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Geschrieben
@yatane weil er imo nicht Teil der Betriebsversammlung ist

Die Geschäftsführung muss doch über die aktuellen Bilanzen informieren (lt. IT-Handbuch)... Dazu muss er ja erstmal da sein :P

Habe für GF und Azubis gestimmt

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Geschrieben
Die Geschäftsführung muss doch über die aktuellen Bilanzen informieren (lt. IT-Handbuch)... Dazu muss er ja erstmal da sein :P

Habe für GF und Azubis gestimmt

Es geht in der Frage ja aber nicht darum, wer anwesend sein muss, sondern wer stimmberechtigt ist.

Geschrieben

So siehts bei mir aus:

1.)2|3

2.)4|6

3.)2

4.)1|3|2|6|4|7|5

5.)1|3|6

6.)1

7.)4

8.)3|6

9.)2|3|5

10.)5

11.)2|3|5

12.)2|4

13.)5

14.a)5

14.b)18

15.)2|5

16.)638,25

17.)4

18.)02|06|07|08

19.)4

20.)4

21.)07|04|08|09

22.)2|3

23.a)6|2|8

23.b)1|7|9

23.c)3|4|5

24.)1

25.)4

Geschrieben

KV 14,6 = (14,6 - 0,9) /2 +0,9 = 7,75% = 232,50

PV 1,95 = 1,95/2 = 0,975% = 29,25

RV 19,5 = 19,5/2 = 9,75% = 292,50

AV 6,5 = 6,5/2 = 3,25% = 97,50

------------

= 651,75

Von der KV müssen die 0,9 erst abgezogen werden dann durch 2 und die 0,9 wieder rauf diese standen dann auch noch in der Auflistung. Die habe ich dann aber weg gelassen da ich sie in die KV ja schon einbezogen habe.:D

Geschrieben

@ Rudi888: Warum Subtrahierst du vom "Allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung" den "gesetzlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung". Der allgemeine Satz Beitragssatz wird ja zwischen AG und AN 50:50 aufgeteilt. Der An zahlt zusätzlich dazu 0,9 %.

Geschrieben
Wen fragst du eigentlich, wenn ich mal fragen darf :D

Meinen Stiefvater :D

Der meinte das Mitarbeiter abstimmen, da es eine Betriebsversammlung ist können nur die Mitarbeiter der Firma abstimmen. Die Geschäftsleitung hat ja den Antrag gemacht weswegen es jetzt die Versammlung gibt was heißt das die Leitung nicht abstimmen kann. Geschwerkschaftsvertreter kommen auch nicht infrage da sie nicht in der Firma angestellt sind und der Plan des Zusammenschlusses wird erst nach der Betriebsversammlung an das Kartellamt weitergegeben was Nummer 6 auch sinnlos macht.

Geschrieben

nein der allgemeine beitrag ist der beitrag der gesamt gezahlt werden muss also die 14,6

der Arbeitnehmer soll aber einen 0,9% höheren anteil tragen also werden vom beitrag erst die 0,9 abgezogen dann der rest duch 2 geteilt und für den Arbeitnehmer die 0,9 wieder rauf

Geschrieben

Azubis macht sinn aber auch wieder nicht diese müssen volljährig sein. und die geschäftsführung hat doch auch stimmenanteile. Mitarbeiter ob nun in der Gewerkschaft oder nicht haben auch stimmrecht ??????

Geschrieben
Azubis macht sinn aber auch wieder nicht diese müssen volljährig sein. und die geschäftsführung hat doch auch stimmenanteile. Mitarbeiter ob nun in der Gewerkschaft oder nicht haben auch stimmrecht ??????

Haben sie ja auch, da steht ja angestellte gewerkschaftsmitglieder. AAABER der Hauptamtliche Gewerkschaftsvertreter doch nicht, da steht ja nicht ob er angestellt ist oder nicht..

Geschrieben

@DerWendler

so habe noch mal geschaut wie aus der liste zu sehen sind ist im Allgemeinen Beitrag zur KV schon die 0,9% enthalten die mann dann so wie ich angegeben habe rausrechnen muss.

Krankenversicherung 2009 (1. Halbjahr) 2009 (2. Halbjahr) 2010 2011 2012

allgemeiner einheitlicher Beitragssatz 15,5% 14,9% 14,9% 15,5% 15,5%

Arbeitnehmerbeitrag 8,2% 7,9% 7,9% 8,2% 8,2%

Arbeitgeberbeitrag 7,3% 7,0% 7,0% 7,3% 7,3%

Geschrieben
@DerWendler

so habe noch mal geschaut wie aus der liste zu sehen sind ist im Allgemeinen Beitrag zur KV schon die 0,9% enthalten die mann dann so wie ich angegeben habe rausrechnen muss.

Krankenversicherung 2009 (1. Halbjahr) 2009 (2. Halbjahr) 2010 2011 2012

allgemeiner einheitlicher Beitragssatz 15,5% 14,9% 14,9% 15,5% 15,5%

Arbeitnehmerbeitrag 8,2% 7,9% 7,9% 8,2% 8,2%

Arbeitgeberbeitrag 7,3% 7,0% 7,0% 7,3% 7,3%

Hm ja aber in den 15,5 % stecken doch der AN-Anteil + der zusätzliche AN-Anteil von 0,9 % und der AG-Anteil drin.

D.h. 15,5 % = 7,3 (AN) + 0,9 (AN-Zusatz) + 7,3 (AG)

Und in der Aufgabenstellung hieß es "Allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung: 14,6 %". Heißt das dann nicht, dass hier nur die 7,3 % von AG und 7,3 % von AN enthalten sind?

Geschrieben (bearbeitet)

wie kommt ihr bei 13. auf 5? ... ich bin der Meinung, dass es das Arbeitsgeicht (2) ist. ... hab leider aber noch kein Nachweis gefunden, weder für das eine noch das andere.

was die echten Beitragssätze sind, ist egal, wir sollten ja die angegebenen nehmen:

14,6 => hälfte/hälfte

0,9 => AN

== 8,2 für AN

Bearbeitet von weltsieger
Geschrieben

@DerWendler

Nein im Allgemeinen Beitragssatz sind die 0,9% enthalten das heißt die Krankenkasse bekommt insgesamt 14,6%.

das ergibt eine Arbeitgeberanteil von 6,85% + einem Arbeitnehmeranteil von 7,75 zusammen sind das wieder die 14,6%

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