maxhof Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 (bearbeitet) hi, heute kamen von der ihk bayreuth die ergebnisse für die theoretische abschlussprüfung. ich bin zum glück ganz gut dabei weggekommen, fürn kollegen siehts aber leider etwas düsterer aus. die frage ist mit 2 mal mangelhaft (gh1 und wiso) und gesamt 53punkten ist die prüfung doch bestanden (zumindest besagen das diverse it seiten ua. studyit.de usw)? kurioserweise hat er im brief mit seinen ergebnissen den vordruck für den antrag zur MEP. die "freundliche" dame der ihk bayreuth ist der meinung das mit 2*mangelhaft die prüfung nicht bestanden wäre? was stimmt denn nun? Bearbeitet 6. Juni 2012 von maxhof Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolf2000 Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 siehe hier;) Info oder selbst ausfüllen hier: Notenrechner für die IT-Abschlußprüfung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maxhof Geschrieben 6. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 danke, das weiss ich bereits... die frage ist ist das überall so oder kann da eine IHK ihr eigenes üppchen kochen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Playa1900 Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 (bearbeitet) Soweit ich weiß, gilt die Prüfung (Schriftliche) bei 2 Fünfen als nicht bestanden... (KP bei BW). Ich kann nur sagen "Willkommen im Recall"... Sorry Bearbeitet 6. Juni 2012 von Playa1900 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 Soweit ich weiß, gilt die Prüfung (Schriftliche) bei 2 Fünfen als nicht bestanden... (KP bei BW). Ich kann nur sagen "Willkommen im Recall"... Sorry Zitat aus einer schriftlichen Quelle für diese Aussage, ansonsten gilt das was in der entsprechenden Berufsausbildungsverordnung für Bayern steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 ansonsten gilt das was in der entsprechenden Berufsausbildungsverordnung für Bayern steht.Die ITKTAusbV ist aber eine Bundesverordnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Playa1900 Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 Ich weiß es nur von einem Lehrer von uns der im PA sitzt. Und der meinte das man bei 2 Fünfen zur mündlichen Nachprüfung eingeladen wird... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 Damn... Ok dann gilt halt was in der Bundesverordnung steht Die Berufsverordnung sagt dazu: (6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Beispiel GA I GA II Wiso 45 Punkte 45 Punkte 70 Punkte mangelhaft mangelhaft befriedigend Gesamtpunkte schriftlich = 45*0.4 + 45*0.4 + 70*0.2 = 50 (ausreichend) Es ist also sehr wohl möglich, mit zwei Fünfen die Prüfung zu bestehen! Quelle: Uli's Prüfungspage mit ein wenig durchklicken im Notenrechner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Playa1900 Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 Damn... Ok dann gilt halt was in der Bundesverordnung steht Quelle: Uli's Prüfungspage mit ein wenig durchklicken im Notenrechner LOL: Habe ich, bzw. mein Lehrer doch gesagt... Noch zweifel? Willkommen im Recall again! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 Bist du in der Lage zu lesen? Gesamtpunkte schriftlich = 45*0.4 + 45*0.4 + 70*0.2 = 50 (ausreichend) Es ist also sehr wohl möglich, mit zwei Fünfen die Prüfung zu bestehen! Und zwar ohne MEP... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Playa1900 Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 ja aber nur wenn GA 1 & GA 2 beide 45% ergeben... Was ist wenn eins der beiden unter 45% ist ? Man Oh Man Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 6. Juni 2012 Teilen Geschrieben 6. Juni 2012 so lange wiso höher ist, ist das bis zu einer gewissen grenze auch noch kein problem und danach gibt es immer noch die möglichkeit der mep bis die variante "nochmal im nächsten jahr" greift... und da der te ganz genau definiert hat wie die ausgangssituation ist die frage ist mit 2 mal mangelhaft (gh1 und wiso) und gesamt 53punkten ist die prüfung doch bestanden (zumindest besagen das diverse it seiten ua. studyit.de usw)? ist deine aussage einfach schwachfug... man oh man! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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