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Geschrieben

Hallo Leute!

Habe bei der GA 2 bei der Übersetzung die letzten Zeilen auf das Konzeptpapier geschrieben weil mir der Platz nicht mehr reichte. Denkt ihr das wird bewertet? Habe es auch extra bei der Aufgabe dazu geschrieben.

Was habt ihr eigentlich bei der Aufgabe geschrieben wo man Cloud Anwendungen nennen sollte die im privaten Bereich genutzt werden? Habt ihr da Programme geschrieben wie z.B Dropbox oder die Sachen wie z.B. Software as a Service?

Geschrieben
[...]Habe bei der GA 2 bei der Übersetzung die letzten Zeilen auf das Konzeptpapier geschrieben weil mir der Platz nicht mehr reichte. Denkt ihr das wird bewertet? Habe es auch extra bei der Aufgabe dazu geschrieben.[...]
Das ist leider schlecht!

Nr. 11 der Bearbeitungshinweise: Für Nebenrechnungen/Hilfsaufzeichnungen können Sie das im Aufgabensatz enthaltene Konzeptpapier verwenden. Dieses muss vor der Bearbeitung der Aufgaben herausgetrennt werden. Bewertet werden jedoch nur Ihre Eintrageungen im Aufgabensatz.

Bei Cloudanwendungen im priv. Bereich habe ich Dropbox und Kalendersynchronisation zwischen mobilen Endgeräten.

Geschrieben
Das ist leider schlecht!

Nr. 11 der Bearbeitungshinweise: Für Nebenrechnungen/Hilfsaufzeichnungen können Sie das im Aufgabensatz enthaltene Konzeptpapier verwenden. Dieses muss vor der Bearbeitung der Aufgaben herausgetrennt werden. Bewertet werden jedoch nur Ihre Eintrageungen im Aufgabensatz.

Ja das habe ich auch gelesen. Unsere Prüfungsaufsicht sagte jedoch ausdrücklich wir sollen den Namen drauf schreiben und mit abgeben. Ich hoffe das zählt trotzdem. Wo hätte ich es auch sonst hinschreiben sollen?

@ cornillius: Mist ich habe aus unerklärlichen Gründen Software as a Service geschrieben :/ Wie viele Punkte gabs da?

Geschrieben
Wo hätte ich es auch sonst hinschreiben sollen?

Ich hab neue Zeilen mit Verweis auf die nächste Seite gemacht und dort weitergeschrieben.

Mein Lehrer aus dem PA sagt:

Eintragungen auf dem Konzeptpapier werden grundsätzlich zu 100% nicht bewertet. Von keiner IHK.

Geschrieben
Jo, wobei ich hab z.B. die Beispieldaten weggelassen... War in den vorherigen AP's auch nie in den Lösungen.

Und PK nicht unterstrichen bzw. FK kursiv, sondern halt als (PK) und (FK) gekennzeichnet, wie es in der Aufgabenstellung stand ;)

Ging mir ja nur darum, dass man sieht, dass man keine Relationen zwischen den Tabellen einzeichnen musste ^^

Geschrieben
Eintragungen auf dem Konzeptpapier werden grundsätzlich zu 100% nicht bewertet. Von keiner IHK.

Unser Lehrer hat gemeint, es wird bewertet, sofern der Name des Prüflings draufsteht. Er hat uns auch dazu angehalten, auf jeden Fall den Namen aufs Konzeptpapier zu schreiben, da man dann evtl noch Punkte über Rechenwege etc. rausholen kann.

Geschrieben
Ging mir ja nur darum, dass man sieht, dass man keine Relationen zwischen den Tabellen einzeichnen musste ^^

Okay, Chrissi: Man musste keine Relationen einzeichnen :)

Geschrieben
Ich hab neue Zeilen mit Verweis auf die nächste Seite gemacht und dort weitergeschrieben.

Mein Lehrer aus dem PA sagt:

Unser Aufseher meinte, dass es doch gewertet werden würde (wenn man bei einem netten Korrekteur landet)

Geschrieben
Unser Aufseher meinte, dass es doch gewertet werden würde (wenn man bei einem netten Korrekteur landet)

Wird wahrscheinlich ein weiteres IHK-Rätsel bleiben :P Meine Auffassung: Es heißt nicht umsonst Konzeptpapier

Geschrieben
Wird wahrscheinlich ein weiteres IHK-Rätsel bleiben :P Meine Auffassung: Es heißt nicht umsonst Konzeptpapier

Ich weiß, aber er hat uns ebenfalls, wie oben einer meiner Vorposter, dazu angehalten, unseren Namen drauf zu schreiben

Geschrieben

Hallo Leute,

Falls man nicht besteht!

Muss ich weiter arbeiten?

Es ist nicht zwingend erforderlich, die Ausbildung zu verlängern. Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, endet die Ausbildung mit dem Datum, welches im Ausbildungsvertrag steht. Nachdem sich für die Nachprüfung angemeldet wurde, kann die Zeit bis zum Prüfungstermin auch anders genutzt werden. Ratsam ist das jedoch nicht. Zum einen ist man dann offiziell kein Azubi mehr und erhält demnach weder Ausbildungsvergütung, noch Kindergeld. Aber auch in Hinblick auf die erneute Prüfungsvorbereitung, denn es gibt keinerlei Unterstützung von Lehrern und Ausbildern.

Quelle:

Tipps für die Ausbildungs Nachprüfung | Ausbildung.net

Nun Meine Frage:

Muss man dann dennoch eine Projektarbeit abgeben und nochmals ein Fachgespräch führen?!?!

Oder muss man NUR die IHK Prüfungsaufgaben wiederholen?

Grüße

Froschfrau

Geschrieben (bearbeitet)
Nun Meine Frage:

Muss man dann dennoch eine Projektarbeit abgeben und nochmals ein Fachgespräch führen?!?!

Oder muss man NUR die IHK Prüfungsaufgaben wiederholen?

Schau Dir Deine Gesetze an... Die Prüfung besteht aus 2 Teilen, wurde von Akku glaube ich auch entsprechend schon zitiert, Du brauchst BEIDE Teile für den Abschluss, sprich sowohl schriftliche Prüfungen, als auch Projekt.

Tante Edith sagt: Wenn Du Projektarbeit und Fachgespräch natürlich bestehst, brauchst Du diese nicht wiederholen, sondern dann nur den entsprechenden schriftlichen Teil.

Bearbeitet von Wuwu
Geschrieben

Sie lügt mich mit Sicherheit nicht an - bei uns, IHK Pfalz, wurden die Prüfungen gestern, heute und morgen korrigiert vom PA. Werde wohl früh im Stapel gelegen haben. ;)

Prozentwerte habe ich allerdings noch nicht.

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