Werwofl Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Hallo zusammen, zurzeit stellt sich mir folgenede Frage: Ich werde Mitte Juni meine Ausbildung abschließen und werde danacht studieren gehen (Bin 22Jahre alt). Meine Ausbildungsbetrieb hat mir bereits eine Teilzeitstelle im Unternehmen angeboten. Ich könnte auch nach Ende der Ausbildung bis zum Studium Vollzeit im Betrieb arbeiten (also 2,5 Monate, 40 Stunden-Woche). Jetzt stellt sich mir nur die Frage wie wird das mit dem Kindergeld geregelt. Ich hatte nämlich irgendwo aufgeschnappt das man keine 2 Monate am Stück Vollzeit arbeiten darf, um das Kindergeld zu bekommen und das es eine jährliche Stundengrenze gibt die nicht überschritten werden darf (Stand 2012). Die Frage ist kann ich 2 Monate Vollzeit arbeiten und danach nur noch Teilzeit damit meine Eltern nach Kindergeld für alle Monate beziehen können? Oder bin ich völlig auf dem Holzweg? Wäre schön wenn jemand genaueres weiß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eneR Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Soweit ich weiß ist das wie folgt: Kindergeld gibt es bis max. 25 Jahre + X Monate für geleisteten Wehr/Zivildienst. Das Einkommen darf die Grenze von 8001€/Jahr nicht überschreiten. Ab 8002€ muss das komplette Kindergeld, welches in diesem Jahr bezogen wurde, zurückgezahlt werden. Mittlerweile ist es so das man in der ersten Ausbildung Kindergeld unabhängig von Alter/Einkommen bekommt. Kann allerdings gut sein, dass sich noch ein paar andere Sachen geändert haben. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Rechtlich sichere Antworten gibt dir sicherlich gerne deine zuständige Kindergeldkasse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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