Kekschen1991 Geschrieben 15. April 2012 Teilen Geschrieben 15. April 2012 Servus, ich habe mal eine Frage und zwar ich bin momentan Azubi (FiSi) und habe demnächst meine Prüfungen. Wenn ich vor der mündlichen Prüfung in meinem jetzigen Betrieb den Arbeitsvertrag (für die Übernahme) unterschreibe, allerdings vor der mündlichen noch ein Angebot von Firma XY bekomme, kann ich den dann auch direkt unterschreiben und den von meinem jetzigen Betrieb canceln? Oder müsste ich nach dem Beginn 4 Wochen warten. Gruß Keks Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 15. April 2012 Teilen Geschrieben 15. April 2012 Was steht im neuen Vertrag bezüglich Kündigungsfrist denn drin? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kekschen1991 Geschrieben 15. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. April 2012 Sers, ich habe den leider noch nicht schriftlich. Sollte demnächst passieren... Will halt nicht, dass wenn ich den unterschreibe ein anderes Angebot bekomme und es nicht wahr nehmen kann, da ich schon einen Vertrag unterschrieben habe. Theoretisch gilt der Vertrag ja erst ab der mündlichen und vorher ist er ja nicht gültig, somit sollte es kein Thema darstellen in letzter Sekunde einen Rückflug zu machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goepp Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 Die Möglichkeiten und Folgen der "Kündigung" vor Antritt sind meistens auch im Vertrag geregelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 Will halt nicht, dass wenn ich den unterschreibe ein anderes Angebot bekomme und es nicht wahr nehmen kann, da ich schon einen Vertrag unterschrieben habe. Dann unterschreib halt noch nicht. Willst Du das später auch so machen? Erst mal 20 Verträge unterschreiben und sichern und dann den rauspicken, der Dir am besten gefällt und den anderen den Stinkefinger zeigen? Ein Vertrag ist eine Einverständniserklärung und Willensbekundigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 Theoretisch gilt der Vertrag ja erst ab der mündlichen und vorher ist er ja nicht gültig, somit sollte es kein Thema darstellen in letzter Sekunde einen Rückflug zu machen so ein quatsch! der vertrag ist gültig, sobald er geschlossen ist! das hast du doch in der BS gelernt! ein vertrag ist eine übereinstimmende willenserklärung. ein arbeitsvertrag bedarf NICHT der schriftform!!! Die frage ist jetzt nur noch, ob du schon einen vertrag geschlossen hast! Wenn dumit deinem chef gesprochen hast und ihr euch über gehalt, arbeitsbeginn und so weiter schon einig wart, dann ists wohl essig mit einem anderen job nach der ausbildung. wenn dein chef dir nur eine lose zusage für eine übernahme gemacht hat, dann ist wohl eher kein vertrag zustande gekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Servior Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 so ein quatsch! der vertrag ist gültig, sobald er geschlossen ist! das hast du doch in der BS gelernt! ein vertrag ist eine übereinstimmende willenserklärung. ein arbeitsvertrag bedarf NICHT der schriftform!!! Wer sich auf mündliche Aussagen verlässt hat im schlimmsten Fall schlechte Karten, da kann der Arbeitsvertrag noch so oft keine Schriftform benötigen. Was machst du wenn du statt den mündlich vereinbarten 50k/Jahr nur 40k/Jahr bekommst? Was machst du wenn der Arbeitgeber am ersten Arbeitstag behauptet es hätte nie einen Vertrag gegeben? Das ganze endet im unnötigen Rechtsstreit und letztendlich für beide Seiten schlecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 wie beweisbar letztlich einzelne details sind ändert nichts an der tatsache, ob oder dass ein vertrag zustande kommt. wenn der TE "per handschlag" zugesagt hat, dann ist ein vertrag geschlossen worden, auf dessen erfüllung der AG pochen kann. klingt doch hier so, dass man sich einig war und jetzt die sekretärin die papiere ausdruckt.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 so ein quatsch! der vertrag ist gültig, sobald er geschlossen ist! das hast du doch in der BS gelernt! ein vertrag ist eine übereinstimmende willenserklärung. ein arbeitsvertrag bedarf NICHT der schriftform!!! Korrekt, auch wenn, wie vom Servior angemerkt, heutzutage manchmal suboptimal. Wichtiger auch für den TE: Der Vertrag ist gültig mit dem Abschliessen des Vertrages. Wann er dann in die Tat umgesetzt wird, ist u.a. Gegenstand des Vertrages. Wie auch schon von anderen hier angemerkt: Das solltest Du an der BS gelernt haben. Abgesehen von den rechtlichen Aspekten ist das von Dir angedachte Vorgehen auch rein menschlich unter aller Sau. Wenn Du Dich auf das Niveau begeben willst, sollte es Dich nicht wundern, wenn irgendwann ein Echo kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 16. April 2012 Teilen Geschrieben 16. April 2012 In dem anderen Thread habe ich ja den Leitsatz "Gesagt ist geschissen, geschrieben ist gesagt" vorgebracht. Generell rate ich dazu mündlich zugesagte Verträge auch einzuhalten. Du willst schließlich auch, dass sie Dir gegenüber auch eingehalten werden. Selbst wenn das mittlerweile häufig nicht der Fall sein wird... Mein Rat in diesem Fall: lass Dir mit dem schriftlichen Vertrag Zeit wenn Du Dir noch Optionen offen halten willst. Du kannst auch zum Chef gehen oder beim Kaffee sagen, dass Du gerne zeitnah etwas schriftliches hättest um entsprechend planen zu können. So wie ich die meisten Chefs kenne wird das dauern. Diese Zeitspanne kannst Du später als menschliche Begründung nutzen wenn Du ein anderes Angebot hast: "Der Vertrag war nicht da, ich wusste nicht woran ich bin und hatte dann ein anderes Angebot, Sorry". Sollte der Chef Dir zeitnah was schriftliches vorlegen kannst Du auch unterschreiben. In der Regel hast Du eine Probezeit von 6 Monaten mit 2-4 Wochen Kündigungsfrist innerhalb dieser. Diese kannst Du dann nutzen wenn Du wirklich ein Angebot bekommst, dass Du nicht ausschlagen kannst. Begründung: "Ich habe es mir anders überlegt und würde gerne zunächst etwas über den Tellerrand schauen, schließlich bin ich schon seit 3 Jahren hier". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kekschen1991 Geschrieben 22. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. Mai 2012 (bearbeitet) So Servus, es hat leider etwas gedauert und der "Vorvertrag" bei meinem Ausbildungsbetrieb sieht wie folgt aus: Herrn Mein Name Meine Adresse Ort Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung Sehr geehrter Herr XY, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir Sie nach Beendigung Ihrer Ausbildung im Juni 2012 weiterbeschäftigen möchten. Für die Prüfung wünschen wir Ihen viel Glück Mit freundlichem Gruß PGeschäftsleitung Vereinbarung: Zwischen Herrn XY und Frau XY wurde heute die Übernahme nach bestandener Abschlussprüfung im Sommer beschlossen. Herr Grau ist mit einem Monatsgehalt von XY € brutto einverstanden. Unterschrift Unterschrift Azubi Geschäftsleitung So das wäre jetzt der Vertrag. Dort sind keine Kündigungsfristen etc. angegeben, also kann ich doch einfach nach der Mündlichen canceln oder? Gruß Keks Bearbeitet 22. Mai 2012 von Kekschen1991 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 22. Mai 2012 Teilen Geschrieben 22. Mai 2012 ein vorvertrag ist auch ein schuldrechtlicher vertrag, der einzuhalten ist........ vermutlich -das betone ich als laie ausdrücklich- kannst du davon zurücktreten mit einer kündigungsfrist <= der gesetzlichen kündigungsfrist eines arbeitsvertrags. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rekon1602 Geschrieben 24. Mai 2012 Teilen Geschrieben 24. Mai 2012 Grundsätzlich ist das Kündigen eines Arbeitsvertrags vor Antritt der Stelle möglich. Der Arbeitgeber kann sich davor schützen, wenn er dies explizit im Arbeitsvertrag untersagt. Ich hatte vor ca. einem halben Jahr ein Vorstellungsgespräch bei meinem jetzigen Arbeitgeber und hab dort auch erwähnt, das ich relativ bald eine Entscheidung bräuchte, da ich noch andere Verträge daheim liegen habe, die auf eine Unterschrift warten. Der Personaler bei dem Gespräch meinte daraufhin, dass er es sehr gut finde, dass ich ihm dass sage und nicht einfach mal den Vertrag unterschreibe und dann doch vor Antritt der Stelle nen Rückzieher mache. Wenn du Probezeit hast, dann kannst du auch nach Beginn der Arbeit jederzeit kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 24. Mai 2012 Teilen Geschrieben 24. Mai 2012 Wenn du Probezeit hast, dann kannst du auch nach Beginn der Arbeit jederzeit kündigen. Wirksam wird die Kündigung dennoch erst nach der vereinbarten Kündigungsfrist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rekon1602 Geschrieben 25. Mai 2012 Teilen Geschrieben 25. Mai 2012 Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit ist 2 Wochen, also ned wirklich viel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 26. Mai 2012 Teilen Geschrieben 26. Mai 2012 WENN er denn eine Probezeit hat. Ich hatte nach meiner Übernahme keine Probezeit und eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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