nobody_ Geschrieben 16. Mai 2012 Geschrieben 16. Mai 2012 (bearbeitet) Hallo liebe Kollegen und Informatiker Also heute der 16.05 habe ich ein Erlaubnis für meine Selbständigkeit bekommen neben meiner Ausbildung (erstes Jahr) und darf diese dementsprechend ausübern (Chef sagte ja man, du darfst ) Also ich habe nen Kunde bereits und kann für diesen selbständig arbeiten und Rechnungen stellen. Aber ich habe tausend millionen Fragen offen: - Maximale Arbeitszeit (wochentlich) - Maximale Verdienstmöglichkeit (monatlich wie auch jährlich) - Dienstvertrag von einem Kunde (Vor- und Nachteile) (er will mich 10 Stunden wochentlich fest für sich) - Abgaben von Steuern an Finanzamt Deutschland obwohl Rechnung in die Schweiz gestellt werden ? - Welche Papiere muss ich mir holen, Gewerbeschein oder ähnliches ? Im Prinzip mache ich FrontEnd mit Extjs (Extended Libery in JavaScript) und deshalb habe ich bei meinem Kunde gute Aussichten auf Dauer das zu machen neben meiner Ausbildung. Ich freue mich wie verrückt auf eure Antworten : DDD So, jetzt feierabend, peace ! Bearbeitet 16. Mai 2012 von nobody_ Zitieren
afo Geschrieben 16. Mai 2012 Geschrieben 16. Mai 2012 Uh oh. Viele rechtliche Detailfragen. Ich werf mal Dinge wie Scheinselbständigkeit (bei nur einem Kunden), Höchstarbeitszeit (Wobei ich nicht weiß wie da sich eine Selbständigkeit verhält), IHK-Mitgliedschaft(kein Plan von, aber der Vater von meiner Freundin jammert drüber) usw in den Raum. Ich denke ein Steuerberater kann dir vielleicht weiterhelfen. Zitieren
nobody_ Geschrieben 16. Mai 2012 Autor Geschrieben 16. Mai 2012 Ja ne, ich armer Auszubildender! Also wenn jemand diese Sachen schon gemacht hat, dann bitte ich um Tips, darf auch gern etwas ausführlicher sein, Verweisse, etc.. Danke im Vorraus ! Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Mai 2012 Geschrieben 16. Mai 2012 Uppsa, du führst also Produkte (Code) in nicht-EU-Ausland aus? Dann nicht ohne Steuerberater... Vielleicht schaust du dich erstmal hier um: http://www.existenzgruender.de bevor du blauäugig loslegst und nachher Ärger mit dem Finanzamt bekommst. So wie ich die Rechtslage sehe, gilt das ArbzG auch für Nebentätigkeiten, also maximale regelmässige Wochenarbeitszeit 48 Stunden. Ob du eine Selbständigkeit bei nur einem Kunden durchbekommst wage ich zu bezweifeln. Zitieren
nobody_ Geschrieben 18. Mai 2012 Autor Geschrieben 18. Mai 2012 Wie viele Studnen darf ich denn für diese Firma arbeiten maximal pro Woche ? Die wollen mir einen Dienstvertrag aushändigen und zwar als freier Mitarbeiter, wobei ich monatlich gekundigt werden kann. Ich glaube eine selbständige Arbeit zu melden ist doof aber ich muss mir vom Finanzamt eine Umsatzsteuernummer holen. Es wundert mich, dass keienr hier so ne Ahnung hat und nicht so viele Infos dazu gesagt werden .. sobald ich mehr weiss, werde ich hier voll viele Infos posten Zitieren
blubbla Geschrieben 18. Mai 2012 Geschrieben 18. Mai 2012 Es haben doch schon 2 Leute gepostet, die Ahnung haben. Und ihr Tipp war jeweils: Geh zu einem Steuerberater. Und das würde ich dir auch raten. Ein Problem, das auch jeden Fall auf dich zukommen wird: Wenn du selbständig bist, solltest du schon mehr als einen Kunden haben. Schon alleine aus Zeitgründen wird es kompliziert werden, neben deiner Vollzeit-Ausbildung noch für mehrere Kunden Dienstleistungen zu erbringen. Dass der einzige Kunde dann auch noch im Nicht-EU Ausland sitzt, macht die ganze Sache auch nicht unbedingt einfacher. Also: Geh erstmal zum Steuerberater und erkundige dich, was es für Möglichkeiten gibt. Parallel dazu solltest du dich erkundigen, was du als Selbständiger im IT-Bereich sonst noch für Hürden gibt. Wie sieht es z.B. mit Support/Haftung aus? Zitieren
ITwork Geschrieben 18. Mai 2012 Geschrieben 18. Mai 2012 Die Kleinunternehmerregelung ist für dich eventuell interessant. Aber wie hier schon gesagt: lass dich von einem Steuerberater beraten! Sonst kann da viel in die Hose gehen. Frag einfach mal an wie teuer so eine Beratung ist, vielleicht kostet die ja nicht so extrem viel. Zitieren
spix Geschrieben 18. Mai 2012 Geschrieben 18. Mai 2012 Ich glaube eine selbständige Arbeit zu melden ist doof aber ich muss mir vom Finanzamt eine Umsatzsteuernummer holen. Zuerst der schmarrn und dann der: Es wundert mich, dass keienr hier so ne Ahnung hat und nicht so viele Infos dazu gesagt werden .. sobald ich mehr weiss, werde ich hier voll viele Infos posten Hast du den Link oben schon gelesen? Bist du sicher das du überhaupt schon weit genug für selbstständiges Arbeiten bist? Besitzt du genügend Fachkenntnisse? Oder soll das so ein PC-Notdienst werden auf Keller-Niveau? Zitieren
It-Specialist Geschrieben 22. Mai 2012 Geschrieben 22. Mai 2012 Nur mal so vorab: Es gibt eine Suchfunktion, über die man seeehr viel findet, gerade zum Thema Selbstständigkeit. Anhand deiner Art zu formulieren, und deiner Blauäugikeit schließe ich daraus dass du noch sehr jung bist. Schraub deine Euphorie mal etwas runter, schau dir Seiten für Existenzgründer an, und fang nicht an um hinterher auf den Hosenboden zu fallen. Eine selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt zu melden ist nicht doof sondern Pflicht! alles andere wäre Betrug am Staat. Das Thema Scheinselbstständigkeit ist ein Thema, das viel größere Problem sehe ich bei dir im Thema Haftung. Man braucht als selbstständiger Freiberufler eine Haftpflicht, da reicht nicht die private Haftpflicht zu 4,90€. Ich verweise hiermit nochmal auf meine Aussagen zu dem Thema im folgenden Thread: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/150263-tun-festplattenbackups-kunden.html#post1347191 Weiter sind deine Aussagen, "keiner hier hätte Ahnung" genauso daneben, wie die Meinung, alles Wissen vorgekaut zu bekommen. Du willst selbstständig sein, also erarbeite dir bitte wenigstens die grundlegendsten Dinge selbstständig. Wenn du nichtmal dazu in der Lage sein solltest, lass es mit der Selbstständigkeit ganz sein. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 23. Mai 2012 Geschrieben 23. Mai 2012 [...]Ich werf mal Dinge wie Scheinselbständigkeit (bei nur einem Kunden)[...]Auch mit nur einem Kunden ist das ganze eigentlich kein PRoblem, solange man nicht von dem Kunden abhängig ist und noch andere Faktoren zutreffen. Da hat sich einiges getan an den Regelungen, dass man auch durchaus mit nur einem Kunden keine Scheinselbständigkeit haben muss. Habe mich mit dem Thema schon lang und schmutzig beschäftigt, da ich das gleiche Problem hatte (1 Firma, über die die Abrechnung von diversen Projekten lief) Solange man jederzeit auch andere Projekte / Beauftragungen annehmen kann, bzw. jederzeit den Kunden wechseln könnte, wenn man wollen würde, besteht keine Abhängigkeit vom Kunden. Ansonsten gibt es aber auch noch immer die Möglichkeit, sich als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger zu melden. Dabei muss man dann halt Rentenversicherung u.s.w. abführen. siehe hier Hier noch eine kleine Lektüre zur Scheinselbständigkeit. Da die Schweiz, wie schon von meinen Vorpostern angemerkt, Nicht-EU-Raum ist, ist das Ganze dann doch etwas komplizierter. Schau mal hier. Vermutlich dürfte [url=http://www.infocenter.translake.org/index.php?option=com_content&view=article&id=45&Itemid=80das hier für dich ausschlaggebend sein. Such dir am besten mal einen Steuerberater deines Vertrauens (eventuell auch auf Geschäfte mit Nicht-EU-Ausland spezialisiert - die Land- und Wiesen-Steuerberater sind da vielleicht nicht unbedingt die richtigen Ansprechpartner - alleine schon, was die IT allgemein angeht) und lass dich von ihm beraten. Ein bveratungsgespräch sollte eigentlich nciht sonderlich viel kosten - hilft dir aber dabei, einzuschätzen, ob sich der Aufwand lohnt, oder ob es dir zu viel Aufwand ist dann. Zitieren
nobody_ Geschrieben 7. August 2012 Autor Geschrieben 7. August 2012 Vielen Dank an all die Antworten! Es ist nun offiziel und die Firma hat mir einen Dienstvertrag aushgehändigt. Da sie, die Firma meines Vaters ist gehe ich davon aus, dass ich nicht so viel haften werde wie im üblichen Markt und auf Grund der sehr niedrigen Verantwortung kann ich nicht viel kaputt machen. Durchschnittlich verdiene ich 600.- pro Monat, welche ich jeden zweiten Monat stelle (1200.-). Der Stundenlohn ist wirklich gut und komme im Jahr also auf etwa 15000 mit meiner Ausbildungsvergütung was nicht wirklich viel ist aber mich neben meiner Ausbildung gut leben lässt. Einen Steuerberater habe ich noch nicht besucht aber dafür viele Infos geholt. Also habe ich meine Existenzgründung angemeldet und bescheid gegeben welche Rechnungen ich alles gestellt habe. Sie haben sich nur einmal bei mir gemeldet und das wars. (Sie = Finanzamt). Was glaubt ihr, wie viel Steuer ich für die selbständige Arbeit zahlen muss, bzw aus dem jährlichen 7200.- ? Danke für all die Infos, ich glaube es hätte völlig gereicht in "finanzamt.bayer.de" zu schauen und unter Formulare das passende auszusuchen. Zitieren
ITwork Geschrieben 7. August 2012 Geschrieben 7. August 2012 Was glaubt ihr, wie viel Steuer ich für die selbständige Arbeit zahlen muss, bzw aus dem jährlichen 7200.- ? Das ist ja dann quasi ein Kleingewerbe, dass dann vermutlich einfach nur dein zu versteuerndes Einkommen ändert. Bei 15.000 € Jahreseinkommen zahlt man knapp unter 600 Euro Lohnsteuer. Dazu dann noch 50 Euro Kirchensteuer. Vermutlich kann man dann noch wieder irgendwelche Pauschalen anrechnen. Zitieren
nobody_ Geschrieben 7. August 2012 Autor Geschrieben 7. August 2012 Pauschale meinst du wenn ich zB einen Laptop kaufe oder Fahrte absetze oder ähnliches ? Zitieren
ITwork Geschrieben 7. August 2012 Geschrieben 7. August 2012 Pauschale meinst du wenn ich zB einen Laptop kaufe oder Fahrte absetze oder ähnliches ? Ne nicht ganz, z.b. die Werbekostenpauschale usw. meine ich. Die ganzen Freibeträge die man so hat. Zusätzlich kannst du natürlich die Ausgaben wieder den Einnahmen gegenrechnen. Näheres kann dir sicher ein Steuerberater oder eine Steuer-Software sagen. Zitieren
nobody_ Geschrieben 8. August 2012 Autor Geschrieben 8. August 2012 Ich habe aber keine Werbekostenpauschale und eigentlich maximal Fahrten und Ausgaben für den neuen Laptop, was ich mir gekauft habe. Das kann man direkt beim Arbeitgeber als Reisekosten abrechnen und der Laptop auch. Somit ist er ein Dienstlaptop. Alles jut, man kann dieses Thema closen, danke für die Tips! bis dann Zitieren
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