da musst du auch nicht bitten, du musst deinen ag nur darüber informieren und der muss zustimmen. Familien-Wegweiser - Stichwortverzeichnis ich habe mit meinem arbeitgeber frühzeitig gesprochen und wir haben dann ganz langsam meinen zeitweisen ausstieg umgestellt und wichtig projekte neu terminiert und geplant. als ich zurückkam hatte ich keinen übervollen schreibtisch und der ag war auch zufrieden, dass alles so problemlos geklappt hat. warum möchtest du so spät wie möglich informieren? du hast übrigends kündigungsschutz ab dem tag, an dem du elternzeit anmeldest...! Zitieren
olek07 Geschrieben 22. März 2012 Autor Geschrieben 22. März 2012 ich will, dass meine Abwesenheit möglichst spürbar für den AG ist. Aber irgendwann muss ich ihn informieren. Der Geburtstermin ist für den August genannt. Davor will ich es sowie so nicht machen. Zitieren
127.0.0.1 Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 ich will, dass meine Abwesenheit möglichst spürbar für den AG ist. klingt nicht so, als ob du zu den 14% gehörst Du musst 7 wochen vorher anzeigen. maßgeblich ist das datum des geburtstags des kindes. wenn das kind am 13.8. geboren ist, dann kannst du nur elternzeit nehmen von 14.x. - 13.y. entsprechend beginnen auch die ankündigungsfristen. Zitieren
olek07 Geschrieben 22. März 2012 Autor Geschrieben 22. März 2012 ich habe vor nach oder während der Elternzeit eine andere Firma zu suchen. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 Dann würde ich das mit dem "spürbar" eher lassen. Du wirst ein vernünftiges Zeugnis brauchen und bringen tut Dir das nichts. Auch wenn ich deinen Frust verstehen kann, habe ja deinen anderen Thread auch gelesen. Zitieren
olek07 Geschrieben 22. März 2012 Autor Geschrieben 22. März 2012 der gibt mir sowieso kein gutes Zeugnis, weil er nicht will, dass ich weg gehe. Ich weiß, dass ich ihm viel Gewinn mache, welches Einkommen er von mir hat. Und mir zahlt er Krümeln davon. Er hat einmal mein Profil auf einer Freelancer-Website gefunden und hat gefordert, dass ich es lösche. Ich werde es erstmal ohne Zwischenzeugnis versuchen. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 Ob Du gehst oder nicht ist nicht seine Sache. Ich würde Dir empfehlen ganz entspannt zu bleiben, ihm deinen Wechsel mit persönlicher Veränderung, Wechsel des Aufgabengebietes, Umorientierung zu begründen. Sachlich. Nicht persönlich. Wenn Du ihm jetzt deinen Frust vor die Füße kippst, fühlst Du dich vielleicht kurzfristig etwas besser, aber endest mit einem schlechten Zeugnis und viell. einigen Steinen im Weg. Es gibt zukünftige AGs, die rufen sogar beim ehemaligen AG an. Im Endeffekt ist ihm dein Wohlbefinden herzlich egal. Den Haufen Frust schiebt er einfach mit einem Fuß zur Seite und macht genauso weiter nachdem er Dir erstmal ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat. Der Unterschied ist, Du musst mit dem Zeugnis leben und alle zukünftigen Arbeitgeber sehen das. Dein Frust bleibt aber in seinem Büro und keiner deiner bedauernswerten Nachfolger sieht ihn. Daher mein Rat: Elternzeit, gegen Ende neu bewerben, lächeln kündigen, Zeugnis abholen, "A****loch" denken und freundlich winken. Nach zwei Jahren eine entsprechende, anonymisierte Bewertung bei kununu.de abgeben Zitieren
DarkMaster Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 (bearbeitet) der gibt mir sowieso kein gutes Zeugnis, weil er nicht will, dass ich weg gehe. wie lange ist das letzte Arbeits-/Zwischenzeugnis her? Wenn bereits länger, dann würde ich jetzt dieses anfordern und hoffen, dass du es vor offizieller Bekanntgabe deiner Elternzeit erhälst. Wenn es nicht gut ist, sachlich mit dem Chef sprechen und mögliche Passagen ändern lassen. Und wenn alle Stricke reißen.. Anwalt einschalten. Hast ja dann "genug Zeit" während der Elternzeit Aber noch ist es Zukunftsmusik.... Nachtrag: die 7 Wochen müssten stimmen. War bei mir auch so. D.h. offiziell musst du den Arbeitgeber dann erst informieren. Also ca. November 2012. Bearbeitet 22. März 2012 von DarkMaster Zitieren
olek07 Geschrieben 22. März 2012 Autor Geschrieben 22. März 2012 ich habe kein Zwischenzeugnis. Das einzige Zeugnis habe ich nach meinem Praktikum von ihm bekommen. Zitieren
olek07 Geschrieben 22. März 2012 Autor Geschrieben 22. März 2012 man muss immer begründen, wofür man ein Zwischenzeugnis braucht. Zitieren
HJST1979 Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 Hallo bist du männlich oder weiblich ? Wenn du eine Frau bist, kann ich dir ein paar tips geben, die meine Frau auch gemacht hat und das war kein Problem. Zitieren
Der Kleine Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 ab 8 Wochen vor Antritt besteht Sonderkündigungsrecht: Wie muss Elternzeit richtig beantragt werden? | Arbeitsrecht http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php Zitieren
HJST1979 Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 Ah ok, dann gilt für dich natürlich ganz normal die 7 Wochen Vorankündigung. Ich würde bevor du in Elternzeit gehst ein Zwischenzeugnis beantragen, mit der Begründung, dass du ja nun in Elternzeit bist und vorher ein ZWISCHENZeugnis haben möchtest. Was du dann NACH der Elternzeit machst spielt erst einmal keine Rolle. Falls du dann während der Elternzeit kündigst, verlangst einfach ein "normales" Zeugnis. Dies kann sich ja vom Zwischenzeugnis NICHT unterscheiden. Gruß Hans-Jörg Zitieren
olek07 Geschrieben 22. März 2012 Autor Geschrieben 22. März 2012 meine Freundin wird in den ersten 5 Monaten in der EZ sein. von August bis Dezember. Ab dem Januar werde ich 6-7 Monate in der EZ sein. Zitieren
Der Kleine Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 Bitte nicht als Begründung die Elternzeit angeben. Siehe meinen zweiten verlinkten Artikel oben. Zitieren
olek07 Geschrieben 22. März 2012 Autor Geschrieben 22. März 2012 aber wie kann ich begründen, warum ich ein ZZ brauche? Zitieren
HJST1979 Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 Also ich verstehe NICHT warum er die Elternzeit nicht als Grund angeben sollte ? Solange er VORHER die Elternzeit beantragt und bestätigt bekommt ist es kein Problem. Er kann NICHT gekündigt werden. Er kann also in den sieben Wochen (Antrag auf Elternzeit -> Beginn Elternzeit) das Zeugnis verlangen. Falls das Zeugnis nicht so ist wie man es sich vorstellt und man sowieso nicht mehr dort hin will, würde ich zum Anwalt gehen. Das hilft eigentlich immer. Zitieren
DarkMaster Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 @vinslave du kannst dich natürlich auch ohne Arbeitszeugnis bewerben. Viele Arbeitnehmer in ungekündigter Stellung haben kein aktuelles Zeugnis. Durch das Anfordern eines Arbeitszeugnisses wird der Arbeitgeber meist stutzig und wenn es mit dem neuen Job nix wird, können dadurch Nachteile entstehen. Oder Variante 2, wie bereits gesagt. Arbeitszeugnis aufgrund der Elternzeit anfordern. Weil vor der Elternzeit wirst du dich wohl kaum auf eine Stelle bewerben. Und während der EZ vermutlich auch erst ca. 3-4 Monate vor Ablauf der EZ. Eigentlich gibt es in deinem Fall kein "Problem". 1. spätestens 7 Wochen vor Elternzeit, diese beim Arbeitgeber beantragen 2. während der Elternzeit bewerben. 3. in der Bewerbung/CV die aktuellen Tätigkeiten auflisten bzw. AZ dazulegen. 4. wenn du einen neuen Job hast (Gehalt >50k ), Arbeitszeugnis beim alten AG anfordern 5. wenn der alte AG dann immer noch meint, er müsste dir ein schlechtes Zeugnis ausstellen.... Anwalt einschalten. Ich habe fertig.... Zitieren
Kwaiken Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 Wenn er in der Elternzeit ein Zeugnis verlangt, könnte am ersten Tag nach der Elternzeit die Kündigung auf dem Tisch liegen. Bewirb dich daher erstmal ohne Zeugnis. Ist sicherer. Es sei denn Du bist Dir sicher nach deiner Elternzeit dort keine Zeit mehr zu verbringen. Zitieren
DarkMaster Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 Wenn er in der Elternzeit ein Zeugnis verlangt, könnte am ersten Tag nach der Elternzeit die Kündigung auf dem Tisch liegen. da hast du natürlich Recht. Aber ich denke bei der Qualifikation des TE sollte ein neuer Job nicht so ein Problem sein. Aber wie gesagt, dann wäre auch meine Variante 1 ... Bewerbung ohne Zeugnis erstmal besser. Zitieren
olek07 Geschrieben 22. März 2012 Autor Geschrieben 22. März 2012 Kündigung? aus welchem Grund? Ich bin fest eingestellt. Ich verstehe nicht, warum die EZ als Grund angegeben werden kann? Was hat die EZ mit dem ZZ zu zun??? Zitieren
olek07 Geschrieben 22. März 2012 Autor Geschrieben 22. März 2012 ja, ich glaube, ich bewerbe mich während der EZ ohne ZZ. Zitieren
127.0.0.1 Geschrieben 22. März 2012 Geschrieben 22. März 2012 man muss immer begründen, wofür man ein Zwischenzeugnis braucht. quark mit soße! Man kann immer ohne Begründung um ein Zwischenzeugnis bitten. Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses durch den AG wird in der gängigen Rechtsprechung als Nebenpflicht zum Arbeitsvertrag gesehen. Obwohl das so ist hat man kein einklagbares Recht... Verstehe das wer will - ist aber so. Zitieren
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