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Geschrieben (bearbeitet)

Zur Frage 11, da in der Musterlösung jetzt auch 3,4,5 drinsteht.

- 2003 Sommer Aufgabe 4 Exakt die gleiche Frage (gleiche Antworten in der gleichen Reihenfolge wie bei uns) - Antwort: 2,3,5

- 2006 Winter Aufgabe 5 Exakt die gleiche Frage (gleiche Antworten in der gleichen Reihenfolge wie bei uns) - Antwort: 2,3,5

- 2008 Winter Aufgabe 11 Exakt die gleiche Frage (gleiche Antworten in der gleichen Reihenfolge wie bei uns) - Antwort: 2,3,5

Das sind die Lösungen der IHK.

Bei der Suche nach unzulässigen Fragen habe ich nur die Frage nach Planung einer Hochzeit gesehen.

Allerdings gibt es für Vorstrafen und Religionszugehörigkeit auch Ausnahmen.

Hoffe für euch das beides gilt.

Zur Frage 24:

Ist die 1. Kam auch schon öfters vor.

Zu Frage 13:

5 als Azubi ist dein erster Ansprechpartner die IHK erst dann kannst du klagen!

siehe hier Ausbildungsprobleme: Schlichtungsausschuss oder Arbeitsgericht?

Bearbeitet von Guerreiro84
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Geschrieben
Zur Frage 11, da in der Musterlösung jetzt auch 3,4,5 drinsteht.

- 2003 Sommer Aufgabe 4 Exakt die gleiche Frage (gleiche Antworten in der gleichen Reihenfolge wie bei uns) - Antwort: 2,3,5

- 2006 Winter Aufgabe 5 Exakt die gleiche Frage (gleiche Antworten in der gleichen Reihenfolge wie bei uns) - Antwort: 2,3,5

- 2008 Winter Aufgabe 11 Exakt die gleiche Frage (gleiche Antworten in der gleichen Reihenfolge wie bei uns) - Antwort: 2,3,5

Das sind die Lösungen der IHK.

Bei der Suche nach unzulässigen Fragen habe ich nur die Frage nach Planung einer Hochzeit gesehen.

Allerdings gibt es für Vorstrafen und Religionszugehörigkeit auch Ausnahmen.

Hoffe für euch das beides gilt.

Zur Frage 24:

Ist die 1. Kam auch schon öfters vor.

Zu Frage 13:

5 als Azubi ist dein erster Ansprechpartner die IHK erst dann kannst du klagen!

siehe hier Ausbildungsprobleme: Schlichtungsausschuss oder Arbeitsgericht?

Tja, dann wird wohl die IHK das so bewerten obwohl auf ner IHK seite steht das man sowas nicht beantworten muss..

Zu 24 hatte ich auch so.. gut wenn das schonmal dran kam, dann nat+rlich die 1 ;).

bei 13) hab ich auch gleich gedacht..

Okay ich änder das morgen ;).

Geschrieben

Kann jetzt leider nicht mehr editieren:

Die Frage 24 war schon Winter 2009 Aufgabe 6 und Winter 2005 Aufgabe 1 vor

Jeweils die Lösung 1: Eintrag ins Handelsregister.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei Aufgabe 6)

Ist der Rahmenlehrplan nicht für Schulen und der Ausbildungsrahmenplan für das Unternehmen?

Oder ich werf das gerade was total durcheinander

Bearbeitet von r26t01
Geschrieben

Frage 12 ist 2,3. Kam auch sch öfter dran.

Wieso kommt bei Frage 4 das Assessment Center so spät. Hätte da 1 4 2 6 3 7 5

Man wählt die Bewerber aus und schickt sie zum selektieren ins AC.

Gruß

Geschrieben
Frage 12 ist 2,3. Kam auch sch öfter dran.

Wieso kommt bei Frage 4 das Assessment Center so spät. Hätte da 1 4 2 6 3 7 5

Man wählt die Bewerber aus und schickt sie zum selektieren ins AC.

Gruß

Aber der Vertrag muss auch schriftl. vorliegen.

Geschrieben (bearbeitet)
Bei Aufgabe 6)

Ist der Rahmenlehrplan nicht für Schulen und der Ausbildungsrahmenplan für das Unternehmen?

So ist es, sagt auch google. Leider hab ich mich in der prüfung (Schwankend zwischen beiden Antworten) für die falsche Antwort (Rahmenlehrplan) entschieden.

Frage 12 ist 2,3. Kam auch sch öfter dran.

Könntest du recht haben. Quelle: Wenn Ihr Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen will - BWR Med!a

Auch wenn ich 2 und 4 angekreuzt habe -.- (wird immer schlimmer... :D ) In nahezu keiner WISO prüfung zur Prüfungsvorbereitung unter 80 pkt gehabt, und jetzt bin ich bei locker 70-75 Pkt. Ein mist!

Wieso kommt bei Frage 4 das Assessment Center so spät. Hätte da 1 4 2 6 3 7 5

Man wählt die Bewerber aus und schickt sie zum selektieren ins AC.

Gruß

So seh ich das auch. Andersrum macht das eigentlich nicht so sehr viel Sinn.

Der AC kommt immer vor den Bewerbungsgesprächen (so war es zumindest bei einigen meiner Bewerbungen bei z.b. Siemens und Telekom), dort wird die Vorselektion getroffen für die Leute die man dann evtl. zum Gespräch einlädt. ich könnte mir aber auch hier wieder vorstellen das beide Antworten als richtig gelten (kam ja ebenfalls schon öfter vor)

Aber der Vertrag muss auch schriftl. vorliegen.

Ein MUSS ist es erstmal nicht (wirds erst innerhalb des ersten Monats) - aber es wird empfohlen.

Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/muendlich_arbeitsvertrag.php

Das wusste ich auch, aber die anderen Antworten haben für mich noch weniger Sinn gemacht.

Bearbeitet von PeaTTi
Geschrieben

So seh ich das auch. Andersrum macht das eigentlich nicht so sehr viel Sinn.

Der AC kommt immer vor den Bewerbungsgesprächen (so war es zumindest bei einigen meiner Bewerbungen bei z.b. Siemens und Telekom), dort wird die Vorselektion getroffen für die Leute die man dann evtl. zum Gespräch einlädt. ich könnte mir aber auch hier wieder vorstellen das beide Antworten als richtig gelten (kam ja ebenfalls schon öfter vor)

Ich hab das von der Formulierung abhängig gemacht:

zur persönlichen Vorstellung EINLADEN, dann AC mit ausgewählten Bewerbern durchführen.

Man muss sie ja erst einladen, um sie dann auszuwählen.

Geschrieben
Persönliche Vorstellung != AC

Hab ich ja auch nicht gesagt ;)

Ich habs, wie gesagt, nach der Formulierung sortiert. "einladen" --> Bewerber bekommt eine Einladung (wofür auch immer)

Hier hätte die IHK vl. besser formulieren sollen, denn ist "persönliche Vorstellung" = Vorstellungsgespräch oder einfach nur den Bewerber das 1. Mal persönlich sehen/kennenlernen, bevor das AC durchgeführt wird?

Das kann man auch wieder drehen und wenden wie man möchte.

Geschrieben

Also aus der Praxis, z.B. bei Telekom war es bei mir so, dass erst zu einem Leistungstest eingeladen wurde.

Die Leute die dort nicht aussortiert wurden, wurden nochmal zu einem "Gruppengespräch" zwecks Teamfähigkeit,

etc. eingeladen. Und wer dann noch übrig blieb wurde zum richtigen Vorstellungsgespräch eingeladen.

Die hatten dafür sogar ein extra Gelände, da kamen bestimmt Leute aus 100km Umkreis und weiter her.

Und wenn das z.B. 500 Leute sind, kann man mit dem ersten Test z.B. schon 400 Leute raus filtern,

nach dem zweiten Test sind es dann z.B. nur noch 20 und davon werden dann eben ein paar Leute

persönlich ausgewählt - wäre doch viel zu krass direkt mit 500 Leuten Vorstellungsgespräche zu führen! ;-)

Aber das ist nur eine Praxiserfahrung - die ich selbst auch gut nachvollziehbar finde! - aber kann natürlich

trotzdem sein dass das Assessment-Center beim WiSo Bogen weiter hinten stehen sollte... ^^

Gast sohndesraben
Geschrieben

Zur Frage 6:

Wiki - Rahmenlehrplan

Also müsste dort Antwort 2 "Ausbildungsrahmenplan" korrekt sein.

Bin gespannt wie die verschiedenen Aufgaben bepunktet werden.

Geschrieben

Zu Frage 12:

2003 Sommer Aufgabe 6

2006 Winter Aufgabe 3

kam immer als Antwort:

- schriftlich und über Tarif

die Frage kam in anderer Form schon öfters und als Antwort immer schriftlich.

Zur Aufgabe 6 habe ich folgenden Link gefunden:

Was sind Ordnungsmittel zur Berufsausbildung? | Rahmenlehrpläne, Verordnungen für die Berufsausbildung | W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld

für mich also der Rahmenlehrplan (habe die anderen Antworten aber nicht mehr im Kopf)

Zu der Sache mit der Reihenfolge bei Bewerbungen:

- bei großen Firmen mit vielen Bewerbungen denke ich ist die Reihenfolge so richtig

- bei Firmen mit weniger Bewerbungen kann ich mir auch vorstellen, das zuerst ein Gespräch geführt wird. Der Test kostet schließlich auch Geld.

Habe bei den alten Prüfungen auch mal wegen der Teilbewertungen bei solchen "Sortieraufgaben" geschaut.

=> mal gibt es Teilpunkte mal aber nicht. Das ist scheinbar total willkürlich bei denen.

Für was überhaupt nen Rahmenplan, wenn allein schon die Prüfungsbedingungen und Bewertungen dermaßen uneinheitlich sind. Mal stehen zu vergebene Punkte dabei, dann wieder nicht. Mal gibt es Teilpunkte, dann wieder nicht. Die einen dürfen das Tabellenbuch verwenden, die anderen natürlich nicht. Sorry, aber das ist echt ein Witz.

Geschrieben

WISO, hier die "inoffiziellen"Lösungen

1. 2,6

2. 4,5

3. 2

4. a) 1 B) 3 c) 2 d) 6 e) 4 f) 7 g) 5

5. 1,3,6

6. 2

7. 1

8. 3,4

9. 2,3,5

10. 5

11. 2,3,5

12. 2,4

13. 5

14. a) 5 (Betriebsratmitglieder) B) 18

15. 1,4

16. 665,25€

17. 4

18. 02 06 07 08

19. 4

20. 4

21. a) 06 b)04 c) 08 d) 09

22. 1,3

23. A) 1,8,9 B) 2,5,7 C) 1,4,5

24. 1

25. 4

Cheers

Geschrieben
Du hast bei Aufgabe 23 zwei mal die 1. Die 3 fehlt. Welche ist vertauscht? Die hintere oder?

Die 5 kommt bei Aufgabe 23 auch zweimal vor.

Richtig lautet es: A) 1,8,9 B) 2,6,7 c) 3,4,5

Aufgabe 7 stimmt auch nicht. "Mit dem betrieblichen Ausbildungsplan erhält der Betrieb die Möglichkeit, die Lernziele aus dem Ausbildungsrahmenplan auf die betrieblichen Bedingungen hin zu übertragen."

Müsste Lösung 3 sein!

Geschrieben
Die 5 kommt bei Aufgabe 23 auch zweimal vor.

Richtig lautet es: A) 1,8,9 B) 2,6,7 c) 3,4,5

Aufgabe 7 stimmt auch nicht. "Mit dem betrieblichen Ausbildungsplan erhält der Betrieb die Möglichkeit, die Lernziele aus dem Ausbildungsrahmenplan auf die betrieblichen Bedingungen hin zu übertragen."

Müsste Lösung 3 sein!

Genau 23. A) 1,8,9 B) 2,6,7 C) 3,4,5 so korrekt

Bei 7 steht in den hinweisen aber 1, hast du die fragen?

Geschrieben

In der Frage geht es darum, dass der Ausbilder krank wird und die Azubis deswegen zeitweise extern ausgebildet werden müssen. Die wollen wissen wo die externe Ausbildung dokumentiert wird.

- Betrieblicher Ausbildungsplan

- Betriebsvereinbarung zur Berufsausbildung

- IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

- Ausbildungsvertrag

- Abschlusszeugnis

Wenn das gegen Urheberrecht verstoßen sollte, bitte löschen und Sorry, ist aber nicht abgeschrieben.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Zusammen,

Zur Aufgabe 7:

der Ausbildungsort muss doch im Ausbildungsvertrag stehen!?

Da es bei mir zwei Ausbildungsorte sind, stehen bei mir zwei Orte im Vertrag.

Da es sich doch um einen weiteren Ausbildungsort handelt, müsste es doch im Ausbildungsvertrag stehen => 4. Ausbildungsvertrag ?

Bearbeitet von Tobiii
Geschrieben
Hallo Zusammen,

Zur Aufgabe 7:

der Ausbildungsort muss doch im Ausbildungsvertrag stehen!?

Da es bei mir zwei Ausbildungsorte sind, stehen bei mir zwei Orte im Vertrag.

Da es sich doch um einen weiteren Ausbildungsort handelt, müsste es doch im Ausbildungsvertrag stehen => 4. Ausbildungsvertrag ?

Ja, die stehen im Vertrag. Aber wenn jetzt in deiner Ausbildung zeitweise extern ausgebildest wirst, wird dann wirklich ein neuer Ausbildungsvertrag aufgesetzt und bei Wechsel zurück nochmals ein neuer Ausbildungsvertrag?

Habe es schon mal geschrieben: In das IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse kommen alle wichtigen Änderungen rein.

Geschrieben
Ja, die stehen im Vertrag. Aber wenn jetzt in deiner Ausbildung zeitweise extern ausgebildest wirst, wird dann wirklich ein neuer Ausbildungsvertrag aufgesetzt und bei Wechsel zurück nochmals ein neuer Ausbildungsvertrag?

Habe es schon mal geschrieben: In das IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse kommen alle wichtigen Änderungen rein.

das es ins IHK-Verzeichnis eingetragen wird ist mir klar, ist ja durch den Stempel auf´m Vertrag gekennzeichnet.

die Frage lautete aber in welchem Dokument wird das dokumentiert, und das ist doch der Ausbildungsvertrag, oder nicht?

Geschrieben

für eine kurzfristige ändern weil jemand erkrankt ist wie es da steht was sich anscheind darauf hinausläuft das er schon da angestellt ist.

Ich Tippe 1 Ausbildungsplan oder 3 IHK Verzeichnis.

Geschrieben
dann ist die Musterlösung der IHK falsch oder wie?

Wenn du die Musterlösung hast, könntest du hier ja die Antworten mitteilen, würde uns einiges an Diskussionen sparen.

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