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Quellenverzeichnis in der Doku?


Seri90

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Hallo zusammen,

ich habe mein Projekt fertig und dokumentiert ist soweit auch schon alles. Habe in der Doku jetzt Seite 9 von 10 voll geschrieben und lese grad die formalen Anforderungen der IHK Braunschweig:

Bei der Dokumentation (insbesondere bei der Erstellung des prozessorientierten Projektberichtes) müssen formale Regeln eingehalten werden: Der prozessorientierte Projektbericht sollte ca. zehn Seiten umfassen und muss mit einem Zeilenabstand von 1,5 und in einer 11-Punkt-Schrift (z. B. Arial) erstellt werden. Der linke sowie der rechte Randabstand muss 2,5 cm breit sein. Das Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, die Anlagen und der Anhang werden nicht mitgezählt.

Heißt das jetzt das ich die 10. Seite mit dem Quellenverzeichnis zu füllen habe oder zählt das als Anlage/Anhang? O.o Bin grad mit den leichtesten Dingen überfordert glaub ich :rolleyes:

Bei der Quellenangabe (bei Links) muss man doch den Link angeben und in Klammern dahinter schreiben zu welchem Datum und welcher Uhrzeit ich auf der Seite war oder?

Sprich:

www.fachinformatiker.de (30.03.2012 - 14:42) Oder so in der Art?

Mfg Seri

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Es ist nicht erforderlich anzugeben, wann du dort warst.

Veto.

Quellen im Internet zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich schnell verändern können. Nicht umsonst hat die Wikipedia zum Beispiel die Funktion "Permanentlink", der zu genau der Version von dem Zeitpunkt führt, an dem man den entsprechenden Artikel aufgerufen hat.

Internetquellen sind mit Zeitstempel anzugeben.

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ein gutes Argument Chief. Man kann aber auch in der Quelle z.B. die Versionsnummer des Handbuches angeben. Dann würde sich auch der Zeitstempel erübrigen. Mir ist zumindest jetzt noch keine Doku untergekommen, in der die Quellen mit Zeitstempel angegeben waren. Wird dann wahrscheinlich jeder anders machen und seine IHK fragen.

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Man kann aber auch in der Quelle z.B. die Versionsnummer des Handbuches angeben. Dann würde sich auch der Zeitstempel erübrigen.

Hä?

Die Versionsnummer eines Printmediums entspricht doch dem Zeitstempel einer Onlinequelle. Warum soll man dann den Zeitstempel weglassen?

Mir ist zumindest jetzt noch keine Doku untergekommen, in der die Quellen mit Zeitstempel angegeben waren. Wird dann wahrscheinlich jeder anders machen und seine IHK fragen.

Nur weil es jeder falsch macht, wird es dadurch nicht richtig ;)

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@Pixie

eine Versionsnummer entspricht nicht unbedingt einem Zeitstempel.

Nur weil es jeder falsch macht, wird es dadurch nicht richtig

ich habe mal nach Quellenangaben im Deutschen Gesetz gesucht. Ich denke hier ist das Urheberrecht das richtige. Im Paragraphen 63 wird nur davon gesprochen, die Quelle deutlich anzugeben! Weiter habe ich nichts dort gefunden, was über die namentliche Nennung des Autors, der Zeitung oder des Informationsblattes, sowie des Rundfunksenders hinausgeht.

Das im Wikipedia der Link mit Datum als Beispiel angegeben ist, ist zwar schön, aber ich finde nirgendwo einen Gesetzestext dazu. Evtl. kann mir hier einer abhelfen, um meine Lücke in diesem Bereich zu schließen. Ansonsten würde ich sagen: Nur weil es jemand schreibt und es durchaus Sinn macht, ist es dadurch nicht richtig! ;)

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@Pixie

eine Versionsnummer entspricht nicht unbedingt einem Zeitstempel.

Inhaltlich geht es darum, eine Quelle eindeutig zu identifizieren. Das ist bei einem Printmedium die Auflage. Eine Online-Quelle kann sich im Laufe der Zeit ändern. Um also zu bestimmen, auf welche Version man sich bezieht, gäbe es zum einen eine Versionsnummer, die aber nicht von allen Onlinequellen angeboten wird. Pragmatischer und weniger missverständlich ist also die Zeitangabe.

ich habe mal nach Quellenangaben im Deutschen Gesetz gesucht. Ich denke hier ist das Urheberrecht das richtige. Im Paragraphen 63 wird nur davon gesprochen, die Quelle deutlich anzugeben! Weiter habe ich nichts dort gefunden, was über die namentliche Nennung des Autors, der Zeitung oder des Informationsblattes, sowie des Rundfunksenders hinausgeht.

Ich würde mich da weniger an Gesetzestexten als an Richtlinien des wissenschaftlichen Zitierens halten.

Das im Wikipedia der Link mit Datum als Beispiel angegeben ist, ist zwar schön, aber ich finde nirgendwo einen Gesetzestext dazu. Evtl. kann mir hier einer abhelfen, um meine Lücke in diesem Bereich zu schließen. Ansonsten würde ich sagen: Nur weil es jemand schreibt und es durchaus Sinn macht, ist es dadurch nicht richtig! ;)

Kommt auf den Kontext an. Am Stammtisch würd mir auch ein "ey Alder, ich habs bei Wikipedia gelesen" reichen. In einer wissenschaftlichen Arbeit möchte ich vielleicht etwas sauberer arbeiten, sprich: eindeutig identifizieren. Je nach meiner angestrebten Note fürs Abschlussprojekt orientiere ich mich im Stil entweder an Stammtisch oder an wissenschaftlicher Arbeit ;)

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@robotto7831a

danke für den Link

@Pixie

ich würde davon abgehen, eine Dokumentation (auch wenn es für eine Abschlußprüfung ist) wie eine wissenschaftliche Arbeit zu behandeln. Das wäre mir dann doch etwas zu hoch gegriffen. Und selbst diese Richtlinien (Beispiellink von robotto7831a) spricht auch nur vom ausdrucken der Internetseiten. (edith: auf Seite 9 wird auch vom Datum geredet)

Sicherlich ist es sinnvoll, sich an Richtlinien zu halten. Aber ein MUSS sehe ich hier im Bereich der Abschlußdokumentationen Fachinformatiker nirgends. Dass das KANN ein SOLLTE werden müsste, ist durchaus sinnvoll! Bis dahin bleibt trotzdem: Nur weil jemand es schreibt und es durchaus sinnvoll ist, wird es nicht richtig!

;)

Bearbeitet von bubu44
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@bubu44

Als eine Art Muss hatte ich es auch nicht gemeint. Eher als eines der beiden Enden der Skala, auf der einen Seite Stammtisch, auf der anderen wissenschaftliche Arbeit. Wenn ich so eine Projektdokumentation abgebe, will ich einen bestimmten Eindruck beim Leser (PA) erwecken... ich bin gründlich, arbeite sorgfältig, methodisch und kundenorientiert, bin mir auch vergleichsweise unwichtiger Aspekte meiner Tätigkeit bewußt, achte auf inhaltliche und äußere Form meiner abgelieferten Arbeit... ich bin mir also z.B. bewußt, dass sich Online-Quellen ändern können...

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@Pixie

ich halte deine Argumentation auch durchaus für sinnvoll und richtig. Das Problem ist nur für die meisten der an gehenden Prüflinge, dass sie dadurch verwirrt werden. Kein muss, aber durchaus ein sollte! Ich denke mit dem Fazit kann doch jeder leben ;)

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