Zum Inhalt springen

Fehltage in der Ausbildung


Empfohlene Beiträge

Guten Abend,

ich mache derzeit meine Ausbildung zum Fachinformatiker in der Fachrichtung Systemintegration. Ich habe bedingt durch Einsätze beim Kunden (Entschuldigung durch Betrieb) und durch Krankheit (Entschuldigung durch ärztliche Atteste) 14 entschuldigte Tage innerhalb des jetzigen (1.) Ausbildungsjahres. Nun meinte mein Klassenlehrer zu mir, dass ich jetzt eventuell nicht mehr zur Abschluss-Prüfung zugelassen werden könnte, da ich 14 Tage gefehlt habe. Da ich mir das nicht vorstellen kann und auch mein Betrieb voll hinter mir steht wollte ich nun Fragen, wie viele entschuldigte Fehltage man pro Jahr und insgesamt in der Ausbildung in der Berufsschule haben darf. Außerdem ziehe ich die Verkürzung von 3 auf 2.5 Jahre in Erwägung, der auch mein Betrieb und die IHK zustimmen würden (Schnitt von ~2.3, 1 in Wirtschaft und SAE). Können meine Fehltage diese Verkürzung verhindern?

Viele Grüße

Max

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und

3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__43.html

Halte deinem Berufsschullehrer bitte diesen Paragraphen unter die Nase und lass dir von ihm erklären, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage er zu seiner Meinung gekommen ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das habe ich auch schon gefunden, allerdings behaupten dann auch wieder andere Threads und Ratgeber im Internet, dass es ein Maximum an Fehltagen für die Berufsschule gibt. Allerdings ist hier jedesmal die Berechnungsgrundlagen anders, von 60 Tagen über 15% bis es werden nur Urlaubstage abgezogen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da Berufsschule und IHK 2 unterschiedliche Institutionen sind, ja.

Wenn Du komplett sicher gehen willst, rufst Du morgen Deine IHK an und fragst Deinen Zuständigen Sachbearbeiter dort, und lässt Dir diese Aussage am besten schriftlich geben, dann hast Du direkt etwas in der Hand.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok... ich habe ja nicht vor, weiter zu fehlen, aber krank sein hat man wohl nicht in der Hand :( - Im Bestfall waren das meine einzigen 14 Tage in den 3 bzw. 2.5 Jahren. Es kann aber nicht passieren, dass ich dann im September nicht ins 2. Lehrjahr komme?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt kein Sitzenbleiben in der Berufsschule. Was es zu beachten gibt, bei mir in Bayern musste ich einen Berufsschuldurchschnitt von 2.5 oder besser haben, damit die IHK Niederbayern mir das vorzeitige Ablegen der Abschlussprüfung genehmigt hat.

Wie gesagt einfach mal selber nachfragen, wie die Regelungen bei Dir sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, erstmal danke hierfür. Ich habe gerade eine E-Mail an die IHK geschrieben und nach dem Sachverhalt gefragt. Werde dann auch hier die Antwort posten, falls erwünscht. Bzgl. meines Ausbilders, mein Betrieb lässt sich hier sehr von der BS leiten bzw. unter Druck setzen, da ich mir das aber nicht vorstellen konnte, habe ich hier nachgefragt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, das steht natürlich völlig außer Frage... allerdings könnte ich die Ausbildung nun auch gleich sein lassen, wenn ich jetzt schon weiß, dass ich nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werde. Daher finde ich das ganze ein bisschen überzogen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns in der Berufsschule wird das so gehandhabt, dass man die Tage nachholen muss, wenn man vom Betrieb entschuldigt war, oder wegen sonst irgendwas (außer Krankheit) nicht anwesend war...

Dass man nicht zugelassen wird, kenne ich bis jetzt nur von Ausbildungen, die REIN schulisch sind...und da reichen 14 Tage nicht...

Solang du an allen Tagen entschuldigt warst, dürfte das alles kein Problem sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns in der Berufsschule wird das so gehandhabt, dass man die Tage nachholen muss, wenn man vom Betrieb entschuldigt war, oder wegen sonst irgendwas (außer Krankheit) nicht anwesend war...

Dass man nicht zugelassen wird, kenne ich bis jetzt nur von Ausbildungen, die REIN schulisch sind...und da reichen 14 Tage nicht...

Solang du an allen Tagen entschuldigt warst, dürfte das alles kein Problem sein.

Ja das hätte meine Schule auch gern gehabt... Ich hab nicht einen Tag nachgeholt im Endeffekt, da sie mir die 180km Fahrt dann wohl doch nicht sponsorn wollten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schwachsinn, mein ehemaliger Wiso Lehrer meinte auch das bei insgesamt 180 Fehlstunden in allen 3 Jahren keine Zulassung für die Abschlussprüfung kommt.

Stimmt nicht,ich habe meine Abschlussprüfung machen können, und das mit ca. 60 Fehltagen in Jahr 1, ca. 90 in Jahr 2 und ca. 120 in Jahr drei ^^

Die wollen einem nur Angst einjagen um dich zum Schulbesuch zu bekehren ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie man 120 Tage/Jahr in der Schule fehlen kann, soviel Schultage hab ich nichtmal...

Wie auch immer, ich habe mich vor kurzem für die Abschlussprüfung (in BW) angemeldet und musste unterschreiben, dass ich nicht mehr als 10% in der Berufsschule gefehlt habe. Ob das jetzt überprüft wird oder nicht, kann ich nicht sagen, aber da es kein großer Aufwand ist, würde ich mal davon ausgehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie kann man so oft fehlen?

vielleicht is er zur falschen berufsschule gegangen?^^

ps: ich kenn auch einen der hats auf 50 tage in den 3 jahren geschafft und hat erst vor kurzem seine prüfung gemacht. mach dir keine sorgen, sprech mit der ihk und dann passt das.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...