Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

gesetzlich ist es so, dass das Ausbildungsverhältnis endet, an dem man die Prüfungsergebnisse bekommt.

Man bekommt ja eigentlich ein monatliches Gehalt. Wenn man die Prüfungsergebnisse z.B. am 21. Juni bekommt, bekommt man für die restlichen Werktagen, das Verhältnis vom zukünftigen Gehalt zusätzlich ausbezahlt?

Wie war es bei euch bzw. wie ist es bei euch geregelt?

Schöne Grüße

Geschrieben

Es sollte anteilig sein, weil das Arbeitsverhältnis mit einem neuen Vertrag fortgesetzt wird. War jedenfalls bei mir so, obwohl der Steuerberater was anderes behauptet hatte xD.

Geschrieben

Bis zum 21. Juni bekommst Du den Azubigehalt. Und ab dem 22. Juni bekommst Du ein Gehalt aus dem neuen Vertrag. Natürlich alles anteilig.

Das ist für die Entgeltabrechnung ein Kinderspiel und nichts ungewöhnliches.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...