BAYLIFE Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 Hi hab mal ne Frage, hab grade aus dem Sticky-Threadfolgendes über die Prüfung in BaWü gelesen. Präsentation Zur Präsentation wird man erst zugelassen, wenn die schriftliche Prüfung bestanden ist. Habe letzte Woche meine Einladung zur mündlichen Prüfung bekommen.(28.Juni) Das heißt dann ja logischerweise, dass ich die schriftliche bestanden habe..? Sonst wäre ja keine Einladung gekommen. Gibts irgendwo ne Quelle (IHK?) dass das tatsächlich so ist? Bin IHK KA.
Laura90 Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 Also bei uns in NRW sind die Einladungen am Tag der schriftl. Prüfung gekommen. Bei uns hängt das also scheinbar nicht zusammen.
d4n13l_85 Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 Wir haben eine Einladung mit beiden Terminen (schriftliche und mündliche) bekommen etwa 2 Wochen vor der schriftlichen. Also kann es bie uns so auch nicht der fall sein.
BAYLIFE Geschrieben 30. Mai 2012 Autor Geschrieben 30. Mai 2012 Naja die Rede ist ja hier auch von BaWü, wenn ihr aus nem anderen Bundesland kommt isses klar dass es anders ist €: Ich hatte am 14. und 15. Mai Prüfung und wie gesagt kam meine Einladung zur mündlichen Prüfung erst letzte Woche irgendwann.
s1mPeL Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 Mit Uhrzeit und Ort? Sonst ist das nur ein Richttermin. Freundlichste Grüße s1mPeL
BAYLIFE Geschrieben 30. Mai 2012 Autor Geschrieben 30. Mai 2012 Mit Uhrzeit und Ort? Sonst ist das nur ein Richttermin. Freundlichste Grüße s1mPeL jap, sowohl als auch
s1mPeL Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 Dann würde ich sagen, Glückwunsch zur bestandenen Schriftlichen. Over and out.
marvor Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 komme aus ba-wü und habe meine termine mit uhrzeit und ort vor der schriftlichen prüfung erhalten....vielleicht bin ich ja auch so gut, dass es bei mir eh klar war....bezweifel ich aber ;-)
robotto7831a Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 In dem Thread steht aber auch, dass es weitere regionale Unterschiede geben kann. Wie man sieht, ist dieser Punkt in Ba-Wü auch nicht einheitlich geregelt.
DaniH1991 Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 Bin auch aus BaWü (FISI) IHK Schwarzwald-Baar Heuberg und habe meine Einladung auch schon vor der AP, um genau zu sein schon 1 Monat davor bekommen....
smilodon Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 Hey, komme auch aus NRW und habe den Brief mit Datum und Uhrzeit für die Mündliche vorgestern erhalten. Außerdem stand in diesem Brief noch folgendes. Die Bewertung Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeiten erhalten sie frühestens ab der 23. KW. Ist das Bestehen der schriftlichen die Voraussetzung dafür, dass ich den Termin für die mündliche erhalte? Danke im Voraus! Grüße,
lyox Geschrieben 30. Mai 2012 Geschrieben 30. Mai 2012 Mahlzeit, in NRW, also IHK Bielefeld definitv nicht. Habe dort vor ca. 1,5 Wochen schon nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass es zwischen dem 1. Teil (schriftlich) und dem 2. Teil (mündlich) keinen Zusammenhang gibt. Bekommst auch mit 3x5 in der Schriftlichen ne Einladung zur Mündlichen.
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