wutzteang15 Geschrieben 29. März 2012 Teilen Geschrieben 29. März 2012 Moin, Ich habe bei meinem AG (Stadt ...... in Niedersachsen) erfolgreich eine Ausbilung als FiSi abgeschlossen und wurde danach unbefristet (Juli 2011) mit TG 6 übernommen. Ich habe im Oktober zusammen mit meinem Teamleiter eine neue Stellenbeschreibung angefertig. Fast identisch mit meinem Kollegen (Alle 10 ). Wir haben auf alles geachtet und nur kleinigkeiten verändert. Der % - Satz der höher wertigen Tätigkeit liegt bei mir wie bei allen anderen über 45%. Meine Stelle wurde aber nur mit TG 8 bewertet :-/ , inoffizielle Begründet ist --> weil ich erst 20 Jahre alt bin und mich damit erstmal zufrieden gebe sollte. Mein Personalrat sieht das genau so :-/ ...... Habt ihr eine Idee was ich machen kann/könnte? Danke.... ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 29. März 2012 Teilen Geschrieben 29. März 2012 Wenn deine Stellenbeschreibung definitiv TG10 aussagt und du schriftlich (!!!) nachweisen kannst das du diese Stelle eingenommen hast, dann würde ich mal einen freundlichen Brief (per Einwurf-Einschreiben) an die Lohnbuchhaltung der Stadtverwaltung schreiben. Die sollen dir dann schriftlich (!!!) erklären warum du nur in TG8 bist. Lass dich nicht auf mündliche Zusagen oder ähnliches ein ! Falls du eine negative Stellungnahme bekommst oder gar ignoriert wirst, dann geh zu einem Rechtspfleger aufs Arbeitsgericht. Ein Rechtspfleger ist kostenlos und kann dir beratend zur Seite stehen. Auch können die -ohne gleich ein Verfahren vom Zaun zu brechen- einen Brief bezüglich dieser Sache an deinen AG schicken. Meistens regelt sich die Sache an dieser Stelle dann von selbst, da der AG sieht das du dich nicht veralbern lässt. Falls dieser Schritt immer noch nicht zieht, dann lass dich 3 Monate unterbezahlen und nimm dir einen Rechtsanwalt um die ausstehenden Lohnzahlungen einzuklagen. Dem Gericht gegenüber kannst du dann glaubhaft versichern das du alles versucht hast, um einen Rechtsstreit abzuwenden. Gegen den eigenen AG vor Gericht zu ziehen ist immer eine unangenehme Sache, aber im ÖD ist das halb so schlimm weil die Stadtverwaltung keine natürliche Person ist, daher nimmt das in der Regel keiner persönlich, du willst ja schließlich nur dein Recht. Meine Meinung ist, dass du von Seiten des Personalrates/Betriebsrates/Mitarbeiterversammlung im ÖD nichts erwarten kannst. Die haben keinerlei Befugnisse und sind bestenfalls in beratender Position. Vorgesetzte, selbst wenn sie auf deiner Seite sind, haben es im ÖD auch recht schwer irgendetwas zu bewegen. Frei dem Motto "Hilf dir selbst sonst hilft dir keiner !" bist du also auf dich alleine gestellt. Viel Glück ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schtebo Geschrieben 29. März 2012 Teilen Geschrieben 29. März 2012 da frage ich mich, für was gibt es eine stellenbewerbung, wenn man dann die stelle nicht so zahlt wie sie bewertet wird. und das bla bla mit wenig erfahrung, deshalb gibts doch die jahresstufen in den gruppierungen... so dass alte auch mehr bekommen ich würd sagen, der personalrat steckt mit seinem kopf wo drin, wo sonst nicht die sonne scheint Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
odelodelodel Geschrieben 29. März 2012 Teilen Geschrieben 29. März 2012 (bearbeitet) Immer diese, sorry, Personaler****bratzen, die meinen (insbesondere junge) Leute ********en zu können und einen auf Tarifbruch machen. Das, was die Tätigkeiten sind, so wird man eingruppiert => Tarifautomatik Die Erfahrung spiegelt sich lediglich in den Stufen wieder. Übrigens war EG6 bei dir auch schon Tarifbruch, es gibt nichts unter EG8 in der noch gültigen Sonderregelung für ITler im öD. Du bist im Recht, allerdings muss ich dich vorwarnen, denn eine Eingruppierungsklage mit expliziter Stellenüberprüfung kann ein sehr nerviges und langwieriges Unterfangen sein. Allerdings gibts noch genügend andere Möglichkeiten, wie du denen zurück "ans Bein pinkeln" kannst. Sofern du eine unbefristete Arbeitsstelle hast, befasse dich doch mal bspw. ein wenig mit der Arbeitsstättenverordnung und dem Bildschirmarbeitsplatz. ^^ http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/tvl/vergo/teil2b/t2b.htm Das hier ist die gültige EGO, da es immer noch keine für TvÖD und TV-L gibt. Leg die denen vor und vergleich die Tätigkeitsbeschreibungen mit diesen Wortlaut. Bist du in einer Gewerkschaft mit Arbeitsrechtschutz/Dienstrechtschutz? Gugg auch mal hier: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/151871-welche-entgeltgruppe-tvod-tv-l-aktuell-eingruppiert.html http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/150849-tipps-fuer-interessenten-angestellte-offentlicher-dienst.html Bearbeitet 29. März 2012 von odelodelodel was vergessen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wutzteang15 Geschrieben 10. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 10. April 2012 Moin, Danke Leute für eure Tipps ! Ich habe genau so argumentiert mit den Stufen und habe der Personalabteilung die Texte gezeigt. Keine Reaktion..... Auf meine Nachfrage wird auch einfach nur ausgewichen.... Also muss ich wohl doch zur harten Methedo greifen! Edit: Achsoo - Meine Personalabteilung sagt, dass diese "Texte" nicht auf micht zutreffen und das eher nicht Richtlinien sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 10. April 2012 Teilen Geschrieben 10. April 2012 Absolute Frechheit. Ich habe schon mehrere Geschichten von Fehleingruppierungen, Verweigerung der Lohnzuzahlung für höherwertige Tätigkeiten im Vertretungsfall, bis weit über 6-fachen Vertragsverlängerungen jeweils um ein halbes Jahr für ein und die selbe Position, Verschleppung der Stellenbewertung, etc. aus dem ÖD gehört. Was ich mich jedoch immer frage: was haben die Damen und Herren davon jemanden entgegen den geltenden Gesetzen zu entlohnen? Sie erhalten weder Provision, noch steigt deren Gehalt... also warum (oft jungen) Leuten Steine in den Weg legen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wutzteang15 Geschrieben 10. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 10. April 2012 (bearbeitet) Ich habe meine Überprüfung im Oktober 2011 angefodert und habe direkt 2 Tage danach meine neue Arbeitsplatzbeschreibung nachgereicht. Somit hatte die Personalabteilung alles. Jetzt erst am 20 April habe ich die offizielle bekanntgabe meiner "neuaufgewerteten" Stelle (TG8).... Vorallem wenn ich überlege, dass hier bei uns Leute TG 9 + 10 bekommen, die jeden Tag frühstücken // einfach nur "Akten abheften oder einscannen" // Noch nichtmal in der Lage sind einen Outlook Termin zu kreieren..... Bearbeitet 10. April 2012 von wutzteang15 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 11. April 2012 Teilen Geschrieben 11. April 2012 (bearbeitet) Was ich mich jedoch immer frage: was haben die Damen und Herren davon jemanden entgegen den geltenden Gesetzen zu entlohnen? Sie erhalten weder Provision, noch steigt deren Gehalt... also warum (oft jungen) Leuten Steine in den Weg legen? Wahrscheinlich irgendein machtgeiler Papierschubser der nicht einsehen möchte warum ein so junger Kerl bereits in diese Stufe eingruppiert werden sollte. Alte verkrustete Strukturen in den Köpfen der Menschen sind hier das Problem. Achsoo - Meine Personalabteilung sagt, dass diese "Texte" nicht auf micht zutreffen und das eher nicht Richtlinien sind. Lass dir das mal schriftlich geben mit exakter Quellenangabe der Paragraphen und Vorschriftenwerke. Falls sich später herausstellt das es doch anders ist, dann hast du gute Chancen noch rückwirkend eine Höhergruppierung zu bekommen. :mod: Bei den üblichen Hinhaltespielchen können gerne einmal 1-2 Jahre vergehen. Falls du am Ende dein Recht bekommst, könnte dich eine Lohnnachzahlung in 5-stelliger Höhe erwarten. :bimei Denk immer daran: Mündliche Absprachen gelten nicht, es gilt nur das was auf dem Papier geschrieben steht ! Bearbeitet 11. April 2012 von Karlo01 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 12. April 2012 Teilen Geschrieben 12. April 2012 Denk immer daran: Mündliche Absprachen gelten nicht, es gilt nur das was auf dem Papier geschrieben steht ! Ganz, ganz wichtig! Habe ich auch schmerzhaft lernen müssen, dass das Wort heutzutage nicht viel Wert ist. Bei Sätzen wie "Sie können sich darauf verlassen!", "Sie haben mein Wort!" oder "Angebot angenommen. Machen Sie jetzt und schriftliche Bestellung kommt morgen per Fax" muss ich immer an den Spruch von meinem damaligen Chef denken: "Gesagt ist geschissen, geschrieben ist gesagt". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wurstkaese Geschrieben 12. April 2012 Teilen Geschrieben 12. April 2012 Immer schriftlich. Alles. Immer. Schriftlich. Kopie immer in die Personalakte, originale zuhause abheften. Auch wenn die Sachen mündlich geklärt wurden, immer schriftlich antworten lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pookpook Geschrieben 13. April 2012 Teilen Geschrieben 13. April 2012 Was ich erlebt habe war noch schlimmer! Bei Einstellensgespäch ohne Drücker TVÖD 8 mit 9 ! (1st/2nd Level Support mit WSUS/AD Tätigkeiten ) So Personalabteilung hat mein 2te Chef angerufen und hinterfragt.Obwohl es mit die It-Abteilungeliter besprochen war dass ich Drucker support auch mache wurde nur TVÖD 8 bewilligt! Problem ist bin nur befristet bis Jun 2013 und bin absolute Sauer auf diese Vorgang.Wäre es ratsam eine Überprufungsantrag zu stellen? Problem dazu ist mein Chef steht NICHT hinter mir.Dazu kommt das fast alle anderen in die Abteilung auf TVÖD 10 sind! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wutzteang15 Geschrieben 16. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 16. April 2012 Lass dir erstmal deine Arbeitsplatzbeschreibung aushändigen. Dann schaust du dir erstmal an, was deine Tätigkeiten sind. Wichtig: Punkt 4.4b ist entscheident über deine Entgeldgruppe !! Was steht denn da bei dir ? Welche Qulifikationen hast du denn? .... Denn druckst nen A4 Blatt aus und schreibst """"" hier mit beantrage eine Überprüfung bzw. eine neu Bewertung meiner derzeitigen Stelle. Die mir seit dem 99.99.9999 übertragenen Tätigkeiten erfüllen meines Erachtens nicht die Voraussetzungen für meine derzeitige Stellenbewertung (TVÖD 8). Ich stelle den Antrag einer Höhergruppierung meiner Stelle.""""" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pookpook Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 Problem ist meine Tätigkeiten wurden neu geschrieben für eine Wirtschaftsprufung. Wo kriege ich die Stellenbeschreibung her?Von meine Vorgesetzte? In die Formular ist keine 4.4 aufgeführt! 1 ist die Tätigkeitbeschreibung die habe ich.Die Reste leider zz nicht....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 Hi, "Gesagt ist geschissen, geschrieben ist gesagt". da es sich hier um eine transitive Aussagen handelt, wäre ja geschrieben -> gesagt -> geschissen. Aber stimmt schon, auch wenn mündliche Aussagen rechtlich bindend sind, musst man die Aussage ja erstmal nachweisen. Traurig, ist aber so. Man lerne nie aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pookpook Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 Habe vergessen Abschluß ist FISI ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
turboloader Geschrieben 25. April 2012 Teilen Geschrieben 25. April 2012 Hallo, habe mich vor einem Monat auf eine Stelle als IT-Systemadministrator (TVöD) beworben. War gestern beim Vorstellungsgespräch. Es lief wohl ganz gut. Immerhin wurde ich heute nochmal angerufen und habe morgen noch ein Gespräch mit dem Chef. Leider war keine Entgeldgruppe ausgeschrieben. Habe im Gespräch E8-E9 angegeben als Spielraum. Habe nun Angst, dass ich zu niedrig rein gegangen bin. Gibt es eine Möglichkeit rauszufinden wie die Stelle bewertet ist? Ich habe leider nicht mehr die genaue Beschreibung zur Hand. Habe Sie in einer Jobbörse gefunden und sie ist nicht mehr Online. Ist denn nicht so, dass jede Stelle fest einer Entgeldgruppe zugeordnet ist? Vielleicht habt ihr ja Tips oder Erfahrungen gemacht. Werde natürlich das Thema noch mal anssprechen, wenn alles in trockenen Tüchern ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
odelodelodel Geschrieben 25. April 2012 Teilen Geschrieben 25. April 2012 Die genaue Beschreibung hättest du abgleichen können mit den wahnsinnig aktuellen (1981) Anlagen zu den sonstigen Angestellten aus der DV-Systemtechnik. http://www.uni-leipzig.de/personalrat/tvl/vergo/teil2b/t2b4_3.htm Achtung! Gibt auch schwarze Schafe, die tarifwiedrig alle EDVler am liebsten unterhalb der E8 sehen bzw. wider den Tätigkeitsmerkmalen eingruppieren. Wo der AG Handlungsspielraum hat, ist bei deiner Einstiegstufe (1-3). Der AG kann selbst bestimmen, was für ihn "einschlägige Vorerfahrung" ist. Ausbildung allein zählt übrigens nicht dazu. In der Theorie könnte man dir typische ITFISE-Tätigkeiten in einer vorherigen Tätigkeit anerkennen, oder auch nicht da der AG sich auf "spezifische" Vorerfahrung beruft (Arbeit genau mit expliziten Programmen, Netzwerkinfrastrukturen, Tätigkeiten etc.). Gugg dir auch mal meinen Thread zum ÖD allgemein an: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/150849-tipps-fuer-interessenten-angestellte-offentlicher-dienst.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 30. April 2012 Teilen Geschrieben 30. April 2012 Öffentlicher Dienst und Eingruppierung ist immer wieder geil.... Ich bin EG5 und komme evtl. auf EG6 (Bund) Da ist aber das letzte Wort auch noch nicht gesprochen :floet: ich kann nervig werden :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
odelodelodel Geschrieben 30. April 2012 Teilen Geschrieben 30. April 2012 Unglaubliche, wie oft solche Pfeifen ihre Angestellten betrügen und dafür nicht mal eins auf den Deckel kriegen. Toller Rechtsstaat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 30. April 2012 Teilen Geschrieben 30. April 2012 jop zumal es meist ja auch der Staat ist der da "betrügt" in meinem Fall allerdings nicht gehören nur zur Tarifgemeinschaft nicht direkt Öffentlicher Dienst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 1. Mai 2012 Teilen Geschrieben 1. Mai 2012 Unglaubliche, wie oft solche Pfeifen ihre Angestellten betrügen und dafür nicht mal eins auf den Deckel kriegen. Toller Rechtsstaat. Viel schlimmer finde ich es ja, dass die Leute eig. nichts davon haben. Sie müssen die Höhergruppierung ja nicht aus eigener Tasche bezahlen. Lieber zahle ich als Steuerzahler den FIs ihre Höhergruppierung als die außertariflichen 150k eines kaufm. Direktors oder die Pöstchenschieberei in den oberen Etagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 1. Mai 2012 Teilen Geschrieben 1. Mai 2012 meint ihr es bringt was in die Verdi einzutreten? das würde evtl. ja nen bisschen druck ausüben auf die heinzels da oben.... ich habe schon ne initiative über den betriebsrat am laufen bzgl. eingruppierungs praxis bei uns.... habe persönlich mit dem verwaltungsleiter gesprochen geändert hat sich weder bei mir was noch bei anderen berufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
odelodelodel Geschrieben 1. Mai 2012 Teilen Geschrieben 1. Mai 2012 Für eine Eingruppierungsklage ist eine Gewerkschaft sinnvoll. Bei unserer (nicht verdi) ist man für solche Klagen finanziell abgesichert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 1. Mai 2012 Teilen Geschrieben 1. Mai 2012 naja klagen wollte ich jez nicht eher wechsel ich meinen arbeit geber ^^ aber son bisschen druck aufbauen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wutzteang15 Geschrieben 29. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Moin Leute, absofort soll ich nun mich um zwei weitere Bereiche kümmern. Die Absulot keine TG 8 mehr ist, eher 11 und mehr. Zum einen soll ich als neues Projekt, eine Schnittstelle zwischen 3 Fachverfahren entwicklen bzw. integrieren. Zum anderen werde als IT-Mitarbeiter kommplett die Verantwortung für den Bereich GIS übernehmen. (Neues Verfahren auswählen, usw....) Die Frage ist: soll ich das mit TG8 machen oder sagen, dass das keine TG8 Tätigkeiten sind und ich diese nicht ausführe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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