puvegas Geschrieben 11. Juni 2012 Teilen Geschrieben 11. Juni 2012 Hallo Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass es die Möglichkeit gibt sogar die Schulnoten auf das IHK Prüfungszeugnis notieren zu lassen. Passiert das automatisch oder muss man das irgendwo beantragen? Wenn ja, wo? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Recoil101 Geschrieben 11. Juni 2012 Teilen Geschrieben 11. Juni 2012 So weit ich informiert bin kann man es direkt nach bestandener mündl. Prüfung bei der IHK anmerken wenn man diese Noten mit auf dem Ueugnis haben möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 11. Juni 2012 Teilen Geschrieben 11. Juni 2012 Du musst einen Antrag bei der IHK stellen. Dazu gibt es allerdings gewisse Fristen. Daher solltest du dich zeitnah informieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast sohndesraben Geschrieben 11. Juni 2012 Teilen Geschrieben 11. Juni 2012 Frist in Thüringen war der 10.06. für die Sommerprüfung 2012. Der Antrag stand auf der IHK-Seite zur Verfügung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MySQL-Bastler Geschrieben 11. Juni 2012 Teilen Geschrieben 11. Juni 2012 Den Antrag einfach in der Schule abholen - die haben diese meist vorliegen. Kurz anrufen beim Klassenlehrer. Dieser soll das vorbereiten (Unterschrift und Stempel wird benötigt + DEINE UNTERSCHRIFT). Zusenden war wegen der eigenen Unterschrift leider nicht möglich. Diesen Antrag dann einfach bei der IHK abgeben. Dann klappt das. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ampelmaennchen Geschrieben 11. Juni 2012 Teilen Geschrieben 11. Juni 2012 Ist dies ein kann oder (ein auf Antrag) muss für die IHK? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 11. Juni 2012 Teilen Geschrieben 11. Juni 2012 Siehe Berufsbildungsgesetz, § 37, Abs. 3. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MySQL-Bastler Geschrieben 11. Juni 2012 Teilen Geschrieben 11. Juni 2012 Es muß in das Zeugnis aufgenommen werden wenn du den Antrag stellst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 11. Juni 2012 Teilen Geschrieben 11. Juni 2012 Es muß in das Zeugnis aufgenommen werden wenn du den Antrag stellst. Nein. Eine gesetzliche "Kann"-Bestimmung ist kein Zwang. Hier das direkte Zitat aus dem oben verlinkten Paragraphen: Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lorian Geschrieben 18. Juni 2012 Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 wie sieht das neue zeugnis eigtl aus. hat das schon jemand? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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