xucha Geschrieben 8. Mai 2012 Teilen Geschrieben 8. Mai 2012 Hallo Zusammen, gibt es einen Gesetztestext in Bezug auf Datensicherung(Bänder) und einen konkreten Aufbewarungsort z.b. im Tresor, in der Bank etc? Ich habe bis jetzt nur das hier gefunden: Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GOBS) V. Datensicherheit (Tz. 5 der GoBS) ...Ziel der Datensicherungsmaßnahmen ist es, die Risiken für die gesicherten Programme/ Datenbestände hinsichtlich Unauffindbarkeit, Vernichtung und Diebstahl zu vermeiden. Systematische Verzeichnisse über die gesicherten Programme/Datenbestände sollen das Risiko der Unauffindbarkeit ausschließen. Das Risiko der Vernichtung der Datenträger ist durch geeignete Aufbewahrungsorte zu vermeiden. Irgendwie hört sich das "wischi-waschi" an. Wie macht ihr das in eurer Firma und wie wird das Begründed? Danke und Gruß Xucha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 8. Mai 2012 Teilen Geschrieben 8. Mai 2012 erst einmal ist niemand verplichtet, eine datensicherung anzulegen. zerraucht die festplatte, hat man halt pech...... es gibt dann gewisse ausnahmen, gerade im buchhalterischen bereich. dort müssen manche sachen gewisse zeitspannen aufbewahrt werden. auch das medium -es muss "üblich" sein- und die art und weise -z.b. unveränderlichkeit- werden geregelt. Diese gesetzte sind nicht zentral gesammelt, sondern bestandteil der jeweiligen gesetzteswerke. z.b. des HGB. weitere vorschriften können sich dann noch aus den versicherungsbedingungen der versicherer ableiten. so kann eine bestimmte redundanz der daten oder eine räumliche trennung oder die einlagerung im atombunker oder oder oder gefordert sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xucha Geschrieben 8. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 8. Mai 2012 Ja, so hab ich mir das auch gedacht. Danke für deine Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DBPhoenix Geschrieben 21. Mai 2012 Teilen Geschrieben 21. Mai 2012 Wie oben schon geschrieben gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumente. Verträge, Rechnungen, Bilanzen usw. Dazu gibt es auch Sicht des Datenschutzes die Verfügbarkeit von Daten. Wenn die Festplatte abraucht, ist die Verfügbarkeit nicht mehr gegeben. Dann kann es je nach Firmenstruktur natürlich auch den Zwang geben, Auskunftspflichtig bzw. -fähig zu sein, wenn man z.B. mit Kunden- und Personendaten arbeitet. Einen Ausfall von ein paar Stunden kann man dann noch verschmerzen, wenn die Daten weg sind kann die Firma pleite sein. Was passiert z.B. wenn die Firma keine Rechnungen stellen kann? Braucht man die Daten ständig, empfiehlt sich das spiegeln. Ein Backup sollte natürlich trotzdem gemacht werden und die Bänder zumindest in einen anderen Brandabschnitt verlegt werden. Wenn das Bandgerät mit abraucht und da 20 Bänder drin waren, dann wird das letzte ausgelagerte Band vermutlich nicht gerade aktuell sein... Die Grundfrage ist also immer: wie lange kann das Unternehmen ohne die Verfügbarkeit bestimmter Daten überleben bzw. welcher Schaden entsteht daraus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nerdo Geschrieben 27. September 2012 Teilen Geschrieben 27. September 2012 Gesetzlich gelten die normalen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren. Normalerweise beträgt die Aufbewahrungsfrist für derartige Unterlagen 10 Jahre, § 147 AO Quelle: Aufbewahrungsfristen - Infos und Rechtsberatung vom Rechtsanwalt Steuerrecht Wie das im Spezialfall mit Datensicherungsbändern ist kann ich leider nicht sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SilentDemise Geschrieben 27. September 2012 Teilen Geschrieben 27. September 2012 ich würde mich bei dem Thema an das BSI und den IT-Grundschutz halten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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