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Geschrieben

Hi zusammen,

habe eine kleine Frage. Habe heute, wie viele andere hier auch, die Abschlussprüfung geschrieben. Habe den nicht zu bearbeitenden Teil auf dem Deckblatt angegeben, allerdings nicht durchgestrichen sondern einfach leer gelassen.

Denkt ihr dass das zu Problemen führen könnte und die mir den letzten Teil streichen? Schon mal jemand Erfahrungen gemacht?

Danke

Gruß

Geschrieben

Ich will hier ja nicht den Miesepeter spielen, aber das stimmt leider so nicht ganz. Die Anweisung auf dem Deckblatt der Prüfung besagt die Streichung des Aufgabentextes und der Eintrag der Nummer auf dem Deckblatt. Da seid ihr wohl leider auf das Wohlwollen der IHK-Korrektoren angewiesen. Ich drück Euch die Daumen!

Geschrieben

Unsere Betreuer haben vor Beginn der Prüfung nichts vom Streichen irgendwelcher Texte gesagt. Es wurde erwähnt, die Ziffer auf dem Deckblatt einzutragen. IHK Wiesbaden hier.

Geschrieben

Bei uns haben die Betreuer sogar nochmal extra durchgeschaut wer es falsch machte und sobald nix da stand, bei der auf dem Deckblatt angegebenen Aufgabe, haben sie es durchgestrichen. Wenn aber was da stand, musste es der jeweilige Prüfling selber nochmal durchstreichen.

Geschrieben

Hört sich eher ungesund an... Wie hast'n denn gestrichen? Wenn du die Seite durchgestrichen hast, solltest du auf der sicheren Seite sein... Ansonsten gilt der 5. Handlungsschritt als nicht gelöst.

Geschrieben

So steht's in den Korrekturvorschriften:

Wird eine bestimmte Anzahl verlangt (z. B. "Nennen Sie fünf Merkmale .."), so ist bei Aufzählung von fünf richtigen Merkmalen die volle vorgesehene Punktzahl zu geben, auch wenn im Lösungshinweis mehr als fünf Merkmale genannt sind. Bei Angabe von Teilpunkten in den Lösungshinweisen sind diese auch für richtig erbrachte Teilleistungen zu geben.

In den Fällen, in denen vom Prüfungsteilnehmer

- keiner der fünf Handlungsschritte ausdrücklich als "nicht bearbeitet" gekennzeichnet wurde,

- der 5. Handlungsschritt bearbeitet wurde,

- einer der Handlungsschritte 1 bis 4 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde,

ist der tatsächlich nicht bearbeitete Handlungsschritt von der Bewertung auszuschließen.

Ein weiterer Punktabzug für den bearbeiteten 5. Handlungsschritt soll in diesen Fällen allein wegen des Verstoßes gegen

die Formvorschrift nicht erfolgen!

Geschrieben

Kann mich nicht erinnern dass die Frau gesagt hat wir müssen es auf dem Deckblatt eintragen. (hab ich nicht gemacht)

Hab halt die erste Seite des betroffenen HS groß durchgekreuzt.

Ich glaube auch nicht dass die IHK uns da groß ans Bein pinkeln will.

Wenn natürlich erst eingetragen und dann etwas anderes durchgestrichen wurde...

Obwohl - wie gesagt, die IHK will ja nicht das jemand zwangsläufig durchfällt - ich würde anrufen und nachfragen!

PS: bei uns hatte wohl sogar jemand komplett vergessen die erste Seite auszufüllen... (ich glaub der kam zu spät)

Die hat dann in der zweiten Runde angemahnt.

Geschrieben

also ich denke nicht dass man ein problem bekommt wenn man

entweder nur auf dem deckblatt die ziffer eingetragen hat oder eben den HS durchgestrichen hat. beides ist ja eigentlich eindeutig?

Geschrieben

In Essen war das so... Das der Prüfer nochmal alle Bögen durchgegangen ist und geguckt hat ob alle "den nicht bearbeiteten Teil" gestrichen haben. Fand ich Super denn ich hab´s Vergessen und nochmal nachträglich eingetragen. Aber ich denke (Vermute) die sind cool drauf und bewerten nur den ausgefüllten Teil der Arbeit. Also bleib locker und trink dir einen.....

Geschrieben

Bei uns (Berlin) wurde zwar angesagt, dass der zu streichende Handlungsschritt vorne aufs Deckblatt soll. Gibt bestimmt welche, die das vergessen haben. Schlecht zu hören war die Tante in der Messehalle auch noch, kaum einer wusste was die da manchmal gefaselt hat....

Aber ich denke, wenn vorne nichts steht, aber dann die Aufgabe gestrichen wurde wird das berücksichtigt. Wie das ist wenn vorne eine falsche Nummer steht und dann eine andere gestrichen wird, weiß ich nicht. Sonst könnte ich mir durchaus vorstellen, dass dann Aufgabe 5 einfach gestrichen wird.

Bei uns wird das ehh vom Prüfungsausschuss kontrolliert. (So die Aussage von Berufsschullehrern, die im Ausschuss sitzen).

Pro Block(je 10-12 Leute) war nen Prüfer da. Jeder hat dann schonmal kontrolliert und ggf. nachgefragt. Bei Ga2 habe ich zum Beispiel meinen Namen vergessen einzutragen, Prüfungsnr. war aber drin :rolleyes:

Nach der Pause sollte ich schnell den Namen nachtragen.

Geschrieben

Haha, ich hab die GA2 komplett gelöst, also mit allen HS und konnte mir am Ende aussuchen, ob ich 4 oder 5 streiche. Da ich Diagramme nicht so mag, habe ich den fünften aus der Wertung genommen, aber nur auf dem Deckblatt eingetragen!!

Bei uns hat niemand was gesagt von "durchstreichen". ...

Wenn man mal auf Altklausuren guckt, steht da doch sinngemäß, dass bei fehlender Ziffer auf dem Deckblatt der HS unbewertet bleiben soll, der erkennbar nicht bearbeitet wurde.

Ich würde mir da einfach mal gar keinen Kopf machen. Vorne ist eine Ziffer einzutragen, das ist im bürokratischen Gehabe die Ausfüllung eines Formulars, das muss reichen. Und falls die Ziffer nicht da ist, werden diagonal gezogene Linien oder leere Antwortbögen wohl genau so gelten.

Geschrieben

Oh verdammt, ich habe nur die Nummer der nicht zu bearbeiteten Handlungsschrittes hingeschrieben, aber vergessen diese zu streichen! Heißt das jetzt die nicht gestrichenen Aufgaben gezählt wird?

Geschrieben
Haha, ich hab die GA2 komplett gelöst, also mit allen HS und konnte mir am Ende aussuchen, ob ich 4 oder 5 streiche. Da ich Diagramme nicht so mag, habe ich den fünften aus der Wertung genommen, aber nur auf dem Deckblatt eingetragen!!

Bei uns hat niemand was gesagt von "durchstreichen". ...

Wenn man mal auf Altklausuren guckt, steht da doch sinngemäß, dass bei fehlender Ziffer auf dem Deckblatt der HS unbewertet bleiben soll, der erkennbar nicht bearbeitet wurde.

Ich würde mir da einfach mal gar keinen Kopf machen. Vorne ist eine Ziffer einzutragen, das ist im bürokratischen Gehabe die Ausfüllung eines Formulars, das muss reichen. Und falls die Ziffer nicht da ist, werden diagonal gezogene Linien oder leere Antwortbögen wohl genau so gelten.

Na bei dir ist es das doch gar kein Problem - wenn gar nichts steht/nicht eindeutig ist wird automatisch der 5. gestrichen ^^ Also genau der, den du streichen wolltest... Aber da eins von beidem ja da ist, sehe ich da gar kein Problem ^^

Geschrieben
Na bei dir ist es das doch gar kein Problem - wenn gar nichts steht/nicht eindeutig ist wird automatisch der 5. gestrichen ^^ Also genau der, den du streichen wolltest... Aber da eins von beidem ja da ist, sehe ich da gar kein Problem ^^

Ja ich meine aber auch generell für alle anderen: die eingetragene Ziffer VORNE DRAUF sollte mMn ausreichen.

Falls diese vergessen wurde, wurde sicherlich irgendein Blatt durchgestrichen (genau so eindeutig) oder offensichtlich nicht behandelt (ebenfalls eindeutig). Die IHK hat wird sich nicht an solchen Formalien aufhalten, bin ich ziemlich sicher.

Geschrieben

Also Leutz ihr müsst euch doch mal im Klaren sein, das die Prüfer euch nicht den Abschluss versauen wollen. Die werden schon merken was ihr bewertet haben wollt und was nicht. Genauso wie "Nennen Sie 2 Vorteile...." - Da kann man theoretisch 4 Antworten hinschreiben, und die Prüfer suchen sich zwei richtige aus, obwohl im Hinweis steht "Die ersten zwei werden gewertet". Macht euch über Formalitäten keine Sorgen. Ich habe volles Vertrauen zu den Prüfern :D

Geschrieben

Ich habe den selben Fehler gemacht und nur die Ziffer auf das Deckblatt geschrieben und nicht den Handlungsschritt durchgestrichen. Ich habe mal bei meiner zuständigen IHK (IHK Leipzig) nachgefragt! Die Antwort:

"Hallo Herr xxxxx, die Angabe auf dem Deckblatt ist ausreichend."

Ich denke also das es keine Probleme geben sollte wenn nur die Ziffer auf dem Deckblatt steht!

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