Rudi888 Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 @weltsieger Der Azubi geht nicht zum Gericht das kann er zwar aber die schicken ihn zum Anwalt Der erste weg eines Azubi bei Prob. mit der Ausbildungsfirma ist immer die IHK oder Hanwerkskammer Zitieren
weltsieger Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 wo stehtn das? ... ich habs leider noch nirgends genau gefunden. Zitieren
Rudi888 Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 @DerWendler Nein der Allgemeine Beitragssatz ist das was die Krankenkasse insgesamt haben möchte. Also -0,9 /2 AN+0,9. @weltsieger Klar nimmt man den angegebenen Beitragssatz ich wollte nur die Tabelle von einer Krankenkasse zeigen wie die das aufteilen Zitieren
Rudi888 Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 @weltsieger kann ich dir nicht sagen wo das steht. Ich habe das in meinen Unterlagen zum AdA Schein Zitieren
Rudi888 Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 @weltsieger hier habe ich was Was tun bei Streitigkeiten während der Ausbildung? Bei der Industrie- und Handelskammer Hannover besteht gemäß Â§ 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden. Dieser Schlichtungsausschuss kann nur Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen verhandeln, bzw. wenn es Streitigkeiten um deren Beendigung gibt. Die Verhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Der Schlichtungsausschuss wird auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden tätig. Der Antrag sollte in schriftlicher Form eingereicht und begründet werden. Er kann jedoch auch bei der Geschäftsstelle mündlich zu Protokoll gegeben werden. Eine Streitigkeit soll erst vor den Schlichtungsausschuss getragen werden, wenn die Bemühungen der Vertragspartner, selbst zu einer Verständigung zu kommen, ohne Erfolg geblieben sind. In der Verhandlung strebt der Schlichtungsausschuss die gütliche Einigung (Vergleich) der Vertragspartner an. Ist diese nicht möglich, hat der Schlichtungsausschuss einen Spruch zu fällen. Dieser Spruch wird nur dann wirksam, wenn er innerhalb einer Woche von den Vertragspartnern schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle anerkannt wird. Erfolgt keine Anerkennung, so kann binnen zwei Wochen nach Zustellung des Spruches Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Erscheint ein Vertragspartner nicht zum Verhandlungstermin, so kann der Schlichtungsausschuss einen Säumnisspruch fällen. Die Beteiligten erhalten eine Niederschrift über das Ergebnis der Verhandlung. Die Anwesenheit des Ausbildenden und des Auszubildenden sowie dessen gesetzlichen Vertreters ist in der Regel erforderlich. Sie können die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss selbst führen oder sich vertreten lassen. Eine Vertretung durch Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern ist zulässig, wenn diese Personen kraft Satzung oder Vollmacht befugt sind. Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist nicht öffentlich. Das Verfahren ist gebührenfrei. Jeder Vertragspartner trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst. Zeugen und Sachverständige sind von demjenigen zu entschädigen, der sie zum Beweis seiner Behauptung angeboten hat. Zitieren
weltsieger Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 (bearbeitet) och menno, Danke ... mist, hab ich wohl doch falsch *Arg Wegen der Bepunktung: Ist es nicht so, dass alle Aufgaben gleichviele Punkte haben, dh. 100 pt / 25 Aufgaben = 4 Pt / Aufgabe? Ggf. gibts teilweise noch Teilpunkte aber ansonsten? Bearbeitet 9. Mai 2012 von weltsieger Zitieren
Rudi888 Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 Ich glaube für die frage gab es 2 PT wenn jemand die Aufgaben für mich hätte würde ich mich über eine PN freuen Zitieren
weltsieger Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 bei den Aufgaben stehen keine Punkte dran, nur auf dem Deckblatt steht dass gesamt 100 pt gibt einer aus meiner Berufsschul-klasse überlegt, ob er deshalb einspruch für die Wertung der Prüfung einlegt, weil er erstens nicht so gutes Ergebnis hat und zweitens es vorschrift ist, dass die Punkte dran stehen müssen Zitieren
Meckenheimer Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 Im schlimmsten Fall wird die GA3 bei ihr nicht gewertet . Oo Die Prüfer werden ja nicht hinrennen und ihr das Buch aus den händen reißen. Zitieren
weltsieger Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 Im schlimmsten Fall wird die GA3 bei ihr nicht gewertet . Oo Die Prüfer werden ja nicht hinrennen und ihr das Buch aus den händen reißen. worauf beziehst du dich? ... wenn jemand im WiSo teil das buch benutzt hat, wird er denke ich mit 0 pt ... durchgefallen wegen betrugsversuch bestraft. Zitieren
Rudi888 Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 Aufgabe 7 ist antwort 1 Der Betriebliche Ausbildungsplan enthält die Ausbildung in Fremdbetrieben Zitieren
Rudi888 Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 Danke für die Unterlagen und ein großer dank an yatane für die erstellung der Tabelle Nach duchsicht habe ich 4 Aufgaben die falsch sein könnten Zitieren
tTt Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 (bearbeitet) ich hab nen paar interessante Fakten gesehn: WiSo Winter 2010: Aufgabe 20 war bei uns Aufgabe 21b ^^ Lösung: 04 ist richtig!!! 21a: Lösung: 06 Beleg: Lösung Zu Aufgabe 12: Es darf immer mehr gezahlt werden als tariflich festgelegt, ist ja keine Benachteiligung des Arbeitnehmers! Und Bei Einstellungen muss der Betriebsrat zustimmen!!! War bei mir ja auch so. Meine Feste Zusage gabs erst nach Zustimmung des Betriebsrates Google lieferte schnell die Antwort 2 | 3 richtig Gruß Bearbeitet 9. Mai 2012 von tTt Zitieren
BloodyNL Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 SO hier mal meine Antworten 1.) 1|6 2.) 2|5 3.) 2 4.) 1|3|2|6|4|7|5 5.) 1|3|6 6.) 4 7.) 3 8.) 3|4 9.) 2|3|5 10.) 5 11.) 2|3|5 12.) 2|4 13.) 5 14.a) 5 14. 18 15.) 2|4 16.) 665,25€ 17.) 4 18.) 02|06|07|08 19.) 4 20.) 4 21.) 06|04|08|09 22.) 1|3 23.a) 1|3|9 23. 6|7|8 23.c) 2|4|5 24.) 1 25.) 4 Zitieren
Gast Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 Aufgabe 7 ist antwort 1 Der Betriebliche Ausbildungsplan enthält die Ausbildung in Fremdbetrieben Gilt das nicht nur für Praktikas in Fremdbetrieben? Ich bin für die 3 (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse:Unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags ist die Eintragung vom Ausbildenden unter Beifügung einer Vertragsniederschrift zu beantragen. Entsprechendes gilt bei Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte. Zitieren
MySQL-Bastler Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 Ich schließ mich mal mit meinen Ergebnissen an. 1.) 2, 6 2.) 4, 6 3.) 2 4.) 1, 3, 2, 6, 4, 7, 5 5.) 1, 3, 6 6.) 3 7.) 3 8.) 3, 4 9.) 2, 3, 5 10.) 5 11.) 2, 3, 5 12.) 2, 6 13.) 5 14a) 5 14b) 18 15.) 1, 4 16.) 638,25 (ohne KV Zusatzbeitrag - nicht überall nötig) 17.) 4 18.) 02, 06, 07, 08 19.) 4 20.) 4 21.) 06, 04, 08, 09 22.) 1, 3 23.) 9,8,2 | 1,6,7 | 3,4,5 24.) 1 25.) 4 Zitieren
Gast Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 (bearbeitet) ich hab nen paar interessante Fakten gesehn: WiSo Winter 2010: Aufgabe 20 war bei uns Aufgabe 21b ^^ Lösung: 04 ist richtig!!! Zu Aufgabe 12: Es darf immer mehr gezahlt werden als tariflich festgelegt, ist ja keine Benachteiligung des Arbeitnehmers! Und Bei Einstellungen muss der Betriebsrat zustimmen!!! War bei mir ja auch so. Meine Feste Zusage gabs erst nach Zustimmung des Betriebsrates Google lieferte schnell die Antwort 2 | 3 richtig Gruß Zur Aufgabe 21: b ist Nicht schalten: nur 4! kam auch schon öfters dran und tabellenbuch sagt das gleiche. Zur Aufgabe 12: Die kam schon mehrfach dran (z.B: 2006 W Aufgabe 6) oft mit nur einer der beiden Antworten als Anteortmöglichkeit und die Lösungen waren immer: - mehr zahlen als tariflich vereinbart ist OK - muss schriftlich festgelegt sein (spätestens nach 4 Wochen) in unserem Fall 2+4 Sorry Bearbeitet 9. Mai 2012 von Guerreiro84 Zitieren
reiga Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 bei den Aufgaben stehen keine Punkte dran, nur auf dem Deckblatt steht dass gesamt 100 pt gibt einer aus meiner Berufsschul-klasse überlegt, ob er deshalb einspruch für die Wertung der Prüfung einlegt, weil er erstens nicht so gutes Ergebnis hat und zweitens es vorschrift ist, dass die Punkte dran stehen müssen selten so ein schwachsinn gelesen, der soll sich mal die letzten prüfungen anschauen. Zitieren
Rudi888 Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 da hast du mal recht Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend in schriftform vorliegen. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag begründet grundsätzlich ein wirksames Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag kann auch durch konkludentes Verhalten zu Stande kommen. Der Abschluss von Arbeitsverträgen ist mithin formfrei möglich. Eine abweichende Regelung beinhaltet § 14 IV TzBfG für befristete Arbeitsverhältnisse. Hiernach bedarf der Arbeitsvertrag der Schriftform. Ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis führt allerdings nicht die unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zu Folge, vielmehr bestimmt § 16 Satz 1 TzBfG, dass im Falle der Nichteinhaltung der Schriftform ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Zitieren
yatane Geschrieben 9. Mai 2012 Autor Geschrieben 9. Mai 2012 Soo.. da 2 Leute noch ihre Lösungen gepostet haben: I<ch füg das morgen ein . Zitieren
weltsieger Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 (bearbeitet) Meine Lösungen ... 1) 2 | 6 2) 2 | 6 3) 2 4) 1 | 4 | 2 | 6 | 3 | 7 | 5 5) 1 | 6 | 8 6) 2 7) 1 8) 4 | 5 9) 2 | 3 | 5 10) 1 11) 2 | 3 | 5 12) 2 | 4 13) 2 14) 5 | 18 15) 1 | 4 16) 665,25 17) 4 18) 02 | 06 | 07 | 08 19) 4 20) 4 21) 07 | 04 | 08 | 09 ** 22) 1 | 3 23) a) 1 | 8 | 9 2 | 6 | 7 c) 3 | 4 | 5 24) 1 25) 4 Das sind die von einem Mitschüler 1) 2 | 6 2) 3 | 4 3) 4 4) 1 | 3 | 2 | 6 | 4 | 7 | 5 5) 1 | 6 | 8 6) 5 7) 3 8) 3 | 4 9) 2 | 3 | 5 10) 5 11) 2 | 3 | 5 12) 2 | 4 13) 5 14) 5 | 18 15| 2 | 5 16) 806,25 17) 2 18) 02 | 06 | 07 | 08 19) 4 20) 4 21) 06 | 04 | 08 | 09 22) 3 | 1 23) 1 8 9 | 4 6 9 | 2 3 5 24) 1 25) 4 Bearbeitet 9. Mai 2012 von weltsieger Zitieren
Knoobie Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 (bearbeitet) Guten Abend, könnte mir jemand die Aufgaben der Prüfung zukommen lassen? Ich würde sie gerne mal mit meinem Ausbilder / Betrieb durchsprechen. Ich würde mich sehr über eine PM freuen. Mit freundlichen Grüßen Knoobie Edit: Wiso erhalten - Vielen Dank dafür! Bearbeitet 9. Mai 2012 von Knoobie Zitieren
weltsieger Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 Ich würde von den anderen Prüfungsteilen zugerne auch die Aufgaben noch haben ;( Zitieren
DerKaiser Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 wie wird denn z.Bsp. die 23. bewertet, wenn man z.Bsp 3 richtig zugeordnet hat. gibts dann 1,333 von 4 Punkte, wird das noch gerundet, oder 0? Zitieren
Sailor Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 in meiner Glaskugel sehe ich bei Aufgabe 23 eine Teilbewertung, da vor einem Jahr jede Aufgabe mit Teilaufgaben entsprechend auch mit Teilpunkten versorgt wurde. Zitieren
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