Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
die frage nach den Gehaltsvorstellungen ist eine Standardfrage, die auf jedenfall auch gestellt werden darf!

Ja dürfen schon aber ich dachte man muss nicht antworten.. keine ahnung warum. Es geht ja darum was nicht gestellt werden darf ODER nicht beantwortet werden muss.

  • Antworten 246
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

Geschrieben

Habe jetzt nochmal eine andere offizielle IHK Seite raus gesucht:

Fragerecht des Arbeitgebers bei Vorstellungsgesprächen - IHK Hochrhein-Bodensee

3. Welche Fragen darf ein Arbeitgeber nicht stellen?

Grundsätzlich unzulässig sind Fragen, die den absolut geschützten Bereich der Privatsphäre betreffen, wie z.B. Fragen nach dem Bestand einer Ehe oder Partnerschaft, einer Eheschließung in absehbarer Zeit, der Familienplanung, einer Gewerkschaftszugehörigkeit, der religiösen oder politischen Anschauung, nach genetischen Veranlagungen. Die Frage nach den Vermögensverhältnissen ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich bei dem künftigen Arbeitsplatz um eine besondere Vertrauensstellung oder um eine Führungsposition. Auch ist die Frage nach einer Schwangerschaft nach neuester Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich unzulässig.

Die Frage nach dem Lebensalter sollte vor dem Hintergrund des AGG sicherheitshalber vermieden werden, zumal sich aus Lebenslauf und Aussehen das ungefähre Alter herleiten lässt. Insofern reicht es aus, erst nach Einstellung nach den genauen Daten zu fragen. Dann ist es in jedem Fall zulässig und auch erforderlich.

Also doch, für mich scheint 4 ziemlich sicher richtig zu sein, also nicht gefragt werden zu dürfen :-)

Geschrieben (bearbeitet)
Hmm ich weiß nicht warum sich in mein Kopf gebrannt hat das man bei der frage nach dem gehalt keine antwort geben muss..

Die Frage ist doch auch Grundlage von Gehaltsverhandlungen. Daher ist sie definitiv erlaubt.

Zu der Diskussion:

Wir haben da mal mit unserem Wirtschaftslehrer drüber gesprochen und er meinte auch, dass sie nicht nach Vorstrafen fragen dürfen. Meine Mitazubine und ich haben uns nur angeguckt und ihn dann gefragt, warum unser AG denn dann ein Führungszeugnis von uns haben wollte. Seine Antwort war, dass es im ÖD etwas anderes ist und man das dort wissen muss.

Bearbeitet von r26t01
Geschrieben
Die Frage ist doch auch Grundlage von Gehaltsverhandlungen. Daher ist sie definitiv erlaubt.

Und nochmal:Ja dürfen schon aber ich dachte man muss nicht antworten.. keine ahnung warum. Es geht ja darum was nicht gestellt werden darf ODER nicht beantwortet werden muss.

:).

Geschrieben
1. Gehalt

2. Vorstrafen

3. Gewerkschaft

4. Ehe

5. Religion

6. Abschluss

7. Schichtarbeit

Also wenn du mehrere Texte hast die das nachweisen und die IHK die 4 nicht gelten lässt (neben den anderen) dann kannst du das glaube ich anfechten. Musst das halt beweisen können, aber wir haben jetzt mittlerweile mehrere Quellen die besagen das nach 4 nicht gefragt werden darf aber nach 2 schon. Bzw. bei anderen Quellen darf 2 auch nicht gefragt werden..

Geschrieben

Gibt es bei den Fragen vl. auch nen Unterschied zwischen freier Wirtschaft und öffentlichem Dienst? Das ist das einzige, was mir diesen Widerspruch erklären würde

Geschrieben

Also was ich noch als Ergänzung zu Ehe gefunden habe, ist, dass es da wohl auch Ausnahmen gibt,

wenn es sich z.B. um einen Betrieb mit streng katholischen Hintergrund handelt und dort die Scheidung

"verboten" ist, darf unter diesem Aspekt wohl der eheliche Hintergrund erfragt werden... Aber das ist

dann ja eigentlich eher ein Sonderfall und (sollte) nicht Basis für die Antwort sein ;-)

Geschrieben

im ÖD unterschreibt man bei der Einstellung u.a., dass man schuldenfrei ist und beantragt ein polizeiliches Führungszeugnis für den Zweck "Einstellung".

Daher passt eigentlich nicht, dass man nichts zu Vorstrafen und Schulden im Gespräch sagen muss.

Geschrieben

aber auch nicht öffentliche Verlangen bei einstellung teilweise auch ein Polizeiliches Führungszeugnis. Sicherheitsfirma zb.

Fairer Weise müssten die IHKs sowohl Ehe als auch Vorbestraft als richtig gelten lassen. Aber wie ich mein "Glück" kenne, wird nur Vorbestraft zulässig sein ;)

Geschrieben
1. Gehalt

2. Vorstrafen

3. Gewerkschaft

4. Ehe

5. Religion

6. Abschluss

7. Schichtarbeit

Die Frage gab es schon einmal in der Winter 08 Prüfung. Dort waren die richtigen Antworten:

- vorbestraft

- religion

- gewerkschaft

Wobei die Antworten sehr strittig sind. Zum Beispiel darf ein LKW Fahrer über seine Ladendiebstahl- Vergangenheit schweigen, darf aber fahrlässige Verkehrsdelikte nicht verschweigen..

Geschrieben (bearbeitet)
Neben der Teilnahme an Vorlesungen/Vorträgen und Seminaren zählen zur Weiterbildung auch:

Fernunterricht

computergestütztes Lernen

Training on the job (Fortbildung am angestammten Arbeitsplatz in einem Unternehmen)

Training near-the-job (Fortbildungsmaßnahmen im Unternehmen, aber nicht am bisherigen Arbeitsplatz)

Training off the Job (Weiterbildung, die außerhalb eines Unternehmens stattfindet)

selbstorganisiertes Lernen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Weiterbildung

Damit fallen Antwort 6 (Seminar) und 5 (Fernunterricht) raus

Antwort 1 und 3 sind "Ausbildung" (Ausbildung & Studium)

Also bleiben 2 (Überbetrieblicher Lehrgang) und 4 (Lehrgang mit IHK Abschlussprüfung) übrig.

Ich habe 4 und 6

Definitiv ne gemeine Aufgabe, woher soll ein IT Azubi das in dieser präzision wissen?

Bleibt noch die Aufgabe 15 (Betriebsversammlung bzgl. Zusammenschluss mit der KG) - für mich auch ziemlich unklar was die genau haben wollten. Ich hab Geschäftsführer und Betriebsräte der Scholl KG. War aber mehr oder minder geraten.

Bearbeitet von PeaTTi
Quelle berichtigt
Geschrieben

Hallo Leute!

Also nach der Ehe darf auf alle Fälle gefragt werden, schon alleine wegen den Steuerklassen!?

Ich denke auch nicht, das es bei WISO Folgefehler geben wird, da ja der Bogen von einer Maschine ausgewertet wird?

Oder bin ich da falsch informiert?

Geschrieben

Ich bin bei 2 auch von 4 und 6 ausgegangen, allerdings mit anderer Überlegung.

Ich habe mir gedacht, eine Fortbildung ist nur tatsächlich eine Fortbildung, wenn

sie sich auf die aktuelle Situation bezieht. Und für mich als Bestätigung genommen,

dass bei jedem Beispiel ein konkreter Beruf dabei steht. Nach Ausschlussverfahren:

1. Neueinsteiger -> keine Fortbildung, da keine Basis -> Ausbildung

2. Wie 1 - noch Azubi, also "noch" ohne Ausbildung -> keine Fortbildung, da keine Basis

3. IT-Systemkaufmann und Sozialpädagogik haben nix miteinander zu tun -> keine Fortbildung

4. IT-System-Elektroniker -> IT-Professional -> Fortbildung, da es sich auf vorhandene Ausbildung bezieht

soweit so gut - dann hab ich noch zwischen 5 und 6 überlegen müssen. Hab dann damit für mich argumentiert,

dass Englisch zwar immer schön und gut ist, aber keine wirkliche Erweiterung des vorhandenen, berufsbezogenen

Wissens ist - das Arbeitsrecht für ein Betriebsratmitglied allerdings schon - nur ist "Betriebsratmitglied" ja eben

auch nicht unbedingt ein "Beruf", weshalb es mehr so eine Bauchentscheidung zwischen 5 und 6 war...

Wiki dazu:

Nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zielt eine Fortbildung auf jene Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Sie sollen erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Es wird unterschieden zwischen

Erhaltungsfortbildung,

Erweiterungsfortbildung,

Anpassungsfortbildung und

Aufstiegsfortbildung.

Die durch die Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (meist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern), durchführen. Einige Fortbildungen sind durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen, die von den zuständigen Bundesministerien erlassen werden, geregelt.

Geschrieben

Wegen Frage 11 (was darf nicht gefragt werden):

Es waren in den alten Aufgaben immer die Lösungen:

- vorbestraft

- Mitglied Gewerkschaft

- Religionsgemeinschaft

die Frage kam schon öfters und diese 3 waren immer die Lösungen.

Geschrieben
Nun mische ich mal dazwischen ^^

Da mir diese Excel Liste irgendwie zu unübersichtlich war hab ich mal die Antworten hier aus dem Forum ausgewertet - einfach nach "Schwarmintelligenz" Also was die meisten genommen haben wird schon richtig sein.

Danach wären die Lösungen so:

1) 2 | 6

Schulung zu neuem Programm am Arbeitsplatz mit Zertifikatsprüfung:

Anpassungsfortbildung, Inhouse-Schulung

2) 4 | 2 oder 5 oder 6 (4 ist sicher, 2,5,6 haben gleichwenig Stimmen)

Was ist eine Fortbildung:

Systemelektroniker - IHK Lehrgang "IT-Professional"

und einer der drei:

- Azubi - Überbetrieblicher Lehrgang "Kaufmännischer Schriftverkehr"

- Informatikkauffrau - Fernlehrgang "Technisches Englisch"

- Betriebratsmitglied - ver.di Seminar "Einführung in das Arbeitrecht"

3) 2

Berufliche Flexibilität:

Fähigkeit sich wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen

4) 1 | 3 | 2 | 6 | 4 | 7 | 5

Bewerbungsablauf:

Bwerbungsunterlagen sammeln (1) - sichten und auswerten (2) - Bewerber einladen (3) - Assessment Center (4) - Entscheidung (5) - Arbeitsvertrag (6) - Ausbildung bei IHK eintragen (7)

5) 1 | 3 | 6

Angaben im Ausbildungsvertrag:

Probezeit, tägliche Ausbildungszeit, Ausbildungsvergütung

6) 3

Ordnungsmittel der Berufsausbildung:

Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz

7) 3

Wo wird eine externe Ausbildung dokumentiert:

IHK-Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse

8) 3 | 4

Vorschriften zur Einrichtung des PC-Arbeitsplatzes:

Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Arbeitsstättenverordnung

9) 2 | 3 | 5

Pflichten des Azubis:

Ausbildungsnachweis, Nebentätigkeiten im Wettbewerb mit der Ausbildungsstätte genehmigen lassen, Berufsschulunterricht

10) 5

Neue Stellen besetzen:

Darf keinen Vertrag schließen, der schlechter ist als ein gültiger Tarivvertrag

11) 2 | 3 | 5

Was darf man Bewerber nicht fragen:

Vorbestraft, Gewerkschaftsmitglied, Religion

12) 2 | 4

Unbefristeter Arbeitsvertrag:

Darf höheres Entgelt als Tariflohn haben, muss schriftlich abgeschlossen werden

13) 5

Azubi bekommt kein Geld - an welche Stelle wenden:

zuständiger Schlichtungsausschuss - hier der IHK

14) 5 | 18

Betriebsrat ab 5 Arbeitnehmern

Ab 18 in den Betriebsrat wählbar

15) 1 | 4

Wer darf in einer Betriebsversammlung über Vorschläge der Geschäftsführung abstimmen:

Azubis, in DIESEM Unternehmen Angestellte

16) 665,25€

Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung

17) 4

Bruttogehalt über Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung:

Muss nur für Teil des Gehalts Rentenversicherung zahlen

18) 2 | 6 | 7 | 8

Kündigungsschutz für:

Azubis, Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder

19) 4

Weniger Nachfrage:

Nachfragekurve nach links

20) 4

Minimalprinzip:

Alles was man braucht für so wenig Geld wie möglich (günstigstes Angebot annehmen)

21) 6 | 4 | 8 | 9

Vor Öffnen Netzstecker ziehen, Nicht schalten, Mobilfunk verboten, Gefahr durch Batterien

22) 1 | 3

IHK zuständig:

Prüfungszeugnis ausstellen, Eintragung der Ausbildungsverträge

23a) 1 | 8 | 9 (oder 2 statt 9 mit einer Stimme weniger)

Primär: Besamung, Verkauf Kies und Sand, Anbau von Tierfutter

23b) 2 | 6 | 7 (oder 9 statt 2 mit einer Stimme weniger)

Sekundär: Energie- und Wasserversorgung, Bauen, Landmaschinen reparieren

23c) 3 | 4 | 5

Tertiär: Kreisverwaltung, Rechtsanwalt, Krankenhaus

24) 1

Rechtsfähigkeit einer GmbH durch:

Eintragung ins Handelsregister

25) 4

Verkäufermarkt:

hohe Preise

Wer denkt das selbe? ^^

(Darf man das eigentlich so reinstellen? Ist ja nicht abgetippt, sondern frei formuliert...)

Sind bis auf eine Ausnahme genau meine Lösungen.

Habe lediglich bei Aufgabe 7 Antwort 4 geraten, aber es haben hier ja schon einige 3 als richtige Antwort ausgegeben.

Sind denn einige dieser Antworten mittlerweile als falsch "entlarvt" worden?

Habe nicht alle Seiten durchgelesen.

Geschrieben
Wegen Frage 11 (was darf nicht gefragt werden):

Es waren in den alten Aufgaben immer die Lösungen:

- vorbestraft

- Mitglied Gewerkschaft

- Religionsgemeinschaft

die Frage kam schon öfters und diese 3 waren immer die Lösungen.

so schauts aus

^^

Geschrieben

Was mir heute eingefallen ist,ich habe so ca. 3Fragen am Ende nochmal verbessert und das alte angekreuzte durchgestrichen und OBEN drüber die neue Zahl geschrieben...Habe nun den Bogen von der Zwischenprüfung hier liegen und da stand,man sollte es unter dem Kästchen schreiben...Denke das sollte diesesmal auch so gemacht werden und hoffe auf ein Augen zu drücken beim auswerten :)

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...