qweasdqwe Geschrieben 6. Mai 2012 Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 (bearbeitet) Ich habe eine IHK Aufgabe mit der ich Sequenzdiagramme üben wollte. pdf datei downloaden Ich frage mich wie man den Anwender informiert ohne das es dafür eine Methode in dem Klassendiagramm gibt?! :X Bearbeitet 6. Mai 2012 von qweasdqwe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnittcher Geschrieben 6. Mai 2012 Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 Die Information an den Anwender ist einfach eine Ausgabe! Das heißt wenn der Fall eintritt, dass du einen Anwender informieren sollst schreib einfach "Ausgabe: Buchung wurde gelöscht" mit einem Pfeil. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qweasdqwe Geschrieben 6. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 danke. Andere aufgabe: Die Edu-IT GmbH will die Lock KG mit der Basiskonfiguration und Wartung der neuen Schließanlage beauftragen. Sie sollen die Vertragsverhandlungen vorbereiten. Für die Basiskonfiguration der Schließanlage werden in der Edu-IT GmbH die Vertragsarten Werkvertrag und Dienstvertrag diskutiert. Erläutern Sie, welcher Vertrag aus Sicht der Edu-IT GmbH günstiger ist. ???? :X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnittcher Geschrieben 6. Mai 2012 Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 Meiner Meinung nach ist der Werkvertrag besser für die Edu-IT GmbH weil bei einem Werkvertrag die Qualität auch eine Rolle spielt. Bei einem Dienstvertrag muss die Leistung nur erbracht werden, die Qulität spielt keine Rolle. So habe ich den Unterschied verstanden. (Ich musste auch googlen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 6. Mai 2012 Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 Meiner Meinung nach ist der Werkvertrag besser für die Edu-IT GmbH weil bei einem Werkvertrag die Qualität auch eine Rolle spielt. Bei einem Dienstvertrag muss die Leistung nur erbracht werden, die Qulität spielt keine Rolle. So habe ich den Unterschied verstanden. (Ich musste auch googlen) Der grundlegende Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag (siehe Kasten) besteht darin, dass beim Werkvertrag ein Erfolg, beispielsweise die Entwicklung eines Software-Programms geschuldet wird. Beim Dienstvertrag wird hingegen nur das "sich Bemühen" geschuldet. Quelle: Dienstvertrag oder Werkvertrag? - Sonstiges - ChannelPartner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qweasdqwe Geschrieben 6. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 (bearbeitet) mein Problem ist das ich zwar den Unterschied ansatzweise verstehe, aber auf die Aufgabe bezogen es eigentlich nicht so viel Sinn macht. Denn auch beim Dienstvertrag gehen die Techniker erst wenn die Schließanlage funktioniert ^.^ Naja aber aus euren Antworten heraus macht es halt eigentlich immer nur Sinn ein Werkvertrag auszuwählen. Beim Dienstvertrag wird was versucht, beim Werkvertrag wird es erst als gelöst anerkannt wenn es funktioniert.... oO ?! Bearbeitet 6. Mai 2012 von qweasdqwe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 6. Mai 2012 Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 Ok machen wir das mal ein wenig verständlicher: Die Edu-IT GmbH will die Lock KG mit der Basiskonfiguration und Wartung der neuen Schließanlage beauftragen. Denn auch beim Dienstvertrag gehen die Techniker erst wenn die Schließanlage funktioniert Beim Dienstvertrag funktioniert die Schließanlage irgendwie, er ist erfüllt, wenn die Arbeitsleistung geschuldet wurde für Konfiguration und Wartung, ob das Ergebnis Deinen Wünschen dabei entspricht ist irrelevant. Sprich legen wir "funktionieren" mit das grüne Lämpchen beim Stromanstellen leuchtet grün aus, dann ist die Arbeit laut Dienstvertrag getan. Beim Werkvertrag gibst Du quasi ein Ziel vor, was die Konfiguration bzw. Wartung denn bewirken soll und der Werksleister muss dieses Ziel erfüllen, damit der Vertrag erfüllt wird. Darum sind Arbeitsverträge auch Dienstverträge sonst wäre dieser z.B. bei der Nichterfüllung von gesetzten Zielen ungültig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnittcher Geschrieben 6. Mai 2012 Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 Die Lösung ist auch etwas verwirrend. Da steht das beide gut für die Edu-IT GmbH sind. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 6. Mai 2012 Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 man kann sich nicht "einfach so" aussuchen, welche art vertrag man schließt: wenn man etwas kauft, dann schließt man einen kaufvertrag und keinen mietvertrag, auch wenn einem ein mietvertrag besser gefällt. so auch hier. man muss schauen, welche sachverhalte inhalt des vertrags sind. man kann hier entweder die beiden vorgänge "basiskonfiguration" und "wartung" in a) zwei seperate verträge packen oder in nur einen. a) "basiskonfiguration" einer anlage ist eine sache, deren erfolg man genau definieren kann. wenn man das beauftragt, dann möchte man am ende eine funktionsfähige anlage. ganz klar ein werksvertrag. "wartung" ist nicht so eindeutig. was soll das sein? man wird tätig, wenn es notwendig wird? oder man spielt regelmäßig updates ein? der erfolg ist da wohl eher nicht geschuldet. (man kann ja nicht im vorfeld wissen, welche auswirkungen bestimmte updates auf das gesamtsystem haben usw.) Hier dürfte man wohl einen dienstvertrag haben. man kann auch beide vorgänge zu einem vertrag zusammenfassen. je nach dem, welcher teil überwiegt hat man dann entweder den einen oder den anderen vertrag geschlossen. da das aber alles nicht immer so trivial ist urteil tletztendlich dann das gericht über den vertragstyp. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnittcher Geschrieben 6. Mai 2012 Teilen Geschrieben 6. Mai 2012 man kann sich nicht "einfach so" aussuchen, welche art vertrag man schließt: wenn man etwas kauft, dann schließt man einen kaufvertrag und keinen mietvertrag, auch wenn einem ein mietvertrag besser gefällt. so auch hier. man muss schauen, welche sachverhalte inhalt des vertrags sind. man kann hier entweder die beiden vorgänge "basiskonfiguration" und "wartung" in a) zwei seperate verträge packen oder in nur einen. a) "basiskonfiguration" einer anlage ist eine sache, deren erfolg man genau definieren kann. wenn man das beauftragt, dann möchte man am ende eine funktionsfähige anlage. ganz klar ein werksvertrag. "wartung" ist nicht so eindeutig. was soll das sein? man wird tätig, wenn es notwendig wird? oder man spielt regelmäßig updates ein? der erfolg ist da wohl eher nicht geschuldet. (man kann ja nicht im vorfeld wissen, welche auswirkungen bestimmte updates auf das gesamtsystem haben usw.) Hier dürfte man wohl einen dienstvertrag haben. man kann auch beide vorgänge zu einem vertrag zusammenfassen. je nach dem, welcher teil überwiegt hat man dann entweder den einen oder den anderen vertrag geschlossen. da das aber alles nicht immer so trivial ist urteil tletztendlich dann das gericht über den vertragstyp. Ich glaube es wurde in der Aufgabe nur von der Basiskonfiguration gesprochen und da wäre es der Werkvertrag! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pennytüte Geschrieben 4. November 2016 Teilen Geschrieben 4. November 2016 (bearbeitet) Moin, würde auch gerne nochmal wissen, was denn hier die richtige Lösung wäre. Die Musterlösung macht für mich irgendwie nicht so richtig Sinn. Günstiger von den Qualitätsanforderungen her, wäre doch der Werksvertrag (Leistung und Erfolg geschuldet)?! Günstiger von den Kosten her, wäre auch der Werksvertrag (Kein Arbeitsverhältnis, somit keine entsprechenden Pflichten)?! Aufgabe: Die Edu-IT GmbH will die Lock KG mit der Basiskonfiguration und der Wartung der neuen Schließanlage beauftragen. Sie sollen die Vertragsverhandlungen vorbereiten. Für die Basiskonfiguration der Schließanlage werden in der Edu-IT GmbH die Vertragsarten Werksvertrag und Dienstvertrag diskutiert. Erläutern Sie, welcher Vertrag aus Sicht der Edu-IT GmbH günstiger ist. Musterlösung: - Der Werksvertrag ist für die Edu-IT GmbH günstig, weil sich die Lock KG allein verpflichtet, die Basis-Konfiguration fertigzustellen. - Der Dienstvertrag ist für die Edu-IT GmbH günstig, weil sich die Lock KG allein verpflichtet, Arbeiten zur Basiskonfiguration durchzuführen, den abschließenden Erfolg aber nicht schuldet. Bearbeitet 4. November 2016 von Pennytüte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pennytüte Geschrieben 5. November 2016 Teilen Geschrieben 5. November 2016 oops, hat sich erledigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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