Allrounder Geschrieben 3. Juni 2012 Teilen Geschrieben 3. Juni 2012 Hallo zusammen, gesetzlich ist es so, dass das Ausbildungsverhältnis endet, an dem man die Prüfungsergebnisse bekommt. Man bekommt ja eigentlich ein monatliches Gehalt. Wenn man die Prüfungsergebnisse z.B. am 21. Juni bekommt, bekommt man für die restlichen Werktagen, das Verhältnis vom zukünftigen Gehalt zusätzlich ausbezahlt? Wie war es bei euch bzw. wie ist es bei euch geregelt? Schöne Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 3. Juni 2012 Teilen Geschrieben 3. Juni 2012 Es sollte anteilig sein, weil das Arbeitsverhältnis mit einem neuen Vertrag fortgesetzt wird. War jedenfalls bei mir so, obwohl der Steuerberater was anderes behauptet hatte xD. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 4. Juni 2012 Teilen Geschrieben 4. Juni 2012 Bis zum 21. Juni bekommst Du den Azubigehalt. Und ab dem 22. Juni bekommst Du ein Gehalt aus dem neuen Vertrag. Natürlich alles anteilig. Das ist für die Entgeltabrechnung ein Kinderspiel und nichts ungewöhnliches. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.